Anträge der Fraktion an die Stadtverordnetenversammlung (SVV)

2022

  • Antrag: Ordnungsgeld gegen Herrmann Kühnapfel wegen Verstoß gegen Hygienekonzept Antrag für die TO der öffentliche Sitzung der SVV am 04.07.2022 und zuvor für die Ausschüsse RSO und HA vom 31.05.2022

    Antrag: Ordnungsgeld gegen Herrmann Kühnapfel wegen Verstoß gegen Hygienekonzept

    Antrag für die TO der öffentliche Sitzung der SVV am 04.07.2022 und zuvor für die Ausschüsse RSO und HA


    Sehr geehrte Stadtverordnete,


    hiermit stellen wir folgenden Antrag:

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:


    1. Wegen mehrfachen Verstoßes gegen das von der SVV Zossen beschlossene und noch gültige Hygienekonzept wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 € gegen Herrn Herrmann Kühnapfel verhängt.


    2. Mit der Ausführung des Bescheides und der Durchführung des Verfahrens wird der stellvertretende Vorsitzende der SVV, Herr Rolf von Lützow beauftragt, da Herr Kühnapfel als Vorsitzender der SVV nicht gegen sich selbst einen Bescheid über ein Ordnungsgeld erlassen kann.


    3. Die Hauptverwaltungsbeamtin wird beauftragt, unverzüglich die bisherigen Beschlussvorlagen zum Hygienekonzept, die erforderlichen Niederschriften der Beratungen hierzu sowie die Niederschriften des letzten Finanzausschusses und der letzten SVV zur Verfügung zu stellen, sowie weitere Unterlagen, um den Verwaltungsvorgang vollständig zusammen zu fassen.


    Begründung:

    Erst im Januar 2022 hat die SVV die Verschärfung des Hygienekonzeptes beschlossen. 

    Im Februar 2022 hat die Fraktion Plan B wegen der geänderter Rechtslage und den Aufhebungen der meisten Corona-Maßnahmen durch Bund und Land einen Antrag auf Änderung bzw. Aufhebung des Beschlusses zum Hygienekonzept gestellt.

    Diesen Antrag hat die Mehrheit der SVV in der Sitzung am 02.03.2022 abgelehnt. Damit hat die Mehrheit der Stadtverordneten, zu denen auch Herr Herrmann Kühnapfel gehörte, ihren Willen kundgetan, sich auch weiterhin an das verschärfte Hygienekonzept, mit Einlasskontrollen und festgelegten Lüftungspausen halten zu wollen.

    Nun, nur zwei Monate später, hat Herr Kühnapfel als Vorsitzender des Finanzausschusses und als Vorsitzender der SVV mehrfach gegen das von ihm gewollte und beschlossene Hygienekonzept verstoßen.


    In der letzten Sitzung des Finanzausschusses hat er als Vorsitzender keine Einlasskontrolle durchführen lassen und auf die Lüftungspause „verzichtet“. Auch in der letzten Sitzung der SVV hat er, weil er meinte, in der Tagesordnung fortfahren zu wollen, auf mindestens eine Lüftungspause „verzichtet“. Trotz Hinweisen von Ausschussmitgliedern und Bürgern auf das Durchführen der erforderlichen Lüftungspause, hat er die Sitzung einfach ohne Pause weitergeführt.

    Als Vorsitzender hat er eine besondere Vorbildfunktion und Verantwortung. Wenn nicht einmal er sich an die von der SVV gefassten und aktuell im März von der Mehrheit und von ihm nochmals bestätigten Beschlüsse des Gremiums halten möchte, gibt dies einen schlechten Eindruck nach Außen und auch für alle anderen Stadtverordneten ab. Da er diese mehrfachen Verstöße nicht einfach unabsichtlich, sondern trotz deutlichen Hinweisen in der Sitzung begangen hat, also absichtlich, ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 € angemessen.


    Wir halten eine Beratung in den Fachausschüssen im Juni für sinnvoll und bitten die Vorsitzenden des BBW und RSO, sowie des HA, die Beschlussvorlage auf die TO zu setzen. 

    Jedenfalls aber beantragen wir die Beratung und Beschlussfassung über unseren Antrag in der Juli-SVV, auch für den Fall, das ein Fachausschuss zuvor keine Beratung durchgeführt haben sollte.

    Für die SVV und alle Ausschüsse stellen wir hiermit bereits den Antrag auf namentliche Abstimmung. Wir finden es wichtig, dass die Zossener Bürger bereits im Beratungszeitraum genau erfahren, welcher Stadtverordnete sich hier wie positioniert.


    Mit freundlichen Grüßen


    Matthias Wilke 

    Fraktionsvorsitzender 


    Olaf Manthey

    Stellvertreter

  • Antrag: Erstellung einer Kitabedarfsplanung und Schulentwicklungsplanung der Stadt Zossen Antrag für die TO der öffentliche Sitzung der SVV am 04.07.2022 und zuvor für die Ausschüsse SJBS und HA vom 31.05.2022

    Antrag: Erstellung einer Kitabedarfsplanung und Schulentwicklungsplanung der Stadt Zossen

    Antrag für die TO der öffentliche Sitzung der SVV am 04.07.2022 und zuvor für die Ausschüsse SJBS und HA


    Sehr geehrte Stadtverordnete,


    hiermit stellen wir folgenden Antrag:

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:


    1. Die Hauptverwaltungsbeamtin wird verpflichtet, bis zur Sitzung der SVV nach der Sommerpause eine eigene Kitabedarfsplanung für die Stadt Zossen vorzulegen, um diese im Herbst in den Ausschüssen und der SVV beraten zu können. Diese Kitabedarfsplanung hat eine Prognose über die voraussichtlichen Kinderzahlen in den Kitas und Horten bis 2025 zu enthalten sowie notwendige neu zu schaffende Kapazitäten. Des Weiteren Vorschläge für die Errichtung neuer Kitas, mit welchen Kapazitäten bezogen auf welche Ortsteile, sowie einen möglichen Zeitplan zur Realisierung.


    2. Die Hauptverwaltungsbeamtin wird verpflichtet, bis zur Sitzung der SVV nach der Sommerpause eine eigene Schulentwicklungsplanung für die Stadt Zossen vorzulegen, um diese im Herbst in den Ausschüssen und der SVV beraten zu können. Diese Schulentwicklungsplanung hat eine Prognose über die voraussichtlichen Schülerzahlen in den Grundschulen und weiterführenden Schulen bis 2025 zu enthalten sowie notwendige neu zu schaffende Kapazitäten. Des Weiteren Vorschläge für die Errichtung neuer Schulen bzw. Anbauten (keine nur vorläufigen Containerlösungen), mit welchen Zügigkeiten bezogen auf welche Schulstandorte, sowie einen möglichen Zeitplan zur Realisierung.


    3. Die Hauptverwaltungsbeamtin wird verpflichtet, für den Schulstandort Dabendorf zusätzlich bis zur Sitzung der SVV nach der Sommerpause ein Umsetzungskonzept zur zügigen Lösung der Kapazitätsprobleme der Grundschule Dabendorf und der Kita Dabendorf unter Einbeziehung der alten Gesamtschule Dabendorf vorzulegen. 


    Begründung:

    Bis 2019 haben die Stadtverordneten jährlich von der Bürgermeisterin eine Kitabedarfsplanung und eine Schulentwicklungsplanung für die Stadt Zossen erhalten. Auf Grund dieser Vorlagen wurden Prioritäten bei den Investitionen gesetzt und der Bau neuer Kitas, Schulen und Horte geplant und durchgeführt. Hierzu gehörten zum Beispiel der Bau der Kita „Haus der kleinen Füße“, Kita „Oertelufer“, Anbau Kita Schöneiche, Planung Kita Bummi, Sanierung Grundschule und Hort Glienick, Planung Hort Zossen und Bau der neuen Gesamtschule Zossen.

    Seit 2020 erfolgte keine solche Vorlage mehr, es wird lediglich darüber berichtet, wie viele Kitaplätze mal wieder fehlen. Eine Lösung, oder auch nur der Vorschlag für eine Lösung ist das nicht. Es fehlt der vollständige Überblick, mit welchen Kapazitäten für die nächsten Jahre zu rechnen ist. 

    Trotz Nachfrage von Stadtverordneten und Bürgern in mehreren Sitzung des SJBS und der SVV, wann die Hauptverwaltungsbeamtin gedenkt, hieran zu arbeiten, wurden bislang keine eigenen Vorstellungen und Planungen von ihr vorgelegt. Es wurden nicht einmal die erforderlichen Zahlen und Prognosen zur Verfügung gestellt, damit die Stadtverordneten sich selbst ein Bild machen könnten.


    Ein Verweis auf ein Abwarten „nach INSEK“ genügt hier nicht, da das beauftragte Planungsbüro sehr deutlich mitgeteilt hat, keine Detailplanung für uns zu erstellen. 


    Aus diesem Grunde möchten wir mit diesem Antrag dafür sorgen, dass an den Themen gearbeitet wird.

    Für eine zukunftsorientierte und vorausschauende Planung benötigen wir Stadtverordnete die Zuarbeit der Verwaltung zu den derzeit vorhandenen Zahlen und Kapazitäten und eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung. Nur damit werden wir in die Lage versetzt, selbst Prioritäten in unserer Investitionsplanung zu setzen und den uns von den Wählern gegebenen Auftrag zu erfüllen, diese Stadt zu gestalten. Die Probleme im Bereich Kitas und Schulen sind groß und müssen endlich wieder angepackt und gelöst werden.

    Für den Schulstandort Dabendorf selbst war eine schnelle Lösung durch die Nutzung der alten Gesamtschule geplant und von den Stadtverordneten beschlossen. Deshalb halten wir es für erforderlich und machbar, hier kurzfristig bereits ein Umsetzungskonzept vorgelegt zu bekommen.


    Wir halten eine Beratung in den Fachausschüssen im Juni für sinnvoll und bitten die Vorsitzenden des SJBS und des HA, die Beschlussvorlage auf die TO zu setzen. 

    Jedenfalls aber beantragen wir die Beratung und Beschlussfassung über unseren Antrag in der Juli-SVV, auch für den Fall, das ein Fachausschuss zuvor keine Beratung durchgeführt haben sollte.

    Für die SVV und alle Ausschüsse stellen wir hiermit bereits den Antrag auf namentliche Abstimmung. Wir finden es wichtig, dass die Zossener Bürger bereits im Beratungszeitraum genau erfahren, welcher Stadtverordnete sich hier wie positioniert.


    Mit freundlichen Grüßen


    Matthias Wilke 

    Fraktionsvorsitzender 


    Olaf Manthey

    Stellvertreter

  • Antrag: Untersuchung Abriss Güterbahnhof Zossen Antrag für die TO der öffentliche Sitzung der SVV am 04.07.2022 und zuvor für die Ausschüsse BBW, RSO und HA vom 31.05.2022

    Antrag: Untersuchung Abriss Güterbahnhof Zossen

    Antrag für die TO der öffentliche Sitzung der SVV am 04.07.2022 und zuvor für die Ausschüsse BBW, RSO und HA


    Sehr geehrte Stadtverordnete,

    hiermit stellen wir folgenden Antrag:

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:


    1. Die Hauptverwaltungsbeamtin wird verpflichtet, allen Stadtverordneten den vollständigen Beschluss „Bestätigung der Rahmenplanung Bahnhofsumfeld Zossen“ mit sämtlichen Anlagen sowie die Niederschriften der Sitzungen der SVV und des BBW, in denen diese BV beraten und beschlossen wurde, in Kopie zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind die Beratungsprotokolle zwischen Bahn AG und Stadt Zossen aus 2020, 2021 und 2022 an alle Stadtverordneten in Kopie zu übergeben.


    ODER


    2. Es wird ein zeitweiliger Ausschuss „Untersuchungsausschuss Abriss Güterbahnhof Zossen“ gebildet, mit 6 Mitgliedern. Die Besetzung des Ausschusses und der Vorsitz erfolgen nach den Regeln der Kommunalverfassung. Die Aufgabe des Ausschusses ist die Aufklärung der Umstände des Abrisses des Güterbahnhofes und ein möglicher Verstoß gegen gefasste Beschlüsse der SVV.


    ODER


    3. Die Hauptverwaltungsbeamtin wird verpflichtet, allen Stadtverordneten den vollständigen Beschluss „Bestätigung der Rahmenplanung Bahnhofsumfeld Zossen“ mit sämtlichen Anlagen und die Niederschriften der Sitzungen der SVV und des BBW, in denen diese BV beraten und beschlossen wurde, in Kopie zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind die Beratungsprotokolle zwischen Bahn AG und Stadt Zossen aus 2020, 2021 und 2022 an alle Stadtverordneten in Kopie zu übergeben. Und es wird ein zeitweiliger Ausschuss „Untersuchungsausschuss Abriss Güterbahnhof Zossen“ gebildet, mit 6 Mitgliedern. Die Besetzung des Ausschusses und der Vorsitz erfolgen nach den Regeln der Kommunalverfassung. Die Aufgabe des Ausschusses ist die Aufklärung der Umstände des Abrisses des Güterbahnhofes und ein möglicher Verstoß gegen gefasste Beschlüsse der SVV.


    Begründung:

    Erst nach dem erfolgten Abriss des alten Güterbahnhofes Zossen, Ladestraße haben die meisten Stadtverordneten hiervon erfahren, aus der Presse. Zuvor erfolgte durch die Hauptverwaltungsbeamtin weder eine Information zum geplanten Abriss, noch eine Klärung, ob die SVV dem zustimmen würde.

    Mit dem Beschluss „Bestätigung der Rahmenplanung Bahnhofsumfeld Zossen“ hat die SVV festgelegt, welche Art der Nutzung für den alten Güterbahnhof vorgesehen ist. Auch für die damit zusammenhängenden Flächen entlang der Ladestraße wurde die Nutzung durch die Stadt vorgegeben. Verbunden war dies mit der Ankaufsabsicht für diese Flächen, die auch gegenüber der Bahn mitgeteilt wurde. Offensichtlich ist einigen Stadtverordneten diese BV nicht bekannt, so dass eine Vorlage der Unterlagen erforderlich ist, um die Umsetzung der Beschlüsse der SVV kontrollieren zu können. Auch aus den Niederschriften ergeben sich weitere Details, so dass diese ebenfalls zur Kenntnis gegeben werden müssen, um den Sachverhalt bewerten zu können.

    Die HVB hat in der letzten öffentlicher Sitzung der SVV mitgeteilt, sie hätte vor dem Abriss durch die Bahn keine Kenntnis davon erhalten. Nach den bisherigen Erfahrungen mit der Bahn AG stimmt diese sich monatlich sehr eng mit der Stadtverwaltung ab, über alle geplanten Maßnahmen im Stadtgebiet. Um zu prüfen, wann die HVB über den geplanten Abriss informiert wurde (2020, 2021, 2022) und ob und wann sie diesem zugestimmt hat, ist die Vorlage der Beratungsprotokolle zwischen Bahn und Stadt erforderlich.

    Aus der jetzt hier vorliegenden Beschlussvorlage kann entweder zuerst nur die Vorlage der Unterlagen oder gleich die Bildung eines Untersuchungsausschusses erfolgen. Oder sowohl die Bildung des Ausschusses, verbunden mit der Vorlage der Unterlagen. 


    Wir halten eine Beratung in den Fachausschüssen im Juni für sinnvoll und bitten die Vorsitzenden des BBW und RSO, sowie des HA, die Beschlussvorlage auf die TO zu setzen. 

    Jedenfalls aber beantragen wir die Beratung und Beschlussfassung über unseren Antrag in der Juli-SVV, auch für den Fall, das ein Fachausschuss zuvor keine Beratung durchgeführt haben sollte.

    Für die SVV und alle Ausschüsse stellen wir hiermit bereits den Antrag auf namentliche Abstimmung. Wir finden es wichtig, dass die Zossener Bürger bereits im Beratungszeitraum genau erfahren, welcher Stadtverordnete sich hier wie positioniert.


    Mit freundlichen Grüßen


    Matthias Wilke 

    Fraktionsvorsitzender 


    Olaf Manthey

    Stellvertreter

  • Antrag: Kein Verkauf der Festwiese Zossen Antrag für die TO der öffentliche Sitzung der SVV am 04.07.2022 und zuvor für die Ausschüsse KTUE, BBW, FA, RSO, SJBS und HA vom 25.05.2022

    Antrag: Kein Verkauf der Festwiese Zossen

    Antrag für die TO der öffentliche Sitzung der SVV am 04.07.2022 und zuvor für die Ausschüsse KTUE, BBW, FA, RSO, SJBS und HA


    Sehr geehrte Stadtverordnete,

    hiermit stellen wir folgenden Antrag:

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:


    1. Das kommunale Grundstück in Zossen, Gerichtsstraße/Ecke Straße der Befreiung, die jetzige Festwiese, wird nicht verkauft. 


    2. Dieses kommunale Grundstück wird dauerhaft durch die Stadt Zossen als Eigentümer für die Nutzung als Festwiese, Zirkusplatz, Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt.


    3. Anfragenden Investoren ist mitzuteilen, dass ein Verkauf dieses Grundstückes für die Stadt Zossen nicht in Frage kommt.


    Begründung:

    In den letzten Monaten wurde durch die Verwaltung, die Hauptverwaltungsbeamtin mehrfach mitgeteilt, dass sie das Grundstück gerne an einen Investor, derzeit eine Immobilienfirma zur Errichtung eines Edeka verkaufen möchte. Die mittlerweile öffentlich durchgeführte Diskussion hierzu hat aus unserer Sicht deutlich ergeben, dass ein Verkauf durch eine Mehrheit der SVV und der Zossener Bürger nicht gewünscht wird.

    Auf Nachfrage einer Bürgerin in der Einwohnerstunde der letzten SVV antwortete die Hauptverwaltungsbeamtin, dass sie auch weiterhin das Grundstück gerne an einen Investor zur Errichtung eines Vollversorgers verkaufen möchte und meinte, dass dies ja auch im Interesse der Mehrheit und der Bürger sei.

    Um hier eine Unsicherheit für die Bürger auszuräumen, ob nun doch noch verkauft wird, oder nicht, stellt die Fraktion Plan B den Antrag, dies verbindlich für die Zukunft zu klären. 

    Wir hoffen auf Zustimmung durch weitere Fraktionen und sind auch gerne bereit, im Laufe der Beratungen hieraus einen gemeinsamen Antrag zu machen.

    Das im Eigentum der Stadt stehende Grundstück ist voll erschlossen, alle Medien und die notwendige Infrastruktur für eine Festwiese und einen Zirkusplatz wurden vor Jahren auf Kosten der Stadt Zossen dort installiert. Die Fläche ist komplett befestigt und geeignet, schwere Zirkuswagen und Zelte zu tragen. Sie liegt unmittelbar neben der Goetheschule und gegenüber dem neuen Hort und hat damit eine optimale Lage für die jetzige Nutzungsart.

    Ein Vollversorger an diesem Standort würde zusätzlichen Verkehr und eine hohe Belastung für die Kinder und die angrenzende Wohnbebauung nach sich ziehen.

    Wir halten eine Beratung in den Fachausschüssen im Juni für sinnvoll und bitten die Vorsitzenden, die Beschlussvorlage auf die TO zu setzen. 

    Jedenfalls aber beantragen wir die Beratung und Beschlussfassung über unseren Antrag in der Juli-SVV, auch für den Fall, das ein Fachausschuss zuvor keine Beratung durchgeführt haben sollte.

    Für die SVV und alle Ausschüsse stellen wir hiermit bereits den Antrag auf namentliche Abstimmung. Wir finden es wichtig, dass die Zossener Bürger bereits im Beratungszeitraum genau erfahren, welcher Stadtverordnete sich hier wie positioniert.


    Mit freundlichen Grüßen


    Matthias Wilke 

    Fraktionsvorsitzender 


    Olaf Manthey

    Stellvertreter

2021

  • Antrag nach § 34 Absatz 2, Nr. 1 BbgKVerf auf unverzügliche Einberufung einer SVV im Dezember 2021

    Sehr geehrter Herr Vorsitzender der SVV,


    hiermit stelle ich im Namen der Fraktion Plan B den Antrag auf unverzügliche Einberufung einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen aufgrund § 34 Absatz 2, Nr. 1 BbgKVerf. Ich habe diesen Antrag für die Fraktion bereits in der SVV am 08.12.2021 mündlich gestellt und reiche ihn hiermit nochmals schriftlich ein. 


    Es wurde von mindestens einer weiteren Fraktion bereits angekündigt, diesen Antrag auch zu stellen, so dass die erforderliche Anzahl der Stadtverordneten für die unverzügliche (unter Einhaltung der Ladungsfrist sofortige) Einberufung der SVV gegeben ist.


    Auf dieser Sitzung, die unter Einhaltung der Ladungsfrist noch am 16.12. oder 20.12., 21.12. oder 22.12. stattfinden kann, ohne in die Weihnachtsfeiertage zu geraten, sind folgende Tagesordnungspunkte zu behandeln, die am 08.12.2021 wegen der Beendigung der SVV leider nicht mehr zur Beratung und Abstimmung kamen:


    • TOP 6 Einwendungen gegen die Niederschrift öffentlicher Teil
    • TOP 7 Bericht aus der Verwaltung
    • TOP 8 Bericht Zweckverbände
    • TOP 9 Einwohnerfragestunde
    • TOP 10 Anfragen und Mitteilungen der SV
    • TOP 11.2 BV 150/21 
    • TOP 11.3 BV 127/21 
    • TOP 11.5 BV 132/21
    • TOP 11.6 BV 133/21
    • TOP 11.7 BV 134/21
    • TOP 11.8 BV 135/21
    • TOP 11.9 BV 125/21
    • TOP 11.10 BV 126/21
    • TOP 11.11 BV 131/21
    • TOP 11.12 BV 147/21
    • TOP 12 Einwendungen gegen die Niederschrift nicht öffentlicher Teil
    • TOP 13 Bericht aus der Verwaltung
    • TOP 14 Anfragen und Mitteilungen der SV
    • TOP 15.1 BV 146/21

    Begründung:


    Die SVV am 08.12.2021 wurde ohne Rücksprache mit den Fraktionen und somit ohne Gewährleistung einer Zwei-Drittel-Mehrheit nach den besonderen Vorschriften des § 50 a BbgKVerf eingeladen und musste folgerichtig nach Nichterreichen der erforderlichen Mehrheit sofort abgebrochen werden.


    Eine Beendigung der Sitzung ohne Behandlung der Beschlussvorlagen wäre vermeidbar gewesen, wenn die Sitzung durch den Vorsitzenden im Benehmen mit der Hauptverwaltungsbeamtin normal als Präsenzsitzung einberufen worden wäre. Es standen viele Beschlussvorlagen auf der Tagesordnung, bei denen die Bürger bzw. Antragsteller und Investoren auf eine Entscheidung noch in diesem Jahr gehofft hatten. 


    Das Problem des Sitzungsabbruches haben weder diese Bürger und Investoren zu verantworten, noch die Stadtverordneten (egal wie sie abgestimmt haben). Die Verantwortung dafür liegt nach unserer Auffassung allein beim Vorsitzenden der SVV und bei der Hauptverwaltungsbeamtin, die ohne Aussicht auf die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit in der besonderen Form des § 50 a einladen wollten.


    Da die Beschlussvorlagen in den Ausschüssen beraten und vorbereitet wurden und im Januar schon wieder viele neue Beschlussvorlagen und Beratungspunkte anstehen, sollten diese jetzt noch im Dezember zum Abschluss gebracht werden.


    Aus diesem Grunde stellen wir diesen Antrag auf unverzügliche Einberufung der SVV und möchten als ehrenamtliche Stadtverordnete unsere Verantwortung gegenüber unseren Wählern gerecht werden und arbeiten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Matthias Wilke                    

    Fraktionsvorsitzender                 

  • Antrag v. 29.04.2021 für die SVV am 12.05.2021

    Bildung und Besetzung eines Zeitweiligen Ausschusses „Prüfungsausschuss (PA 1)“ zur Prüfung und Aufarbeitung der Probleme rund um die neue Gesamtschule Dabendorf und Unterbreitung von Lösungsvorschlägen


    Sehr geehrter Herr Vorsitzender,


    sehr geehrte Bürgermeisterin,


    hiermit beantragt die Fraktion Plan B die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Sitzung der SVV am 12.05.2021 zu folgendem Antrag der Fraktion und reicht diesen Antrag ein:


    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:


    1. Die sofortige Bildung des zeitweiligen Ausschusses „Prüfungsausschuss (PA 1), mit sechs Ausschussmitgliedern und fünf sachkundigen Einwohnern gemäß § 43 Abs. 1 BbgKVerf.


    2. Die Besetzung des Ausschusses nach § 43 Abs. 2 BbgKVerf durch Benennung der Mitglieder und sachkundigen Einwohner durch die berechtigten Fraktionen und den Vorsitz gemäß § 43 Abs. 5 BbgKVerf durch die nächste berechtigte Fraktion.


    3. Der Prüfungsauftrag des PA 1 umfasst als Themenschwerpunkt 1 den Ausbau der Straße zum Königsgraben, Jägerstraße, Umsetzung der BV 110/19, unter anderem mit folgenden zu klärenden Punkten:


    3.1. Planung


    3.1.1. War die Planung 2019 vollständig fertiggestellt?


    3.1.2. War der VTF als Schulbusbetreiber in die Planung einbezogen?


    3.1.3. Entspricht diese Planung den Vorgaben an den Straßenbau?


    3.1.4. Musste 2020/21 um- oder neugeplant werden?


    3.1.5. Aus welchen Gründen wurde die BV 110/19 bis jetzt nicht umgesetzt?


    3.1.6. Was ist erforderlich, um die BV zügig umzusetzen?


    3.2. Haushalterische Absicherung des Straßen- und Gehwegbaus


    3.2.1. In welcher Höhe wurden im Doppelhaushalt 2020/21 Gelder für den


    Straßen- und Gehwegbau eingestellt? In welcher Haushaltsstelle?


    3.2.2. Ab wann war das Geld verfügbar? Wieso wurde es nicht ausgegeben?


    3.2.3. Wann wurden Fördermittel beantragt? In welcher Höhe?


    3.2.4. Ist der Bau der Straße, des Geh- und Radweges und der Beleuchtung jetzt finanziell abgesichert?


    3.2.5. Was ist erforderlich, um dies zügig umzusetzen?


    3.3. Baumfällarbeiten


    3.3.1. Wann wurde der Antrag auf Baumfällung gestellt?


    3.3.2. In welchem Umfang, gesamte neue Straße und Gehweg, oder nur Teilbereich?


    3.3.3. Wann erfolgte die Genehmigung durch den Landkreis oder die Nichtgenehmigung?


    3.3.4. Was ist zu tun, um die noch ausstehenden Baumfällungen zügig umzusetzen?


    3.4. Anfertigung eines Abschlussberichtes zu diesen Punkten, um den betroffenen Eltern, Schülern und Lehrern Antworten geben zu können und zu klären, wodurch die nicht rechtzeitige Umsetzung der BV 110/19 vor Schulbeginn verursacht wurde und wie die BV nun bis wann realisiert wird.


    4. Der Prüfauftrag des PA 1 umfasst als Themenschwerpunkt 2 die Ausstattung der neuen Gesamtschule mit Interaktiven Smartboards und der PC-Kabinette durch die Stadt Zossen unter anderem mit folgenden zu klärenden Punkten:


    4.1. Welche Planungen für diese Ausstattung wurden bis Ende 2019 durchgeführt?


    4.2. Welche Planungen wurden in 2020 durchgeführt?


    4.3. Wann ergab sich auf welcher Grundlage die Kostensteigerung?


    4.4. Wann erfolgte die Ausschreibung?


    4.5. Bis wann erfolgt die Ausstattung?


    4.6. Anfertigung eines Abschlussberichtes zu diesen Punkten, um den betroffenen Eltern, Schülern und Lehrern Antworten geben zu können.


    5. Der Prüfauftrag des PA 1 umfasst als Themenschwerpunkt 3 die Betreibung der Vollküche im Mehrzweckgebäude unter anderem mit folgenden Punkten:


    5.1. Was war hinsichtlich der Betreibung durch die Stadt bis Ende 2019 vorbereitet und          organisiert?


    5.2. Wie war konkret das Betreibermodell bis 2019? Betreibung durch einen Dritten oder durch eigenes städtisches Personal?


    5.3. Warum wurde in 2020 nicht an der Umsetzung dieses Betreibermodells durch die Stadt gearbeitet? Was wurde in 2020 konkret für die Umsetzung der Eigenbetreibung unternommen?


    5.4. Woran scheitert die Eigenbetreibung zum Schulbeginn?


    5.5. Wie weit ist die Vorbereitung der Eigenbetreibung und Kalkulation bis jetzt?


    5.6. Wie ist der Stand der Ausschreibung für einen externen Betreiber für August  bis Dezember 2021?


    5.7. Wann wurde ausgeschrieben, mit welcher Resonanz?


    5.8. Was ist erforderlich, um die Eigenbetreibung durch die Stadt zügig zu realisieren?


    5.9. Anfertigung eines Abschlussberichtes zu diesen Punkten, um den betroffenen Eltern, Schülern und Lehrern Antworten geben zu können.


    6. Zur Unterstützung der Arbeit des PA 1 wird die Bürgermeisterin gebeten, zügig alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen und zeitlich bevorzugt auf die Fragen des Ausschusses zu antworten. Des weiteren ist die Beratung mit den fachlich zuständigen Mitarbeitern des Rathauses zu ermöglichen. Soweit Dritte einbezogen waren (Planer, Berater) ist die Beratung mit diesen im Ausschuss zu ermöglichen.


    7. Der Ausschuss wird zur Prüfung der oben festgelegten Themen zeitlich befristet gebildet und beendet seine Arbeit mit der Vorlage der Abschlussberichte, inclusive Lösungsvorschläge an die SVV. Die Arbeit soll möglichst bis zum Beginn des neuen Schuljahres (August 2021) abgeschlossen sein, um den Eltern, Schülern und Lehrern dann belastbare Aussagen zu den Problemen und Lösungsvorschläge geben zu können.


    Begründung:


    Die aufgeführten Themen beschäftigen nun schon seit ca. 1 Jahr verschiedene Ausschüsse der Stadt Zossen und binden dort Kapazitäten. Wegen der Komplexität der Themen hat eine Bearbeitung in den verschiedenen Ausschüssen bis jetzt nicht zu einem erfolgreichen Ergebnis und einer Verbesserung der Situation geführt. Ab August 2021 werden die vorliegenden Probleme offensichtlich, ca. 1.000 Schüler, 2.000 Eltern und 100 Lehrer werden diese Fragen stellen und erwarten Antworten. Antworten nicht nur von der Bürgermeisterin, sondern auch von den Stadtverordneten, die gemäß § 29 BbgKVerf für die Kontrolle der Arbeit der Verwaltung und die Kontrolle der rechtzeitigen Umsetzung ihrer gefassten Beschlüsse verantwortlich sind.


    Um diese Fragen fachlich, sachlich und umfassend beantworten zu können, ist die Bildung eines Zeitweiligen Ausschusses ein sinnvolles und geeignetes Mittel.


    Darüber hinaus können dort Ansätze und Lösungsvorschläge erarbeitet werden, um die Probleme zeitnah beseitigen zu können.


    Die Fraktion Plan B beantragt schon jetzt die namentliche Abstimmung zu diesem Antrag.


    Mit freundlichen Grüßen


    Matthias Wilke

    Fraktionsvorsitzender


2020

  • Antrag von 11 Stadtverordneten zur Durchführung einer Sonder-SVV mit der Deutschen Bahn vom 17.09.2020

    Antrag auf Einberufung einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung zum Thema Bahnquerung Dabendorf gemäß § 34 Absatz 2, Nr. 1 BbgKVerf


    Sehr geehrte Frau Schwarzweller, sehr geehrter Herr Kühnapfel,


    hiermit beantragen die unterzeichnenden Stadtverordneten gemäß § 34 Absatz 2, Nr. 1 BbgKVerf die Einberufung einer öffentlichen Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung zum Thema Bahnquerung Dabendorf, bei der sichergestellt ist, dass zu diesem Projekt aussagefähige Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG anwesend sind. Als Tagesordnungspunkt ist „Beratung zu allen Bahnquerungen im Gemeindeteil Dabendorf“ anzusetzen.


    Da mehr als 1/5 der Stadtverordneten die Einberufung verlangen, ist diese unverzüglich einzuberufen, unverzüglich in diesem Sinne ist die Einberufung unter Klärung eines Abendtermines mit den Mitarbeitern der Bahn AG, möglichst mittwochs. Dieser Termin ist so schnell wie möglich anzuberaumen, möglichst noch im September, spätestens im Oktober 2020, wobei die Oktoberferien dabei freizuhalten sind, wir die Unterzeichner wollen mit dem Antrag nicht die Vereinbarung zur Freihaltung von Ferienterminen unterlaufen. Wegen des Umfanges des Beratungsthemas ist ausdrücklich nicht die reguläre Sitzung der SVV von uns vorgesehen, sondern ein gesonderter Termin nur zu diesem Thema.


    Zur Vorbereitung dieser Sondersitzung beantragen wir Folgendes:


    Zur Vorbereitung dieser SVV wird die Bahn gebeten, die bisherigen Planungskosten und Baunebenkosten aufzulisten, die bei der Änderung der Beschlüsse wegen „vergeblicher“ Planung allein von der Stadt Zossen getragen werden müssen.

    Zur Vorbereitung dieser SVV wird allen Stadtverordneten von der Stadtverwaltung die Studie ZS 07 mit allen dazu gehörenden Unterlagen übersandt, insbesondere die damaligen Kostenvergleiche für eine Tunnel- oder Brückenlösung in Dabendorf innerorts.



    Matthias Wilke


    Detlef Gurczik


    Stefan Christ


    Janine Küchenmeister


    Torsten Kniesigk


    Martina Leisten


    Norbert Magasch


    Edgar Leisten


    Olaf Manthey


    Detlef Klucke


    Peter Hummer




  • Unser Antrag aus der gestrigen (11.03.2020) gemeinsamen Sitzung von BBW und RSO: Änderungsantrag/Ergänzungsantrag zur BV 024/20 Bebauungsplan Waldparkplatz

    Sehr geehrte Stadtverordnete,


    im Namen der Fraktion Plan B stelle ich hiermit den Änderungsantrag zur BV 024/20

    und beantrage, die Beschlussvorlage um folgende Punkte zu ergänzen:


    „und 4. Parallel zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird weiterhin an der sofortigen Realisierung des ersten Teils des Parkplatzes mit ca. 250 Stellplätzen gearbeitet, um den Teil, der ohne UVP herstellbar ist, unverzüglich baulich fertigzustellen. Hierzu ist insbesondere das Waldumwandlungsverfahren im Rahmen des einfachen, normalen Beteiligungsverfahrens abzuschließen und der bereits erteilte Auftrag zur Bauausführung zu aktivieren.

    und

    5. Der aus dem Haushalt 2019 für den Bau des Waldparkplatzes gebildete Haushaltsausgaberest ist nur zu dem hierfür vorgesehenen Zweck (Bauausführung) einzusetzen. Die Mittel für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens sind aus dem Haushalt 2020 zusätzlich zur Verfügung zu stellen.“


    Begründung:

    zu 4.:

    Das Bebauungsplanverfahren ist eine gute Möglichkeit, um einen großen Parkplatz mit ca. 500 Stellplätzen zukünftig zu errichten. Dieses Verfahren dauert aufgrund der einzuhaltenden Verfahrensschritte und Fristen aber so lange, dass in diesem Jahr eine Verbesserung der Situation in Horstfelde Siedlung nicht zu erreichen ist. Es gibt für einen kleinen Parkplatz die Möglichkeit eines schnelleren Baus, da hier keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Der Bau eines Parkplatzes mit erstmal nur ca. 250 Parkplätzen kann ohne Zeitverzögerung noch in diesem Jahr erfolgen. Um die Situation in Horstfelde zügig zu verbessern, ist es sinn-voll, zweigleisig zu arbeiten und sowohl das langwierige Bebauungsplanverfahren zu beginnen, als auch den schnellen Bau des kleineren Parkplatzes sofort durchzuführen.


    zu 5.:

    Für die Durchführung der Baumaßnahme Waldparkplatz Horstfelde wurde aus dem Haushalt 2019 ein Haushaltsausgaberest (HAR) gebildet. HAR dürfen nur zweckgebunden gebildet werden. Dieser HAR wurde zweckgebunden für die Tiefbaumaßnahme, Bau des Parkplatzes inclusive aller für die Bauausführung erforderlichen Kosten (Waldumwandlung und baubegleitende Architektenleistung) gebildet. Die Mittel dürfen nur zu diesem Zweck verwendet werden, alles andere wäre ein Verstoß gegen Haushaltsrecht.

    Die Planungsleistung für die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens ist im Haushalt unter einem ganz anderen Produkt zu verbuchen und gehört nicht zu den Kosten der Bauausführung. Eine Verwendung des HAR hierfür ist daher schon haushaltsrechtlich unzulässig.

    Aber darüber hinaus möchten wir mit der Ergänzung auch sicherstellen, dass nicht jetzt durch die Kosten für den Bebauungsplan die Mittel aufgebraucht werden, die für die Bauausführung dringend erforderlich sind. Es macht keinen Sinn, ein langes Bebauungsplanverfahren durchzuführen, wenn dann kein Geld für den Bau mehr vorhanden ist.

  • Unser Antrag vom 14.01.2020: Antrag nach § 34 Abs. 2, Nr. 1 BbgKVerf auf unverzügliche Einberufung der SVV

    Sehr geehrte Bürgermeisterin, sehr geehrter stellv. Vorsitzender der SVV,


    hiermit stelle ich im Namen und im Auftrag der sieben Stadtverordneten der Fraktion Plan B den Antrag auf unverzügliche Einberufung der Stadtverordnetenversammlung nach § 34 Abs. 2, Nr. 1 BbgKVerf. Mit den sieben Stadtverordneten der Fraktion Plan B ist die Anzahl von mindestens einem Fünftel der gesetzlichen Anzahl der Stadtverordnetenversammlung erfüllt, so dass die Sitzung unverzüglich unter Einhaltung der Ladungsfrist einzuberufen ist.

    Wir beantragen, die Sitzung am üblichen Sitzungstag (Mittwoch) unter Einhaltung der Ladungsfrist einzuberufen, also für Mittwoch, den 29.01.2020. Aufgrund der unten aufge-führten TOP ist die Anwesenheit der Bürgermeisterin und der Kämmerin sicherzustellen. Sollte die Sitzung am 29.01.2020 (wegen Abwesenheit) nicht möglich sein, so beantragen wir alternativ die Sitzung zum danach nächstmöglichen Termin, also Mittwoch, den 12.02.2020 einzuberufen.

    Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass aufgrund der seit vielen Jahren zwischen allen Stadtverordneten und der Verwaltung abgesprochenen Verfahrensweise, keinerlei Sitzungen in den Ferienzeiten einzuberufen, dies auch hier nicht erforderlich ist. Die Woche vom 03.02. bis 09.02.2020 ist daher sitzungsfrei zu halten.

    Als Tagesordnungspunkte sind neben den üblichen Punkten jeder Sitzung mindestens folgende von uns hiermit beantragte Punkte anzusetzen:

    - Information und Beratung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Beschlusses der SVV vom 18.09.2019, BV 079/19 – Waldparkplatz Horstfelde

    - Information zur Entscheidung der Bürgermeisterin zum besonderen Geschäftsvorfall (Buchung als Einnahme oder Verwahr) und Information und Beratung der Konsequenzen für den Haushalt 2021

    - Information und Beratung zum Sitzungskalender der SVV und der Ausschüsse für 2020 und Meinungsbild der Fraktionen zur Berufung von sachkundigen Einwohnern

    - Information und Beratung zum Zeitplan der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020

    - Information und Beratung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Beschlusses der SVV vom 04.12.2019, BV 088/19 - Beschwerde über Arbeit der Unteren Bauaufsicht des LK TF.

    Wir stellen anheim, selbstverständlich auch die Wahl des Vorsitzenden der SVV mit auf die TO zu setzen.


    Begründung:

    Obwohl eine Begründung nach BbgKVerf nicht erforderlich ist, möchten wir unser Anliegen kurz begründen.

    Üblicher Weise findet die erste Sitzung der SVV im neuen Jahr im Januar statt.

    Mit dem heute endlich verteilten Sitzungskalender 2020, aus unserer Sicht lediglich ein Diskussionsvorschlag der Bürgermeisterin, da eine Absprache mit den Fraktionen und Ausschussvorsitzenden nicht stattgefunden hat, soll die Arbeit der Stadtverordneten und Ausschüsse in unzulässiger Weise eingeschränkt und behindert werden. Eine solide fachliche Be-ratung ist mit einem Sitzungsdurchlauf von insgesamt nur zwei Wochen nicht möglich. Darüber hinaus soll ein Ausschuss am Freitag stattfinden und der mit allen Stadtverordneten fest-gelegte Sitzungstag soll auch verändert werden. Hierüber muss unbedingt und dringend beraten werden, daher stellen wir hiermit den Antrag für die erste Sitzung.

    Auch aufgrund der noch in 2019 gefassten Beschlüsse halten wir eine solche Sitzung für unbedingt erforderlich, da sie weitreichende Konsequenzen für die zukünftige Arbeit haben. Zur Vorbereitung der Arbeit der Fachausschüsse werden die in der TO aufgeführten Informationen benötigt.

    Beim Waldparkplatz Horstfelde finden offensichtlich keine Bauarbeiten statt, obwohl der Auftrag bereits im Dezember 2019 ausgelöst wurde. 

    Die Entscheidung zur Verbuchung der klagebehafteten Gewerbesteuerzahlung musste zum Stichtag für den Jahresabschluss 2019 (31.12.2019) getroffen werden und hat große finanzielle Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2021 und damit auch schon Auswirkungen, die bei der Haushaltsplanung 2020 zu berücksichtigen sind.

    Durch mehrere betroffene Bürger wurden wir darauf angesprochen, wie weit die Umsetzung der Beschlussvorlage zur Arbeit der Unteren Bauaufsicht ist. Hier bitten wir um Vorlage der Antworten der angeschriebenen Behörden und Institutionen, möglichst schon mit den Unter-lagen der Einladung zur SVV, spätestens dann aber in der Sitzung.


    Im Namen und im Auftrag folgender Stadtverordneter der Fraktion Plan B


    Stefan Christ

    Norbert Magasch

    Wilfried Käthe

    Olaf Manthey

    Peter Hummer 

    Torsten Kniesigk

    Matthias Wilke


    Unsere Pressemitteilung vom 14.01.2020 zu unserem Antrag vom 14.01.2020 zur Einberufung einer Stadtverordnetenversammlung:


    Sitzungskalender 2020 ist Schlag ins Gesicht aller ehrenamtlich Tätigen in Zossen


    Bürgermeisterin Schwarzweller legte heute (14.01.2020) endlich den von ihr ausgearbeiteten Sitzungskalender für die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Fachausschüsse der Stadt Zossen vor und bricht damit alle in den vergangenen Jahren von den Stadtverordneten getroffenen Vereinbarungen. Dies erfolgte ohne Rücksprachen mit den Fraktionen und Ausschussvorsitzenden.

    Seit mehr als 10 Jahren galt die Vereinbarung der Stadtverordneten mit der Stadtverwaltung, dass in den Schulferien keinerlei Sitzungstermine angesetzt werden, da sowohl die ehrenamtlichen Stadtverordneten, als auch die Mitarbeiter der Verwaltung ein Recht darauf haben, in den Schulferien die Zeit mit ihren Kindern bzw. Enkelkindern zu verbringen. Warum also ausgerechnet für die eine Woche Februarferien eine Finanzausschusssitzung angesetzt wird, ist nicht nachvollziehbar.

    Ebenso lange galt die Vereinbarung, dass die SVV als Sitzungstag am Mittwoch stattfindet, dies war der Termin, an dem von den allermeisten Stadtverordneten eine Teilnahme gewährleistet werden konnte. Nun diesen Termin ohne Besprechung mit den Stadtverordneten für Donnerstag anzusetzen, zeigt einmal mehr deutlich, dass ihr eine Zusammenarbeit mit allen Stadtverordneten wohl nicht wichtig ist.

    Unglaublich und die Arbeit der Stadtverordneten und Ausschüsse behindernd und störend, ist der Ansatz, alle Fachausschüsse innerhalb nur einer Woche anzusetzen. Dies bricht nicht nur die Festlegung, dass freitags keine Sitzungen stattfinden sollen, sondern führt dazu, dass die Stadtverordneten und Bürger, die sich über die Beratungen der Fachausschüsse informieren wollen, jeden Abend der Woche gebunden sind. Fachlich fundierte Arbeit ist so unmöglich.

    Dann in der darauf folgenden Woche gleich den Hauptausschuss und die SVV anzusetzen, erschwert in einem nicht hinnehmbaren Maß die politische Arbeit der Fraktionen. Es ist unmöglich, die Beratungen in den Ausschüssen noch vor der SVV in der Fraktion zu besprechen, ggf. Anträge zu stellen oder Änderungen vorzunehmen. Es stellt sich daher für uns die Frage, ob dies etwa Absicht von Frau Schwarzweller ist.

    Nach diesem Sitzungskalender muss die Einladung zur SVV bereits verschickt werden, bevor die Fachausschüsse tagen. Dies führt dann zwingend dazu, dass die Ausschüsse die Be-schlussvorlagen überhaupt nicht mehr bearbeiten können bzw. die Stadtverordneten die vom Ausschuss geänderten Unterlagen nicht mehr vor der Sitzung der SVV erhalten und lesen können. So kann echte sachliche und am Interesse der Stadt orientierte Arbeit nicht aussehen.

    Aus gutem Grunde haben die Stadtverordneten vor vielen Jahren gemeinsam festgelegt, dass zwischen Fachausschuss und Hauptausschuss so viele Tage liegen müssen, dass auf der TO für den Hauptausschuss noch Anliegen der Fachausschüsse raufgenommen werden können und wiederum die SVV erst nach dem stattgefundenen Hauptausschuss eingeladen wird, um noch geänderte Beschlussvorlagen oder Anträge zu ermöglichen. Dies hat hervorragend funktioniert und gewährleistet, dass sich alle Stadtverordneten in die Beratungen einbringen konnten und die Fraktionen ihrer Verantwortung auf Teilnahme an der politischen Arbeit nachkommen konnten. Des weiteren war damit auch möglich, die Ortsbeiräte in die Beratung ein-zubeziehen. Die ist mit dem „durchgepeitschten“ Sitzungsturnus von insgesamt nur zwei Wochen gar nicht möglich und ist mal wieder ein gebrochenes Versprechen von Frau Schwarzweller, die im Wahlkampf die noch bessere Einbindung der Ortsbeiräte und ein neues Miteinander versprochen hatte. 

    Zu guter Letzt hatte der Bauausschussvorsitzende Matthias Wilke in der Dezembersitzung mitgeteilt, dass für den Bauausschuss mindestens so viele Sitzungstermine anzusetzen sind, wie in 2019. Dem ist Frau Schwarzweller nicht nachgekommen, vielmehr hat sie, trotz des von ihr sehr zusammengezogenen Terminplans für 2020 nur vier Sitzungen des Bauausschusses (sowie aller Fachausschüsse) vorgesehen, statt in 2019 mindestens fünf, tatsächlich waren es sogar sieben. Und wir gehen davon aus, dass die Arbeit für die Ausschüsse nicht weniger, sondern eher mehr geworden ist.

    Aus diesem Grunde haben die Stadtverordneten von Plan B heute den Antrag auf Einberufung einer SVV noch für Januar gestellt, unter anderem mit dem TOP Beratung über den Sitzungskalender 2020 für SVV und Fachausschüsse, um diese Problematik so schnell wie möglich zu Gunsten der Stadtverordneten und Bürger klären zu können.


    Sprecherrat Plan B

    14.01.2020


2019

  • Antrag der Fraktion Plan B vom 15.11.2019 Thema: Projekt eco-city/Öko-Stadt (international campus wünsdorf) von Prof. Ekhart Hahn zur Ansiedlung von ca. 10.000 ausländischen Studierenden in Wünsdorf wird von der Stadt Zossen nicht unterstützt

    Thema: Projekt eco-city/Öko-Stadt (international campus wünsdorf) von Prof. Ekhart Hahn zur Ansiedlung von ca. 10.000 ausländischen Studierenden in Wünsdorf wird von der Stadt Zossen nicht unterstützt


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit stelle ich im Namen meiner Fraktion folgenden Antrag der Fraktion Plan B


    - zur SVV am 04.12.2019


    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:


    1. Das Projekt eco-city/Öko-Stadt (international campus wünsdorf) von Prof. Ekhart Hahn wird auch zukünftig von der Stadt Zossen nicht unterstützt und gefördert.


    2. Dieser Beschluss ist eine Rahmenfestlegung der Stadtverordnetenversammlung für die Tätigkeit der örtlichen Bau- und Planungsbehörde und der Bürgermeisterin. Ziel ist, für alle Beteiligten und die Öffentlichkeit klar darzulegen, dass dieses Projekt keine Zustimmung der Stadt Zossen, der Verwaltung und der politischen Gremien hat.


    3. Darüber hinaus ist diese Regelung auch gegenüber einem „umbenannten" Projekt mit der gleichen Zielrichtung — Abschottung von Wünsdorf, Ansiedlung von 10.000 oder einer ähnlichen Anzahl überwiegend ausländischer Studierender und Bewohner, identisch anzuwenden.


    4. Die Bürgermeisterin hat über jede dem vorstehenden Beschluss widersprechende Amtshandlung, Erteilung von Bescheiden sowie positiven Stellungnahmen, insbesondere planungsrechtlichen Handlungen und Gesprächsführungen die Stadtverordneten unverzüglich schriftlich zu unterrichten.


    Im Namen der Fraktion wird für die SVV am 04.12.2019 bereits namentliche Abstimmung über diese Vorlage beantragt.


    Begründung zum Antrag:


    Im Zusammenhang mit den Pressemitteilungen zum Projekt von Prof. Hahn und dessen Internetauftritt konnte jeder Stadtverordnete und Bürger von Zossen sich umfangreich über den Inhalt und das Ausmaß dieses Projektes informieren. Kopien einzelner PM fügen wir bei.


    Kurz zusammengefasst (bitte in den beigefügten Anlagen nachlesen) geht es Prof. Hahn mit seinen eigenen Worten mit dem Projekt für die Stadt Zossen, den Ortsteil Wünsdorf um folgendes:


    Auf 90 ha soll in Wünsdorf ein neuer Ort entstehen


    - 10.000 neue „Einwohner" sollen in Wünsdorf hinzukommen


    - Auszubildende aus Kriegs- und Krisenregionen sowie aus Europa


    Die Zugereisten sollen in lichten Häusern mit bunten Fassaden leben


    Eine Siedlung als Versuchslabor


    Autos sind verboten


    - Sonderstatus für das Projekt, da bestehende Gesetze in vielen Punkten nicht eingehalten werden können.


    Der Ortsteil Wünsdorf war bereits zu DDR-Zeiten durch die Abschottung des russischen Sperrgebietes massiv beeinträchtigt. Mittlerweile hat sich eine gute Siedlungsstruktur herausgebildet, viele Investitionen in die Gebäudesubstanz wurden getätigt, die Wohn- und Lebensbedingungen verbessert. Wie durch die Beratungen im Bauausschuss allen bekannt, gibt es derzeit viele kleinere, aber zuverlässige Investoren, die auch weiterhin Bestandsgebäude hochwertig sanieren und Baugebiete für Einfamilienhausbebauung schaffen wollen.


    Die Beeinträchtigungen für die Wünsdorfer Bürger durch die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg ist nicht kleinzureden, aber aufgrund der Anzahl der Bewohner der EAE, meist so um die 700, aus unserer Sicht vertretbar.


    Wenn aber in der sich gerade festigenden guten Siedlungsstruktur in Wünsdorf nun eine neue „Siedlung für 10.000 ausländische Studierende" entstehen soll, halten wir dies für den OT Wünsdorf und auch für die gesamte Stadt Zossen nicht mehr für vertretbar. Alles was sich in den vergangenen Jahren in Wünsdorf zum Positiven entwickelt hat, würde dadurch zerstört.


    Da Prof. Hahn im letzten Pressebericht mitteilte, „die behördlichen Voraussetzungen liegen jetzt vor" und er auf Nachfrage der MAZ nicht bereit war, mitzuteilen, welcher er damit meint, haben wir auf kurzem Dienstweg Frau Schreiber gefragt, ob sich irgendetwas an behördlichen Voraussetzungen geändert habe. Frau Schreiber hat daraufhin geäußert, dass ihr keine neuen Sachverhalte oder erfüllte behördliche Voraussetzungen bekannt sind. Einzig und allein die Tatsache, dass sie sich immer vehement und deutlich gegen dieses Projekt geäußert habe und Frau Schwarzweller schon im Wahlkampf eine Unterstützung dieses Projektes avisiert hat, könne wohl damit gemeint sein.


    Um klarzustellen, wie die Stadt Zossen, die Stadtverordnetenversammlung zu diesem Projekt steht, ist diese Beschlussvorlage zu diesem Zeitpunkt erforderlich. Klar und deutlich bekennen wir uns dazu, dass mit dieser Beschlussvorlage verhindert werden soll, dass Frau Schwarzweller ab 17.12.2019 positive Erklärungen, Unterstützungsschreiben oder gemeindliches Einvernehmen zu solchen Bauvorhaben erteilt, obwohl dies nicht im Sinne der Stadt ist.


    Mit freundlichen 

    Matthias Wilke


    Fraktionsvorsitzender der Fraktion Plan B 


    Pressemitteilung vom 22.12.2019


    Flüchtlingswolkenstadt löst sich auf


    Mit Mehrheit hat sich die Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2019 auf Antrag von Plan B gegen die geplante Ansiedlung von 10.000 hauptsächlich Flüchtlingen zu Studienzwecken in der sogenannten EcoCity entschieden.


    Das Projekt, welches auf 90 ha Fläche die 10.000 Menschen ausbilden und selbst versorgen wollte, erwies sich sogar bei flüchtigem Hinsehen als „Luftschloß“. Die geplante Bevölkerungsdichte entspräche den dichtbesiedelten Bezirken in Berlin und einer Vollversiegelung der Fläche. Wie da ansatzweise noch Nahrungsproduktion erfolgen soll, blieb völlig unklar.


    Gleichzeitig entwickelt sich Wünsdorf gerade vernünftig in Richtung Wohnraumausbau, der dringend notwendig ist. Diese Entwicklung mit so einem unrealistischen Projekt zu hemmen bzw. stoppen, wäre hochgradig schlecht für Wünsdorf. Erfahrungen hat man hier schon einmal gemacht, als das Megaprojekt „Multiversa“ mit Stillstand und Blockade anderer Vorhaben Wünsdorf 10 Jahre seiner Entwicklung gekostet hat. Dazu kam der weitere Verfall geschichtsträchtiger und teilweise denkmalgeschützter Baulichkeiten.


    Interessant hierbei ist, dass der Ortsvorsteher Rolf von Lützow (VUB), genau wie Frau Schwarzweller (FDP), trotz dieser Erfahrungen „in Dialog“ mit den Projektanten gehen möchte. 


    Nach Recherche der AfD ergaben sich Verquickungen der FDP und dem Vorstand der Projektierungsgesellschaft.


    Plan B hält weiter an der kleinteiligen Entwicklung der Waldstadt hin zu Wohnraum fest, denn den brauchen die Bürger unserer Stadt. Eine Bevölkerungsexplosion mit zusätzlichen 10.000 Bewohnern, hauptsächlich Einwanderern, jedoch nicht.

  • Antrag der Fraktion Plan B vom 15.11.2019: Thema: Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Teltow-Fläming über den Breit-bandausbau wird derzeit nicht abgeschlossen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit stelle ich im Namen meiner Fraktion folgenden Antrag der Fraktion Plan B

    - zur SVV am 04.12.2019


    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:

    1. Die Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Teltow-Fläming über den Breitbandausbau für die Stadt Zossen bzw. den gesamten Landkreis wird bis zu einer anderslautenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung nicht abgeschlossen.

    2. Dieser Beschluss ist eine Anweisung der Stadtverordnetenversammlung an die Bürgermeisterin. Ziel ist es, den Abschluss der Kooperationsvereinbarung zum jetzigen Zeitpunkt zu verhindern, insbesondere bis die Stadtverordnetenversammlung bzw. die zuständigen Fachausschüsse sich intensiv mit den Vor- und Nachteilen der Kooperationsvereinbarung beschäftigt haben.

    3. Die Bürgermeisterin hat über jede dem vorstehenden Beschluss widersprechende Amtshandlung, Unterschriftsleistung sowie Stellungnahmen oder Gesprächsführun-gen die Stadtverordneten unverzüglich schriftlich zu unterrichten.


    Im Namen der Fraktion wird für die SVV am 04.12.2019 bereits namentliche Abstimmung über diese Vorlage beantragt.


    Begründung zum Antrag:


    Im Zusammenhang mit den Pressemitteilungen einzelner Fraktionen zum Thema Breitbandausbau im Wahlkampf ist die sehr unterschiedliche Positionierung hierzu deutlich geworden. Ebenfalls wurde dabei klar, dass nur unvollständige Informationen zum aktuellen Förderprogramm Breitband vorhanden sind und die Vorteile und Nachteile einer Beteiligung der Stadt Zossen an dem jetzigen Fördermittelverfahren nicht ausreichend beraten wurden.


    Aus diesem Grunde hatte die Fraktion die Linke einen Antrag zum Thema Kooperationsvereinbarung Breitband in die Septembersitzung der Stadtverordnetenversammlung ein-gebracht. Alle Fraktionen, auch die Fraktion Plan B haben in der Sitzung eine umfassende Beratung im Fachausschuss begrüßt. Die Bürgermeisterin Frau Schreiber hatte zugesagt, ausführlich über das Förderprogramm zu informieren und ebenfalls eine Beratung im Fachausschuss über Vor- und Nachteile als sinnvoll und wichtig angesehen.


    Durch den Einreicher des Antrages, die Fraktion die Linke, wurde der Antrag in der Fachausschusssitzung von der Tagesordnung genommen. Eine Begründung hierzu wurde nicht abgegeben.


    Die Fraktion die Linke kann gerne in der SVV am 04.12.2019 darlegen, dass unsere folgende Vermutung nicht zutrifft und dies durch entsprechende Abstimmung in der Sache bekräftigen.


    Wir gehen davon aus, dass zwischenzeitlich die Überlegung angestellt wurde, dass eine umfassende Beratung über Vor- und Nachteile der Kooperationsvereinbarung kontraproduktiv für das angestrebte Ziel – Abschluss der Vereinbarung – sein könnte und daher lieber auf die Beratung verzichtet wurde, um Frau Schwarzweller ab 17.12.2019 die Möglichkeit zu geben, die Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen, ohne dass darüber nochmal diskutiert wird.


    Wir stellen schon jetzt in Aussicht, den Antrag zurückzunehmen, sollte Frau Schwarzweller in der SVV am 04.12.2019 verbindlich zu Protokoll erklären, auf keinen Fall eine Kooperationsvereinbarung Breitband mit dem Landkreis abzuschließen, solange die SVV hierzu nicht eine Entscheidung getroffen hat und die Fachausschüsse nicht die Möglichkeit hatte, darüber zu beraten.


    Nach unserer Auffassung ist vor Abschluss einer solchen Vereinbarung zwingend ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Anders als bei der Entscheidung, keine Vereinbarung abzuschließen – so wie von Frau Schreiber als Bürgermeisterin getroffen- da hierdurch keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen für die Stadt Zossen entstehen.


    Darüber hinaus möchten wir, falls eine Entscheidung in der Sache in der SVV am 04.12.2019 erforderlich ist, nochmal an den Nachteil der Kooperationsvereinbarung erinnern, der sich aus dem derzeit geltenden Förderprogramm ergibt. In jeder Straße wird nur das Grundstück erschlossen, dass unterhalb des Grenzwertes der Richtlinie liegt. Alle davor befindlichen Grundstücke, auch die noch unbebauten, aber bebaubaren, werden nicht erschlossen. Diese Straße ist dann bei einer zukünftigen Bebauung oder Änderung des Grenzwertes von einer neuen Förderung ausgeschlossen. Dieses Problem wurde mittlerweile vom Fördermittelgeber erkannt, der angekündigt hat, im kommenden Jahr eine neue Richtlinie zu erlassen und ein neues Förderprogramm aufzulegen. Um diese und andere Nachteile der derzeitigen Kooperationsvereinbarung zu erörtern, hatten wir der Beratung im Fachausschuss gerne zugestimmt und halten sie auch immer noch für dringend erforderlich, bevor nicht wieder gutzumachender Schaden für die Bürger dieser Stadt entsteht.


    Mit freundlichen Grüßen


    Matthias Wilke

    Fraktionsvorsitzender der Fraktion Plan B in der Stadtverordnetenversammlung

  • Antrag vom 22.10.2019 Thema: Aktive Unterstützung der Stadt Zossen für jetzigen Betreiber der Wasserskianlage Horstfelde auch zukünftig gewährleisten – örtliche Tourismusanbieter stärken

    Antrag


    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:

    1. Der seit vielen Jahren erfolgreiche Betreiber der Wasserskianlage Horstfelde, Herr Andreas Leonhardt wird auch zukünftig durch die Stadt Zossen, die Stadtverwaltung, die kommunalen Gremien und die Bürgermeisterin aktiv unterstützt und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nicht in seiner Gewerbeausübung behindert. Insbesondere bei der Erteilung von Genehmigungen, die er für die Ausübung des Betriebes der Wasserskianlage benötigt, so auch Veranstaltungsgenehmigungen, sind die Verfah-ren weiterhin zügig und in bisherigem Umfang durchzuführen.

    2. Dieser Beschluss ist eine Rahmenfestlegung der Stadtverordnetenversammlung für die Tätigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde und der Bürgermeisterin. Ziel ist die volle Unterstützung des jetzigen Betreibers der Wasserskianlage Horstfelde.

    3. Darüber hinaus ist jeder in der Stadt Zossen ansässige örtliche Tourismusanbieter auch zukünftig zu unterstützen, bei Verwaltungsverfahren aktiv zu beraten und als langjährig erfolgreicher Anbieter von Tourismusangeboten in der Stadt Zossen zu stärken.

    4. Die Bürgermeisterin hat über jede dem vorstehenden Beschluss widersprechende Amtshandlung, Erteilung oder Versagung von Bescheiden sowie Gesprächsführungen die Stadtverordneten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Betreiber wird gebeten, sich in einem solchen Fall auch direkt an die Stadtverordneten zu wenden und diese zu informieren.


    Im Namen der Fraktion wird für die SVV am 04.12.2019 bereits namentliche Abstimmung über diese Vorlage beantragt.


    Begründung zum Antrag:

    Im Zusammenhang mit den Pressemitteilungen einzelner Fraktionen zum Waldparkplatz Horstfelde, den Stellungnahmen von Stadtverordneten in der Sitzung der SVV am 18.09.2019 und dem Inhalt des Gespräches zwischen Frau W. Schwarzweller und Herrn M. Wilke und Herrn M. Juricke hält die Fraktion Plan B es für dringend erforderlich, sich deutlich zur Unterstützung des jetzigen Betreibers der Wasserskianlage Horstfelde zu positionieren.


    Für alle Stadtverordneten der Stadt Zossen, insbesondere für die langjährigen Mitglieder des Kultur- und Tourismusausschusses muss es eine Selbstverständlichkeit sein, ortsansässige, seit vielen Jahren das touristische Angebot unserer Stadt prägende und erfolgreiche Gewer-betreibende im Bereich Tourismus zu unterstützen und zu fördern sowie sich hierzu zu be-kennen.


    Im Jahre 2006 hat Herr Leonhardt im Tourismusausschuss und Bauausschuss das erste Mal sein Projekt vorgestellt und erhielt von beiden Ausschüssen eine breite Zustimmung (unter anderem von auch jetzt noch in der SVV befindlichen SV Schulz, Manthey, Kühnapfel). In den darauffolgenden Jahren hat der Betreiber sehr viel (eigenes) Geld in die Wasserskianlage investiert, öffentliche Mittel hat er nicht in Anspruch genommen.


    Mit dem Bau des Waldparkplatzes beteiligt sich die Stadt Zossen erstmalig an der Verbesserung der Infrastruktur am „Strandbad Horstfelde“, das vom Betreiber der Wasserskianlage mitbewirtschaftet wird. Der Betreiber gewährleistet am Strand und auf den vorhandenen Parkplätzen die Ordnung und Sauberkeit auf seine Kosten.


    Im Gespräch mit dem SV Wilke und dem Ortsvorsteher von Horstfelde Herrn Juricke hat Frau W. Schwarzweller geäußert, zukünftig Auflagen für den Betreiber erteilen zu wollen, solange, bis ihm der Betrieb der Anlage keinen Spaß mehr macht. Mit anderen Worten soll durch Handlungen der Stadtverwaltung zukünftig der Betrieb der Wasserskianlage (auf Betreiben der zukünftigen Bürgermeisterin) erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht werden. Aus welchem Grunde dies erfolgen soll, muss jeder sich selbst beantworten.


    Ein solcher Umgang mit ortsansässigen Gewerbetreibenden kann von den Stadtverordneten nicht hingenommen oder sogar noch unterstützt werden. Vielmehr sehen wir es als wichtige Maßnahme an, ortsansässige Gewerbetreibende, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkei-ten, zu unterstützen und zu fördern sowie dies auch klar und deutlich zu äußern.


    Mit freundlichen Grüßen


    Matthias Wilke

    Fraktionsvorsitzender der Fraktion Plan B in der Stadtverordnetenversammlung


    Pressemitteilung vom 22.12.2019


    Unterstützung für Zossener Tourismus


    Mehrheitlich wurde auf der Fortführung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2019 dem Antrag von Plan B zur speziellen und allgemeinen Unterstützung des Tourismus in Zossen zugestimmt.


    Vorausgegangen waren verschiedene Äußerungen von Frau Schwarzweller in Ausschusssitzungen und Gesprächen mit Ortsbeiratsmitgliedern von Horstfelde, in Zukunft lieber mit Auflagen arbeiten zu wollen, anstatt in Infrastrukturmaßnahmen zu investieren.


    Plan B ist damit klar gegen die Behinderung der Horstfelder Wasserskianlage angetreten. Wir stehen für die Entwicklung der Stadt mit Infrastruktur für unsere Gewerbetreibenden, denn das sichert und schafft Arbeitsplätze. 


    Für die Umwandlung unserer Stadt in eine Auflagenwüste stehen wir nicht zur Verfügung. Insofern war dieser Initialantrag mit namentlicher Benennung des Inhabers der Anlage so wichtig.

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