Archiv 2021

Eröffnungsfeier Campus Dabendorf am 14.08.2021

(Quelle: Facebook Seite "Dabendorf")


Heute wurde die Dabendorfer Gesamtschule „Geschwister Scholl“ und das Kulturforum feierlich durch Schuldirektor Herrn Zobywalski, Landrätin Frau Wehlan, Bürgermeisterin Frau Schwarzweller, ehem. Bürgermeisterin Frau Schreiber sowie dem Geschäftsführer der ZWG Herrn Kosicki eröffnet. 


Zuvor wurden von Frau Schwarzweller und Frau Wehlan kurze Ansprachen gehalten. Wobei die abschließende Rede von Herrn Zobywalski die emotionalste Rede war ( Leider im Video nicht ganz vollständig).


Danach wurde die Schule und das Kulturforum von den Besuchern gestürmt. Es war das erste Mal, das der großzügige Parkplatz für den Besucherandrang zu klein war. Ich erspare mir Details zu Kosten, Ausstattungen, Raumgrößen etc. die kann man auf allen einschlägigen Seiten nachlesen. Schaut euch die Bilder an und erfreut euch an dieser Schule zum Wohle unserer Kinder.


Fotos finden Sie in unserer Galerie

Landratswahl in Teltow-Fläming am 26.09.2021:

Wir von Plan B unterstützen die Kandidatin Andrea Hollstein (BVB/Freie Wähler)


Frau Hollstein ist für uns die einzige ernst zu nehmende Kandidatin, die an der aktuell prekären rechtlichen und finanziellen Lage des Landkreises keine Verantwortung trägt. 

Sie hat als Kämmerin der Stadt Zossen u.a. immer auf die Problematik der falsch berechneten Kreisumlage hingewiesen.

Umso dramatischer ist es, dass die Verantwortlichen im Landkreis jetzt wieder mit einer Verschleppungstaktik versuchen, über die Zeit des Wahlkampfes zu kommen und auch dies zu Lasten der Kommunen.

Da für Plan B ein parteigebundener Kandidat nicht in Frage kommt, haben wir am 17.06.2021 beschlossen, die Kandidatur von Frau Hollstein zu unterstützen.Sie haben eine hervorragende Option gewählt, Bilder und Text in Ihre Website zu integrieren. Verschieben Sie das Bild in diesem Container nach Belieben, der Text passt sich automatisch an. Sie können Veranstaltungen/Events, Teammitglieder, neue Produkte und mehr leicht und kreativ anzeigen. Fügen Sie zunächst ein Bild aus der Bildauswahl ein und bearbeiten sie es genau wie andere Bilder im System. Verknüpfen Sie das Bild zum Beispiel mit vorhandenen Seiten auf Ihrer Website, mit der URL einer Website, einem Popup oder einer Textmarke. Fügen Sie nach der Auswahl des Bilds den Text hinzu. Der Text kann eine Bildbeschreibung sein, das Bild kann aber auch nur als Dekoration verwendet werden. \nSie haben eine hervorragende Option gewählt, Bilder und Text in Ihre Website zu integrieren. Verschieben Sie das Bild in diesem Container nach Belieben, der Text passt sich automatisch an. Sie können Veranstaltungen/Events, Teammitglieder, neue Produkte und mehr leicht und kreativ anzeigen. Fügen Sie zunächst ein Bild aus der Bildauswahl ein und bearbeiten sie es genau wie andere Bilder im System. Verknüpfen Sie das Bild zum Beispiel mit vorhandenen Seiten auf Ihrer Website, mit der URL einer Website, einem Popup oder einer Textmarke. Fügen Sie nach der Auswahl des Bilds den Text hinzu. Der Text kann eine Bildbeschreibung sein, das Bild kann aber auch nur als Dekoration verwendet werden.

Am 20.06.2021 zu fast schon jahrzehntelangen Auseinandersetzungen mit dem Wasser- und Abwasser-Zweckverband KMS:

(Siehe auch www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales)

„KMS glaubt es nicht, aber er sitzt erneut am kürzeren Hebel“


Einen herzlichen Glückwunsch von dieser Stelle an die Kläger und deren Rechtsvertretungen. Der KMS unterliegt wiederum, dieses Mal vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Berlin. Die Kalkulation für die Schmutzwasser-Beseitigungs-Beitragssätze sei fehlerhaft und damit unzulässig, so das OVG. Man muss einen langen Atem, viel Geduld und etliche Aufwendungen in Kauf nehmen, um den „gesamten Film“ der KMS-Fehlhandlungen verfolgen zu können, wie wir seit 2008. Viele Verwaltungsgerichtstermine besuchten wir, wurden alsbald als „zum Inventar gehörend“ betrachtet. Es ging um Altanschließerbeiträge, Kalkulationen, Flächenberechnungen, Beitragshöhen. Die 8. Kammer des Potsdamer Verwaltungsgerichtes war sehr bemüht, vermutlich urteilte sie für die Präsidentschaft zu moderat, wurde also umbesetzt. Jetzt wurde es „härter“ für die Kläger. Wir sahen Rechtsvertreter, die zur Formulierung ihres Klageantrages nicht in der Lage waren, also musste das Gericht selbst dabei helfen. Der KMS schloss etliche Vergleiche mit Klägern in für ihn „wackeligen“ Fällen, verzichtete also auf Teile seiner Forderung. Die Differenz müssen jetzt wohl die übrigen Beitragszahler begleichen. Unqualifizierte Vertretung des KMS durch die Vorsitzende David führte zu deren Ablösung. Der Wirtschaftsprüfer des KMS folgte ihr wegen laienhafter Prüfberichte und deren Interpretation in´s Aus. Die KMS-Vertreterversammlung, die eigentlich die Interessen der sie wählenden Bevölkerung im KMS vertreten sollen, schwiegen zu den kritisierten Vorgängen und hatten maximal einseitig die Kassenlage ihrer Kommunen im Auge, fürchtend, dass die Städte die Fehlbeträge aus den Verbandsstümpereien durch höhere Umlagen begleichen müssten. Die Bevölkerung war ihnen „schnurz“. Es kam ihnen nicht in den Sinn, die KMS-Leitung selbst in die Verantwortung zu nehmen. Das Rechtsempfinden ist nur marginal ausgeprägt. Ohne eigenes Amt oder Mandat blieben uns nur das Wort und Textveröffentlichungen in der regionalen Presse. Ein Widerspruch in Zossens SVV bei der Verkündung des Landesparlaments-Beschlusses zu den Altanschließerbeiträgen durch den SPD-Abgeordneten blieb erfolglos. Als einziges Mitglied der KMS-Verbandsversammlung wagte die ehemalige Zossener Bürgermeisterin den Spagat zwischen Stadt- und Wählervertretung, auch durch organisatorische Hilfestellung z. B. in Bürgerversammlungen. Das wird jetzt wohl ausbleiben, was nicht zum Vorteil des KMS beiträgt. Wir erlebten oftmals den abweisenden und arroganten Ton des vermeintlich im Recht Seienden gegenüber Fragestellern in den Sitzungen, selbst nach der erfolgten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) hinsichtlich der Unrechtmäßigkeit der Altanschließerbeiträge. Von der Landesregierung ließen sich die Verbände widerstandslos „in die Pflicht“ für die Beitragsbeibringung durch Kreditierung nehmen. Die Landesregierung verweigerte die Verantwortungsübernahme, nachdem der fehlerbehaftete Parlamentsbeschluss nicht beanstandet wurde. Die Fehler konnte man kennen. Nach dem jetzt errungenen Erfolg vor dem OVG hinsichtlich der Schmutzwasser-Beiträge und der Verzinsung der Zahlungen mit 12 x 0,5 %= 6 % pro Jahr können wir uns nicht vorstellen, dass die bis jetzt zurückhaltenden Beitragszahler nicht den Versuch wagen, nach dem Grundsatz der Gültigkeit des Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) einen eigenen Gerichtserfolg zu erreichen, auch wenn sie bisher keinen Widerspruch gegen ihre Zahlungsverpflichtung eingelegt haben. Auch die Verzinsung der erfolgten, rechtswidrigen, Zahlungen muss u. E. nach geltendem Recht jetzt erfolgen, aus allen Gründen, wenn sie noch aussteht. Aus unserer Sicht kann auch nach dem jetzigen OVG-Urteil eine „Verjährung“ nicht geltend gemacht werden, auch weil in die Verjährungsfrage unzulässig nachträglich eingegriffen wurde (§ 19 KAG, KMS, 04.12.2013). Wir wünschen uns endlich eine akzeptierende Behandlung der Kunden des KMS, denn bisher konnten die jetzt erfolgreichen Rechtsvertreter die Argumente der Klagenden gut vertreten. Es geht nicht an, dass diejenigen, die nicht sofort zum Gericht laufen, ausgesessen werden und die KMS-Fehler allein abtragen müssen. Das jetzige Verbandsgebaren darf keine Fortsetzung erfahren.


Bezogener Text: „Der KMS muss Abwasserpreise neu kalkulieren“, MAZ-ZR, 16.06.2021.

Leserbrief bezugnehmend auf MAZ-Artikel vom 05.05.2021


Selbstdarstellung der Bürgermeisterin aus Zossen


Seit Wochen macht die Bürgermeisterin von Zossen Schlagzeilen in Presse und Fernsehen, wie schwer sie es doch in ihrer täglichen Arbeit hätte. Sogar der Bundespräsident tätschelte ihre angeblichen Wunden, die ihr durch Mobbing,  Hass, Hetze und Lügen zugefügt werden. Sie betonte, dass sie mit hoher Sachkenntnis und starkem Willen ihrer Arbeit gerecht wird.


Wenn man sich mit Bürgern aus Zossen unterhält, dann fragen sich viele, ob die BM nicht berechtigte Kritik an ihrer Arbeit mit Mobbing verwechselt.


2019 übernahm sie das Amt mit verabschiedeten Beschlüssen. Was ist daraus geworden?

Keine Zuwegung zur neuen Schule, kein Waldparkplatz in Horstfelde, keine Nordumfahrung zur Entlastung des städtischen Verkehrs, dafür  aber Hauptverkehrsführung durch Dabendorf und das Fehlen von 199 Kindergartenplätzen.


Alle vor ihrem Amtsantritt mit Mehrheit gefassten Beschlüsse hat sie seit 18 Monaten vom Tisch gefegt und durch neue ersetzt. Ist das als demokratisches Verhalten zu bezeichnen?


In den SVVen bekommen viele Bürger auf ihre Fragen keine Antworten, manchmal aber den Hinweis: „Recherchieren sie doch selber“.


Ein gewählter sachkundiger Bürger des Finanzausschusses, der seit 9 Jahren schon dort tätig war, wurde abgewählt, weil er der Oppositionsgruppe angehört. Dieser sachkundige Bürger hat folgende Qualifikation: Diplom Mathematiker, geprüfter Bilanzbuchhalter und über 30 Jahre Prokurist und Leiter Finanzbuchhaltung und Cotrolling im Funkwerk Dabendorf.


Die Aussage der BM war, er solle im nächsten Finanzausschuss beweisen, dass er für diese ehrenamtliche Tätigkeit geeignet ist. Wie bezeichnet man so eine Einschätzung? Ich habe dafür nur ein Wort: Psychoterror.


An Ausschusssitzungen nimmt sie öfter nicht teil, obwohl wichtige Themen auf der Tagesordnung stehen. So wurden die beiden letzten KTUE- Sitzungen ohne Bekanntgabe der Gründe von ihr nicht wahrgenommen.


Geht man so mit der kostbaren Zeit der ehrenamtlichen Ausschussmitglieder und interessierten Bürger um?

Soll man das unter neuem Denken, Demokratie und mehr Bürgernähe verstehen, welche sie auf ihrer Wahlkampftour proklamiert hat?

Wer ist hier Opfer und wer Täter ?


Brigitte Böhme


(Gekürzter Artikel in der MAZ veröffentlicht am 21.06.2021)

Kindern Freude schenken! 
 

Das war das Motto am Samstag in Horstfelde! 
 

Anlässlich des internationalen Kindertages am 01.06.2021 hat der Ortsbeirat Horstfelde seinen kleinen Bürgern bunte Überraschungstüten und Rucksäcke gepackt. 
 

Durch die coronabedingten Umstände konnte das bereits im letzten Jahr schon geplante Kinderfest wieder nicht stattfinden.
Um den Kindern in Horstfelde dennoch eine kleine Freude zu bereiten, hat sich der Ortsbeirat Horstfelde etwas einfallen lassen.

 

So wurden die Kinder am Samstag, den 05.06.2021 auf dem Spielplatz und auf dem „Potsdamer Platz“ (An der Hauptstraße) in Horstfelde mit kleinen Geschenken überrascht.
Fußbälle, Knete, Buddeleimer, Barbies, Spiele, Bastelmaterial und vieles mehr sorgten für leuchtende Kinderaugen. 

Mitglieder des Ortsbeirates waren vor Ort und verteilten zusätzlich kleine Erfrischungsgetränke und Gummibärchen (natürlich unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln) an die kleinen und manchmal auch größeren Kinder.

 

Wir wünschen allen Kindern viel Freude mit ihren neuen Errungenschaften und hoffen, dass im nächsten Jahr, wie geplant, ein Kinderfest stattfinden kann.

 

An dieser Stelle auch Danke an die fleißigen Helfer:innen! 

 

Carolin Harder
Mitglied des Ortsbeirates Hors
tfelde

Pressemitteilung v. 29.04.21 zum Antrag auf Bildung eines Prüfungsausschusses 

                 

Neue Gesamtschule wird im August starten, ohne Essenversorgung, ohne Computerkabinette, ohne Smartboards, ohne ausgebaute Straße für den Schulbusverkehr und ohne Rad- und Gehweg für die 1.000 Schulkinder

Plan B beantragt Prüfungsausschuss um die Versäumnisse aufzuklären und Lösungen zu erarbeiten

 

Seit einem Jahr fragen wir in den Sitzungen immer wieder nach dem aktuellen Stand der Umsetzung der BV 110/19 (Ausbau der Straße und Rad- und Gehweg) nach. Die Antworten der Bürgermeisterin Schwarzweller waren wenig aussagekräftig, man arbeite daran. Und als dann fest stand, dass in 2020 nichts unternommen wurde, um die Straße auszubauen und einen Rad- und Gehweg als Schulwegsicherung für die 1.000 Schulkinder neu bauen, wurde die Schuld auf die Vorgängerin geschoben. Frau Schreiber hat in der Sitzung des SJBS am 28.04.21 mit einer eidesstattlichen Versicherung erklärt, dass die komplette Planung bis Dezember 2019 fertiggestellt und so ja auch von der SVV beschlossen wurde. Einem Bau in 2020 hat nichts im Wege gestanden, außer dass die Bürgermeisterin Schwarzweller hätte arbeiten müssen.

Es wird zum Schulbeginn im August eine neue Schule an den Start gehen, ohne ordentlich abgesicherten Schulweg. Aber das ist noch nicht das einzige Versäumnis der vergangenen Monate. Auch die Essenversorgung in der neuen Mensa wird nicht wie ursprünglich geplant, stattfinden. Und die Klassenräume werden keine Smartboards, also keine Tafeln haben, weil die Stadt die Ausstattung damit genauso verschlafen hat, wie die Ausstattung der PC-Kabinette.

Um diese Versäumnisse aufzuklären hat die Fraktion Plan B jetzt den Antrag auf Bildung eines zeitweiligen Ausschusses beantragt. Dieser soll die Vorgänge prüfen und Vorschläge zu schnellen Lösungen erarbeiten, um den Eltern, Schülern und Lehrern Antworten geben zu können.


Nach 14 Tagen Kampf um die Einladung des KTUE ist diese nun doch erfolgt:


Sitzung findet am 06.05.2021 zu den Themen Windkraft und Photovoltaik statt!

 

Wir freuen uns sehr, dass nach 14 Tagen Auseinandersetzung um die Einladung des KTUE (Ausschuss für Kultur, Tourismus, Umwelt und Energie) die Blockade durch die Bürgermeisterin Schwarzweller mit Hilfe der Öffentlichkeit und der Kommunalaufsicht überwunden werden konnte.
Wir laden alle Bürger herzlich ein, an dieser Sitzung teilzunehmen und sich aktiv einzubringen. Die Sitzung wird am 06.05.2021 um 18.30 Uhr im Bürgerhaus in Wünsdorf stattfinden. Der Bitte des Vorsitzenden, wegen der zu erwartenden Zahl der teilnehmenden Bürger in der Sporthalle Dabendorf zu tagen, ist die Verwaltung leider nicht nachgekommen.


Wir freuen uns über Ihre zahlreiche Teilnahme.

 

https://www.zossen.de/fileadmin/user_upload/Sitzungsdienst/Einladungen_2021/KTUE_06.05.2021.pdf

Bürgermeisterin Schwarzweller blockiert Einladung zu KTUE und behindert Ehrenamt


Liebe Zossener Bürger,


aufgrund der Blockade der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Tourismus, Umwelt und Energie (KTUE) durch die Bürgermeisterin Schwarzweller können wir uns leider am kommenden Montag, 26.04.2021 nicht mit so wichtigen Themen wie Windkraft und Photovoltaik mit Ihnen beraten. Wir hatten uns schon auf einen regen Austausch mit den Bürgern gefreut und intensiv auf die Sitzung vorbereitet.

Leider können wir Ihnen auch keinen Ersatztermin hierfür benennen, da die Bürgermeisterin die Einladung insgesamt blockiert und erst (wenn überhaupt) am 31.05.2021 eine Sitzung des KTUE zulassen möchte. Dies verstößt gegen die Kommunalverfassung, behindert unseren Vorsitzenden des KTUE in seiner ehrenamtlichen Arbeit und blockiert die Information und den Austausch mit den Bürgern zu diesen wichtigen Themen über viele Wochen. Wir halten so ein Verhalten einer Bürgermeisterin für unwürdig, zutiefst undemokratisch und bürgerfeindlich.

Wir haben zur Durchsetzung unserer Rechte bereits die Kommunalaufsicht eingeschaltet, die aber leider auch nicht sehr schnell reagiert, und werden uns diese Willkür und Schikane von der Bürgermeisterin nicht gefallen lassen. Zu verurteilen ist nicht nur die undemokratische Behinderung unserer Arbeit, sondern vor alle die Blockade der Beratung zum Thema Wind. Wenn Windkraftanlagen in Zossen, egal in welchem Ortsteil, aufgestellt werden, weil die Bürgermeisterin Schwarzweller nichts dagegen tut und eine Beratung im Ausschuss durch Nichteinladung verhindert, dann betrifft dies die Gesundheit jedes einzelnen Zossener Bürgers.
Am vergangenen Mittwoch (21.04.2021) beim Bauauschuss kam heraus, dass die derzeitige Bürgermeisterin Schwarzweller zum wiederholten Male keinerlei Zuarbeit zum Regionalplan Wind bei der Regionalen Planungsgemeinschaft geleistet hat. Trotz ausdrücklicher Aufforderung zu einer Stellungnahme tat sie einfach NICHTS, ließ die Frist tatenlos verstreichen und gab keine Stellungnahme ab. Darauf angesprochen hatte sie nicht mal ein schlechtes Gewissen. In diesem Lichte betrachtet, ist die Verweigerung einer Sitzung des KTUE zum Thema Wind ein weiteres deutliches Zeichen, dass sie sich nicht um die Gesundheit ihrer Bürger schert und alles tut, um den Ausbau von WKA in Zossen voranzutreiben. Die Interessen der Zossener interessieren sie einfach gar nicht, sie ist ignorant und richtet großen Schaden damit an.


Wir werden auch weiter für die Bürger Zossens kämpfen und freuen uns über Ihre Unterstützung.

Pressemitteilung vom 17.04.2021 zur zukünftigen Arbeit des KTUE

 

Die Fraktion Plan B hat seit drei Tagen den Vorsitz im Ausschuss KTUE inne, gleich die Arbeit aufgenommen und eine Sitzung anberaumt. Mit dieser Arbeitsweise und den von uns gesetzten Schwerpunkten bei den Themen des KTUE scheinen die bisherigen Inhaber des Vorsitzes nicht einverstanden zu sein. Nicht anders ist wohl zu erklären, dass sich schon nach einem Tag gleich zwei Mitglieder dieser Fraktion an unseren Ausschussvorsitzenden wenden und ihm erklären wollen, wie die Arbeit funktioniert. Wir können uns da irren, aber der Verlust dieses Ausschussvorsitzes scheint die Fraktion VUB/Grüne/CDU sehr zu schmerzen. Nur dass sie bei ihren Belehrungen an uns völlig „übersehen“, dass es gerade die Aufgabe des Vorsitzenden ist die Themen des Ausschusses zu setzen, weshalb es aus gutem Grund das Wahlrecht der Fraktionen über die Vorsitze gibt.

 

Das, was die beiden hier an den Tag gelegt haben, ist nicht nur undemokratisch und respektlos, sondern für uns umso unverständlicher, da deren Fraktion das aller erste Zugriffsrecht auf den Vorsitz hatte und sich, aus welchen Gründen auch immer nicht für den KTUE, sondern für die Wahl des Finanzausschusses entschieden hat. Nur durch diese, allein in der Macht dieser Fraktion liegende Entscheidung, konnten wir den Vorsitz des KTUE einnehmen. Jetzt hinterher über einen Verlust zu weinen, den sie selbst zu verantworten haben, erscheint uns doch sehr kleinlich und peinlich.

Da wir bei unserer zukünftigen Ausschussarbeit im KTUE alle Bürger immer transparent auf dem Laufenden halten wollen, teilen wir Ihnen hier Auszüge aus diesen Mails und das Antwortschreiben unseres Ausschussvorsitzenden mit.

 

Auszug aus der Mail von M. Njammasch:


„…ich finde es sehr Lobenswert, damit Sie zur Sacharbeit über gehen wollen. Leider sehe ich Ihr Vorgehen sehr fragwürdig….Diese Themen wurden mit unserer Fraktion nicht abgestimmt und unser Mitglied im Ausschuss Reinhard Schulz ist ja Vorsitzender gewesen,…. Ich denke Sie sollten erstmal anfangen diese (alten) Themen abarbeiten um hier etwas einzufordern. Ich hoffe Sie besinnen sich…“.

 

Auszug aus der Mail von S. Reimer:


„…So möchte ich freundlichst darauf hinweisen, dass wir … zwar den Namen des Ausschusses geändert, es bisher jedoch versäumt (haben), die Zuständigkeiten neu zu regeln. Ihre Tagesordnung ist somit außerhalb Ihrer Zuständigkeit…“.

 

Auszug aus der darauf erfolgten Antwortmail von D. Klucke:


„vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort auf meine Mail vom 15.04.2021. Da Sie beide ähnliche Dinge angemerkt haben, erlaube ich mir eine Antwort an Sie beide und werde auch alle Stadtverordneten wieder in den Verteiler setzen.

Aus Ihrer Mail entnehme ich, dass Sie, so wie meine Fraktion, den KTUE für einen sehr wichtigen Fachausschuss halten und dessen Arbeit unterstützen möchten. Die letzte Sitzung des KTUE fand Mitte Februar statt, so dass bis zum nächsten regulären Termin (Ende Mai) über 3 Monate zwischen zwei Sitzungen des KTUE liegen würden. Bei den vielen anstehenden Problemen in der Zuständigkeit dieses Ausschusses ist das ein für uns überhaupt nicht hinnehmbarer Zeitverlust. Dem stimmen Sie sicher zu.

 

Unsere Fraktion hat sich im Vorfeld der Ausschussneubesetzung sehr klar überlegt, welche thematischen Schwerpunkte wir in unserer Arbeit zukünftig setzen möchten. Wie Sie sicher mitbekommen haben, hatten wir bereits im vergangenen Jahr ein großes Interesse an den neuen Themenschwerpunkten des KTUE und waren meist nicht nur mit unserem Ausschussmitglied dort anwesend, sondern mit mehreren Fraktionsmitgliedern. So hatten wir im Vorfeld der Umbesetzung für uns schon überlegt, dass wir gerne in diesem Ausschuss noch aktiver mitgestalten wollten.

 

Wir hatten allerdings kaum zu hoffen gewagt, tatsächlich diese Gelegenheit zu erhalten. Da Ihre Fraktion das Erstzugriffsrecht hatte, hätten Sie ganz alleine es in der Hand gehabt, den Vorsitz des KTUE für sich in Anspruch zu nehmen. Tatsächlich hatten wir damit gerechnet, dass Sie für Ihr dienstältestes Mitglied Reinhard Schulz diesen Vorsitz wählen. Dass Sie offensichtlich andere Prioritäten in Ihrer zukünftigen Arbeit gesetzt haben, hat uns zwar verwundert, aber auch positiv überrascht. Wir freuen uns auf unsere aktive Gestaltungsmöglichkeit im KTUE und setzen natürlich, wie von Ihnen schon angeboten, auf die fachlich versierte Unterstützung durch Ihre Fraktion.

 

Zur Zuständigkeit des KTUE noch ganz kurz: ich erinnere an die Sitzung von Februar 2021, wo der FNP Wind, das Klimaschutzkonzept und das INSEK dort auf der TO stand, von Ihrem Fraktionsmitglied als Vorsitzenden raufgesetzt und von Ihnen unterstützt. Wir wollen doch mit gleichem Maß messen, oder?

 

Auch hinsichtlich des Sitzungskalenders gab es in den von Ihnen betreuten Ausschüssen schon zahlreiche Abweichungen von vorgesehenen Terminen, wir finden das auch absolut in Ordnung und nachvollziehbar. Aber auch hier können wir doch sicher von einer sachlichen Gleichbehandlung ausgehen, im Sinne einer von Ihnen auch immer wieder betonten konstruktiven Arbeit in den Gremien.

 

Ich kann Ihnen in Abstimmung mit der Fraktion eine sachliche und aktive Arbeit in diesem und den anderen Ausschüssen zusichern und freue mich auf die Arbeit im KTUE.“.

 

Wir laden noch einmal alle Bürger ein, zur Sitzung des KTUE zu kommen, sich dort gerne einzubringen und mit anzuschauen, wie konstruktiv und sachlich jede einzelne Fraktion dort arbeitet. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Veränderungen bei Plan B
 

Wir sind in unserer Fraktion fachlich gut aufgestellt und haben zusätzlich auch die Kompetenz aller Mitglieder von Plan B zur Unterstützung unserer Arbeit zur Verfügung. In diesem großen Team beraten wir die Probleme und Hinweise der Zossener Bürger, um die beste Möglichkeit zu finden, die Interessen der Menschen unserer Stadt zu vertreten. Probleme gibt es in Zossen seit einem Jahr sehr viele und es ist die Aufgabe einer echten Opposition, den Finger in die Wunde zu legen und die Missstände in unserer Stadt aufzudecken und zu bekämpfen.
Wir sind unabhängig von Parteibüchern und keiner von uns ist darauf angewiesen, sich bei der Verwaltung lieb Kind zu machen, um eigene persönliche oder wirtschaftliche Interessen zu erreichen. Dies ist die beste Voraussetzung für eine saubere und ehrliche Oppositionsarbeit, die wir mit Freude und Motivation für unsere Stadt Zossen war nehmen werden.

Beschwerde wegen Verweigerung des der Fraktion Plan B zustehenden 2. Sitzes im FA

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 24.03.2021 wurden dem anwesenden stellvertretenden Mitglied der Fraktion Plan B, Herrn Detlef Klucke, die Teilnahme als Ausschussmitglied und die Stimmberechtigung in diesem Ausschuss verweigert.

Die Sitzung wurde von Herrn Kühnapfel (als angeblichem Vorsitzenden des FA) geleitet, obwohl dieser überhaupt gar keinen Sitz in diesem Ausschuss mehr innehatte. Dabei hat er seine Funktion als Vorsitzender der SVV missbraucht, um seine Teilnahme und Sitzungsleitung zu erreichen.

Die die ganze Zeit dabei anwesende HVB hat dieses Tun noch unterstützt und als korrekt bestätigt.

Voraus gegangen war diesem dramatischen Verstoß gegen die Kommunalverfassung und die Rechte von Fraktionen folgendes:

Am Dienstag, 23.03.21 hat die Fraktion Plan B um 15.25 Uhr vorab per Mail an den Vorsitzenden der SVV, Herrn Kühnapfel mitgeteilt, dass die Fraktion nunmehr aus 8 Mitgliedern besteht und die sofortige Umbesetzung der Fachausschüsse beantragt wird (Anlage Schreiben der Fraktion). Im selben Schreiben wurde auch mitgeteilt, dass der Fraktion Plan B nunmehr 2 Sitze pro Fachausschuss zustehen und die Mitglieder hierzu wurden namentlich benannt, danach war das zweite Mitglied der Fraktion im FA Herr Blanke und dessen Stellvertreter Herr Klucke. Die Mail wurde an den Vorsitzenden, die HVB, den Sitzungsdienst und alle Stadtverordneten versandt. Da die BbgKVerf für diese Erklärung kein Schriftformerfordernis vorsieht, war die Erklärung zur Besetzung mit Mail von 15.25 Uhr wirksam zugegangen und gültig.

Eine Stunde später wurde das Originalschreiben im Rathaus zugestellt. Zwar wurde die Entgegennahme vom Sitzungsdienst verweigert, ob dies auf Anweisung der HVB oder des Vorsitzenden der SVV geschah, wissen wir nicht. Aber der Brief wurde durch einen Zeugen um 16.30 Uhr mit Fotobeweis in den Hausbriefkasten eingesteckt.

Danach standen der Fraktion Plan B (8 Mitglieder) in jedem Fachausschuss 2 Sitze zu und den Fraktionen LinkeSPD (5 Mitglieder), Grüne (3 Mitglieder), VUB (4 Mitglieder) und AfD (4 Mitglieder) jeweils 1 Sitz. Die Fachausschüsse haben jeweils 6 stimmberechtigte Sitze. Die SVV hat 27 SV (ohne HVB) und ein SV ist fraktionslos. Die Berechnung ist einfach und gilt sofort mit Mitteilung an den Vorsitzenden der SVV, gemäß § 43 Absatz 2 BbgKVerf. Ein Beschluss in der SVV ist schon nach dem Gesetzestext nicht erforderlich für die Gültigkeit. Aber spätestens ein Blick in die im Rathaus vorliegende Kommentierung hierzu räumt alle eventuellen Zweifel aus.

Vor Beginn der Sitzung des FA erklärte Herr Kühnapfel folgendes: „Bevor ich in die FA-Sitzung einsteige, habe ich hier einige Mitteilungen zu machen. Ich habe als Vorsitzender der SVV Briefe erhalten, am Montag den Austritt von Herrn Blanke und Herrn Zurawski aus der CDU-Fraktion, am Dienstagnachmittag die Mitteilung von Plan B über die Änderung der Fraktion und Besetzung der Ausschüsse und am Dienstagabend noch eines, das erläutere ich gleich. Natürlich hat Plan B gemeint, aber wer keine Ahnung hat, dass man den Vorsitzenden einen Tag vor der Sitzung einfach absetzen kann. Aber das kann nur in der SVV passieren, dazu ist ein Beschluss der SVV nötig. Am späten Abend kam dann ein weiteres Schreiben, die Mitteilung der Fraktion VUB,Grüne,CDU mit nun 9 Mitgliedern, damit hat diese Fraktion dann das Erstzugriffsrecht auf den Ausschussvorsitz und nicht Plan B. Details hat diese Fraktion noch nicht mitgeteilt, dass erfolgt erst in den nächsten Tagen. Dann darf ich die heutige Sitzung begrüßen.“

Wie Sie aus dem beigefügten Schreiben von Plan B entnehmen können, ging es überhaupt nicht darum, per Erstzugriffsrecht sofort den Vorsitz des FA zu erhalten. Es ging lediglich um die Benennung von zwei normalen Ausschussmitgliedern und deren Teilnahme an der Sitzung. Dass dieser zweite Sitz von Plan B dazu führt, dass die (zu diesem Zeitpunkt) nur noch aus zwei Mitgliedern bestehende Fraktion CDU gar keinen Sitz mehr in einem Fachausschuss hat, hat dann wiederum die Folge, dass Herr Kühnapfel, der dann nicht mehr Mitglied des Ausschusses ist, also solcher dann auch nicht mehr der Vorsitzende des FA sein kann, § 43 Absatz 5 BbgKVerf. Auch die nun neue Fraktion VUB, Grüne, CDU mit 9 Mitgliedern hat nur 2 Sitze pro Fachausschuss.

 

In der Einwohnerfragestunde habe ich die Frage gestellt, wer denn nun als stimmberechtigte Mitglieder des FA an dieser Sitzung teilnimmt. Herr Kühnapfel erklärte: „Das sind Herr Wollgramm (Fraktion LinkeSPD), Herr Czesky, als Stellvertreter für Herrn Rümpel (Grüne), Herr von Lützow (VUB), Herr Christ (Plan B), Frau Küchenmeister (AfD) und er selbst (CDU). Also haben offensichtlich die Mitglieder der Grünen und der VUB nicht zugunsten von Herrn Kühnapfel auf den ihnen zustehenden Sitz verzichtet. Jedenfalls gab es hierzu keinerlei Erklärung.

Daraufhin stellt ich die Nachfrage, warum Herrn Klucke (Plan B) hier als Vertreter von Herrn Blanke (Plan B) nicht stimmberechtigt teilnehmen darf und stattdessen drei statt zwei Mitglieder der nun neuen großen Fraktion VUB,Grüne,CDU teilnehmen, die aber auch als große Fraktion nur zwei Sitze haben.

Darauf hin erklärte die Hauptverwaltungsbeamtin: „Ihre (meine) Rechtsauffassung ist eine andere, als wir die haben. Die SVV ist dafür zuständig, nicht der Ausschuss. In der SVV müssen sie den Antrag stellen, die beschließen dann darüber. So steht das in § 43 BbgKVer. Vorher ist das nicht gültig.“.

Von Herrn Kühnapfel wurde noch ergänzt: „Dazu gehört, dass der Antrag von Plan B verfristet eingereicht wurde, für den FA. Das kann nur auf der SVV erfolgen und wird auf der TO der nächsten Sitzung stehen. Erst nach dem Beschluss der SVV gilt das.“.

Diese völlig absurde und durch nichts nachvollziehbare Rechtsauffassung des Vorsitzenden der SVV und der HVB verstößt so massiv gegen die Rechte der Fraktionen nach der BbgKVerf, dass ein sofortiges Einschreiten der Kommunalaufsicht erforderlich ist. 

Da schon der Gesetzestext eindeutig ist, ist von einem vorsätzlichen Verstoß der HVB gegen geltendes Recht auszugehen (es sei denn, sie wendet Dummheit zu ihrer Verteidigung ein und erklärt, dass sie nicht weiß, was „deklaratorisch“ heißt). Insoweit dürfte die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nicht im Ermessen der Landrätin stehen, sondern zwingende Konsequenz.

Ich bitte um Prüfung und entsprechendes Tätigwerden. Da in der Vergangenheit bei anderen Gesetzesverstößen der HVB lediglich eine mündliche „Beratung“ durch die Kommunalaufsicht erfolgte und diese Beratung dann nachweisbar falsch (als Lüge) von der HVB an die SV und die OB weitergegeben wurde, ist eine schriftliche Beratung bzw. ein allgemeiner schriftlicher Hinweis zur Besetzung und Umbesetzung von Fachausschüssen an alle Stadtverordneten dringend erforderlich. Andernfalls besteht Wiederholungsgefahr und die Gefahr der falschen Wiedergabe des Inhaltes der Beratung durch die HVB.

Ausverkauf der ZWG kann beginnen

Alleinherrschaft von Wiebke Schwarzweller über ZWG-Vermögen beschlossen

 

Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.03.2021 wurde mit knapper Mehrheit ein Beschluss gefasst, der zukünftig die momentane Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller (FDP) zur Alleinherrscherin über das gesamte Vermögen der Zossener Wohnungsbau GmbH (ZWG) macht. In Zukunft hat sie die Befugnis, ganz alleine, ohne irgendjemanden zu fragen, die Grundstücke der ZWG zu verkaufen. Weder der Aufsichtsrat der ZWG, noch die Stadtverordneten müssen vorher von ihr gefragt werden, ein Beschluss ist nicht mehr erforderlich.

Damit wird mit einer 30 jährigen Tradition gebrochen. Von der Gründung der ZWG an sollte aus gutem Grunde niemals ein einzelner Bürgermeister solche Entscheidungen treffen dürfen, damit die ZWG nicht zum politischen Spielball wird. Deshalb war im Gesellschaftsvertrag seit der Gründung festgelegt, dass nur der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Bürgermeister über Grundstücksverkäufe und Vermögensveräußerungen der ZWG entscheiden darf.

Diese Befugnis des Aufsichtsrates hat Wiebke Schwarzweller (FDP) von Beginn an gestört. Schon in den ersten Wochen ihrer Tätigkeit in Zossen hat sie nach politischen Mehrheiten gesucht, um den Gesellschaftsvertrag zu ändern und ihr als Gesellschafterin die alleinige Befugnis über wichtige Geschäfte der ZWG zu verschaffen.

Im Frühjahr 2020 hat sie das „große Gespenst“ an die Wand gemalt, dass nach ihrer juristischen Einschätzung der geltende Gesellschaftsvertrag gegen Gesetze verstößt und unbedingt abgeändert werden muss. Dafür hat sie dann eine Beschlussvorlage eingebracht. Da ihr von den Stadtverordneten zu diesem Zeitpunkt eine sofortige Änderung verweigert wurde, hat sie mit der sie unterstützenden Mehrheit von Linken, SPD, Grünen, VUB und Teilen der CDU einen Prüfauftrag beschlossen, mit dem überprüft werden sollte, ob der Gesellschaftsvertrag gegen Gesetze verstößt und deshalb geändert werden muss.

Das Ergebnis dieser Prüfung hat sie Ende des Jahres 2020 mitgeteilt. Die Prüfung ergab, dass der Gesellschaftsvertrag gegen keinerlei Gesetze verstößt und es keinen rechtlichen Grund für eine Änderung gibt. Er hätte also genau so bleiben können, wie er seit 30 Jahren aus gutem Grunde ist.

Aber das war nicht das von ihr gewünschte Ergebnis. Also arbeitete sie daran, eine Mehrheit für eine politisch motivierte Änderung zu erhalten. Welche eigenen finanziellen Interessen sie damit eventuell noch verfolgt, hat sie ihren Unterstützern in der SVV vielleicht auch verraten, wir wissen das nicht.

Mit der Beschlussvorlage BV 021/21 haben die Stadtverordneten der VUB Wilfried Käthe, Rolf von Lützow, Marko Njammasch, der Linken Carsten Preuß, Steffen Sloty, Max Reimann, der SPD Rene Just, Wolf-Dieter Wollgramm, der Grünen Thomas Czesky, Marcus Herrmann, Alexander Rümpel und der CDU Herrmann Kühnapfel, Sven Reimer sowie Wiebke Schwarzweller (FDP) entschieden, dass der Gesellschaftsvertrag der ZWG geändert wird und zukünftig der Aufsichtsrat nicht mehr gefragt werden muss, vor der Veräußerung von Grundstücken.

Im bis jetzt geltenden Gesellschaftsvertrag stand drin, der Aufsichtsrat hat die Entscheidungsbefugnis bei Erwerb, Veräußerung oder sonstiger Verfügung von Grundstücken. Dieser Satz wurde gestrichen. Somit gilt jetzt das GmbH Gesetz (wenn nichts anderes geregelt ist) und diese Entscheidung trifft allein der Gesellschafter. Der Gesellschafter der ZWG ist der Bürgermeister der Stadt Zossen. Das ist laut Kommunalverfassung so geregelt. Der Gesellschafter ist nicht die Stadtverordnetenversammlung, so wie einige, in unseren Augen wirklich sehr dämliche Stadtverordnete, es glauben wollten.

Während der ganzen Diskussion zu diesem Thema hat Wiebke Schwarzweller immer wieder so getan, also ob sie die Stadtverordneten besser einbinden möchte. Sie hat ihren Unterstützern suggeriert und eingeredet, dass sie, die Stadtverordneten die Gesellschafter sind. Ihre Formulierungen waren absichtlich so gewählt, dass die, die nicht weiter drüber nachdenken, darauf reinfallen konnten.

Mit Hurra haben die oben genannten nun die Entmachtung des Aufsichtsrates (also der dort hin entsandten 4 Stadtverordneten) beschlossen und Wiebke Schwarzweller zur Alleinherrscherin über das Vermögen der ZWG gemacht.

Mit 14 Ja Stimmen zu 13 Nein Stimmen (Plan B, AfD und Teile der CDU sowie ein weiterer SV haben dagegen gestimmt) nimmt das Unglück seinen Lauf und der Ausverkauf der ZWG kann beginnen. Und ja es wird Auswirkungen auf die Mieter haben.

Wenn auch nur einer der JA Sager sich enthalten hätte, hätte dieses Unglück für die ZWG und für Zossen gestoppt werden können. Deshalb sind wir ganz besonders enttäuscht von unserem ehemaligen Plan B Mann Wilfried Käthe, der auf unserem Ticket, mit den Stimmen der Zossener, die uns Plan B gewählt haben, in die SVV kam und nun gegen den Willen unserer Wähler abstimmt. Aus eigener Kraft hat er kein Mandat in der SVV errungen, er ist nur wegen der vielen Stimmen für andere Plan B´ler nachgerückt. Und nun hat er zum wiederholten Male die Zossener Plan B Wähler verraten und gegen deren Interessen abgestimmt. 

Wer sich Sorgen um die ZWG macht, der kann uns gerne unterstützen und diese Sorgen direkt der Wiebke Schwarzweller mitteilen, oder auch an uns schicken und wir sorgen dafür, dass das auch an der richtigen Adresse ankommt. Auch wer sich, so wie wir, als Plan B Wähler von Wilfried Käthe verraten fühlt, der kann uns gerne eine Mail schicken, wir sorgen dafür, dass sie an die richtige Adresse weitergeleitet wird.

Plan B wird das Treiben von Wiebke Schwarzweller im Auge behalten und sofort die Öffentlichkeit informieren, wenn sie das erste Grundstück verkauft oder andere krumme Geschäfte macht.

Rederecht für Bürger bei den Sitzungen der Ausschüsse der Stadt Zossen


Rechtliche Erläuterungen zum bestehenden Rederecht für die Bürger der Stadt Zossen zu allen Sitzungen der Ausschüsse.

Die rechtlichen Grundlagen für ein Rederecht ergeben sich aus den Regelungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, der Hauptsatzung der Stadt Zossen, der Geschäftsordnung der Stadt Zossen und den gültigen Beschlüssen der Stadt Zossen, in dieser Reihenfolge, da immer das höherrangige Recht gilt.

Die Kommunalverfassung regelt die Beteiligung der Bürger in § 13 : „Die Gemeinde beteiligt und unterrichtet die betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten. Zu diesen Zwecken sollen Einwohnerfragestunden, Einwohnerversammlungen, Einwohnerbefragungen oder andere Formen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden. Die Formen der Einwohnerbeteiligung regelt die Hauptsatzung. Einzelheiten können auch in einer gesonderten Satzung geregelt werden.“.

In der Hauptsatzung sieht § 3 folgendes vor: „Neben Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, beteiligt die Stadt ihre betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten förmlich mit folgenden Mitteln: 1. Einwohnerfragestunden der SVV, 2. Einwohnerversammlungen.“.

Die Geschäftsordnung wiederum enthält in § 5 die Regelung: „Absatz 1 Die nach der Hauptsatzung durchzuführende Einwohnerfragestunde findet zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung statt und soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Absatz 2 Einzelheiten zur Beteiligung der Einwohner werden in der Satzung der Stadt Zossen über die förmliche Einwohnerbeteiligung geregelt.“.

In der Sitzung der SVV am 04.12.2019 wurde mit 12/11/2 der AfD-Antrag 082/19 beschlossen: „Der § 5 der Geschäftsordnung der Stadt Zossen wird um einen weiteren Punkt erweitert, hier Absatz 3 „In der Einwohnerfragestunde haben Einwohner das Recht, für einen späteren Zeitpunkt zu einer bestimmten Beschlussvorlage, Rederecht zu beantragen.“. Die Geschäftsordnung ist entsprechend anzupassen. Begründet wurde dies unter anderem mit folgenden Worten: „Für eine bürgernahe Politik ist eine direkte und zeitnahe Einflussnahme der Einwohner auf die Beschlussvorlagen wünschenswert und trägt zu mehr Demokratie bei.“.

In der Sitzung der SVV am 30.01./13.02.2020 wurde mit 16/10/0 der CDU-Antrag 007/20 beschlossen: „ Der § 5 der Geschäftsordnung wurde um den Punkt 3 ergänzt, dieser ist wie folgt zu präzisieren: „ In der Einwohnerfragestunde der Ausschüsse haben Einwohner das Recht, für einen späteren Zeitpunkt zu einer bestimmten Beschlussvorlage Rederecht zu beantragen.“. Begründet wurde dies mit folgenden Worten: „Für eine bürgernahe Politik ist eine direkte und zeitnahe Einbringung von Bürgermeinungen zu den BV wichtig und tragen zur Meinungsbildung der Abgeordneten bei der Abstimmung bei. Die erweiterte Möglichkeit der Bürger sich bei den BV einzubringen ist nur in den Ausschüssen sinnvoll, da hier die fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt und …… In der SVV bleibt die Einwohnerfragestunde wie bisher unverändert.“.

Eine Aufhebung des zuvor gefassten Beschlusses war weder im Antrag beantragt, noch wurde sie beschlossen. Vielmehr hatten beide Anträge die identische Formulierung, bis auf den Einschub Ausschüsse. 

Dies sind die Rechtsgrundlagen, die bei einer Prüfung eines Rederechtes für Einwohner in den Sitzungen der Ausschüsse heranzuziehen sind.

 

Durch die momentane Hauptverwaltungsbeamtin wurde mehrfach in den Sitzungen der Ausschüsse geäußert, ein Rederecht für Einwohner ohne Zustimmung der Ausschussmitglieder verstieße gegen geltendes Recht. Dies wurde ohne rechtliche Begründung gegenüber den Bürgern geäußert. Durch die Verwaltung wurden mehrere Schreiben an die Stadtverordneten verteilt, aus denen sich der Verstoß eines Rederechtes gegen die geltenden Gesetze ergeben soll. Aus diesem Grund erhalten Sie nunmehr die Rechtsgrundlagen und die daraus folgende Ableitung der Rechtmäßigkeit eines Rederechtes für Einwohner, ohne gesonderte Zustimmung der Ausschussmitglieder.

Die Kommunalverfassung sieht einige Formen der Bürgerbeteiligung beispielhaft vor und gibt die rechtliche Möglichkeit für jede einzelne Kommune, Einzelheiten der Bürgerbeteiligung in einer gesonderten Satzung festzulegen. Ein Verbot von bestimmten Formen der Bürgerbeteiligung, z.B. eines Rederechtes zu Beschlussvorlagen, sieht die Kommunalverfassung nicht vor. Fazit: Ein Rederecht verstößt nicht generell gegen die Kommunalverfassung. Die Frage ist, ob die Stadt Zossen Einzelheiten, wie ein Rederecht, in einer gesonderten Satzung festgelegt und damit von diesem gesetzlichen Rahmen Gebrauch gemacht hat.

Die Hauptsatzung ist eine Satzung der Stadt Zossen, sie sieht in § 3 nur Einwohnerfragestunden und Einwohnerversammlungen vor. Hieraus ergibt sich nicht das Recht der Bürger auf ein Rederecht, aber hierin ist auch kein Verbot enthalten.

Die Geschäftsordnung ist ebenfalls eine Satzung der Stadt Zossen, sie sieht in § 5 eine Regelung zur Einwohnerbeteiligung vor. In der ursprünglichen Fassung enthielt die Geschäftsordnung nur 2 Absätze. Diese zwei Absätze wurden durch Beschluss der SVV vom 04.12.2019 und 30.01.2020 durch einen dritten Absatz ergänzt. Danach lautet der neue Absatz 3 „„ In der Einwohnerfragestunde der Ausschüsse haben Einwohner das Recht, für einen späteren Zeitpunkt zu einer bestimmten Beschlussvorlage Rederecht zu beantragen.“. Durch den späteren CDU-Antrag wurde der bereits beschlossene AfD-Antrag nicht aufgehoben und auch nicht vollständig neu gefasst, sondern (so wie es auch formuliert war) lediglich so präzisiert, dass dieses neue Recht nur für die Ausschüsse und nicht für die SVV gelten soll.

Im beschlossenen und rechtswirksamen AfD-Antrag stand als zweiter Satz drin: „Die Geschäftsordnung ist entsprechend anzupassen.“. 

Weder der AfD-Antrag, noch der CDU-Antrag wurde von der Hauptverwaltungsbeamtin nach § 55 BbgKVerf beanstandet. Die Frist hierzu ist seit über einem Jahr um. Beide mehrheitlich gefassten Beschlüsse wurden im Amtsblatt der Stadt Zossen bekanntgemacht und sind damit wirksam. Auch eine Beanstandung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises nach § 113 BbgKVerf ist nicht erfolgt. Da die Kommunalaufsicht nachweisbar seit Januar 2020 Kenntnis von den Beschlüssen hatte, hätte sie dies zeitnah, spätestens innerhalb 1 Jahres tun müssen. Dies hat sie nicht getan, die Frist ist um.

Mit der Bekanntmachung der Beschlüsse im Amtsblatt sind sie wirksam geworden. Der AfD-Antrag enthielt im zweiten Satz des Textes die Anpassung der Geschäftsordnung der Stadt Zossen. Auch diese Anpassung ist mit Bekanntmachung wirksam geworden. 

Im Übrigen könnte sich die momentane Hauptverwaltungsbeamtin auch aus anderen Gründen nicht auf eine für die Wirksamkeit noch zu erfolgende Bekanntmachung berufen. Da es ganz alleine ihre Aufgabe ist, gefasste Beschlüsse auszufertigen, umzusetzen und bekanntzumachen, § 54 BbgKVerf, würde die fehlerhafte Geschäftsordnung und der nicht umgesetzte Beschluss ihr zur Last fallen. Wenn sie dies pflichtwidrig über ein Jahr unterlassen hätte, wäre dies eine grobe Dienstpflichtverletzung. Jedenfalls kann sie sich dann in diesem Fall nicht auf eine fehlende Regelung berufen, die nur durch ihr Nichtstun hervorgerufen wurde. 

 

Ob die geänderte Fassung der Geschäftsordnung von der momentanen Hauptverwaltungsbeamtin nochmals hätte ausgefertigt und bekanntgemacht werden müssen, kann mittlerweile ohnehin dahinstehen. Sollten Zweifel daran bestehen, ob mit der Bekanntmachung des Beschlusses die Geschäftsordnung wirksam geändert wurde, so würden diese Zweifel sich nur auf eventuell nicht eingehaltene Formvorschriften für die Bekanntmachung von Satzungen beziehen. Diese sind in § 3 BbgKVerf geregelt. Danach ist eine Verletzung einer Formvorschrift bei der Bekanntmachung einer Satzung unbeachtlich, wenn seit der öffentlichen Bekanntmachung mehr als 1 Jahr vergangen ist. Dies ist nunmehr für beide Bekanntmachungen seit ein paar Tagen der Fall.

Aus diesem Grunde haben die Bürger ein unmittelbar aus der geltenden Geschäftsordnung hervorgehendes Rederecht in den Ausschüssen der Stadt Zossen.

Ich fordere die Verwaltung auf, ihre rechtlich fehlerhafte Einschätzung gegenüber den Stadtverordneten und Bürgern zu korrigieren und das Rederecht für die Bürger zu gewähren.

Mir ist auch noch wichtig, darauf hinzuweisen, dass in den ersten Monaten nach Einführung des Rederechtes sehr viele Bürger in den Ausschüssen vom Rederecht Gebrauch gemacht haben und dies die Beratungen bereichert hat. Erst seit dem das Rederecht verwehrt wurde und die Bürger das Gefühl hatten, nicht erwünscht und Bittsteller zu sein, sind immer weniger Bürger zu den Sitzungen erschienen. Hier wurde sehr viel direkte Demokratie und bürgerschaftliches Engagement von der momentanen Bürgermeisterin kaputt gemacht. 

Ich fordere alle, die mich in den vergangenen Monaten beschimpft haben, mir als Juristin unterstellt haben, ich würde vorsätzlich Recht brechen, wenn ich das Rederecht einfordere, auf, sich in der Form bei mir für diese bösartigen und falschen Vorwürfe zu entschuldigen, wie sie sie vorgebracht haben.

 


Michaela Schreiber

23.02.2021

Ordnungsmäßigkeit der Einladungen zum AR der ZWG

 

In Kenntnis der Strafbarkeit einer eidlichen oder uneidlichen eidesstattlichen Versicherung erkläre ich hiermit folgendes und versichere an Eides statt:

 

Die Einladungen zu den Sitzungen des Aufsichtsrates der ZWG sind in der Zeit vom 17.12.2003 bis zum 16.12.2019 immer ordnungsgemäß an alle Mitglieder des AR erfolgt.

Die Erklärungen, die die momentane Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller hierzu getätigt hat, entsprechen nicht der Wahrheit. Soweit sie erklärt hat, dass das AR-Mitglied stellvertretender Bürgermeister nicht eingeladen wurde und sie der Auffassung ist, dass deshalb die gefassten Beschlüsse unwirksam oder rechtswidrig sind, entspricht sowohl ihre Erklärung nicht den Tatsachen und es ist auch die geschlussfolgerte Konsequenz rechtlich nicht haltbar.

 

Zu den Tatsachen: 

Seit 17.12.2003 war ich als Bürgermeisterin Gesellschafterin der ZWG und Mitglied des Aufsichtsrates. Laut Gesellschaftsvertrag sind darüber hinaus 4 Stadtverordnete und der stellvertretende Bürgermeister ebenfalls Mitglied im AR.

Der stellvertretende Bürgermeister war in den ersten JahrenHerr Ahlgrimm. Von Anfang an gab es zwischen ihm und mir die Absprache, dass er nur dann zu den Sitzungen gehen muss, wenn ich verhindert bin. Wir haben uns die Teilnahme an den Sitzungen der Zweckverbände, Verbände und des AR aufgeteilt, jeder war für bestimmte hauptverantwortlich und der andere ist nur ihm Verhinderungsfall zu den Sitzungen gegangen. Des Weiteren hatte ich als Bürgermeisterin die Möglichkeit, jederzeit statt seiner an einer Sitzung teilzunehmen und habe dies bei politisch brisanten Themen immer gemacht. Zu diesem Zwecke (Teilnahme im Verhinderungsfall) haben wir uns immer im Vorfeld der Sitzungen inhaltlich abgestimmt und ausgetauscht. 

Nachdem Herr Ahlgrimm in Rente gegangen ist, wurde Herr Kramer stellvertretender Bürgermeister. Zwischen ihm und mir gab es die identische Absprache. Hinsichtlich des AR der ZWG haben wir besprochen, dass es ja gar keinen Sinn macht, wenn wir beide dort sitzen und wir uns ohnehin immer bei allem Wichtigem absprechen. So dass wir vereinbart haben, dass er, wie vorher auch Herr Ahlgrimm; nur im Verhinderungsfall an der Sitzung teilnimmt, oder wenn durch Abwesenheit mehrerer AR-Mitglieder sonst die Beschlussunfähigkeit eintreten würde. In den ganzen Jahren, war ich nur ein Mal verhindert und eine Beschlussunfähigkeit ohne seine Teilnahme lag nie vor. 

Des weiteren ist die Einladung für die Sitzung des AR immer an das Sekretariat der Stadt Zossen gegangen, das sich die Bürgermeisterin und der stellvertretende Bürgermeister geteilt haben, im selben Raum mit derselben Person, so dass jederzeit auch eine ordnungsgemäße Einladung gewährleistet wurde.

Wie und warum Frau Schwarzweller zu solchen fragwürdigen und falschen Behauptungen kommt, vermag ich nicht zu sagen. Herr Kramer kann und wird wahrheitsgemäß die zwischen uns getroffene Absprache sicher bestätigen.

 

Michaela Schreiber

23.02.2021

Der Landkreis hat´s vergeigt, und die Gemeinden sollen zahlen?


Der Sinn des Lebens besteht darin, bestimmten Augenblicken ihre Sinnlosigkeit zu nehmen (Horst A. Bruder, Leitspruchkalender, 27.01.021).


Notiz für den Termin:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen in der Sporthalle in Zossen-Dabendorf am 27.01.2021.
(Web-Seite www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales 27.01.2021).


TOP 7.: Einwohnerfragestunde (Bereits zig-Mal gesagt: § 18 Gemeindeordnung: Fragen, Vorschläge und Anregungen zu Beratungsgegenständen, § 5 GO Zossen: keine absolute Zeitbegrenzung).


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin besorgt, dass in der heutigen SVV-Sitzung eine Entscheidung gefällt wird, die zum langjährigen Nachteil Zossens, aber auch anderer Gemeinden im Landkreis wird.
Es geht um die Entscheidung über die Reaktion Zossens auf den Vorschlag des Verwaltungsgerichtes Potsdam, sich mit dem Landkreis zu „vergleichen“ zu für uns sehr ungünstigen Bedingungen.
Aber auch eine gerichtliche Entscheidung wäre möglich.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, heißt es. In stürmischer See in der Biskaya erfuhr ich die Möglichkeit des Erfolges der Seefahrt.


1. Entspräche es nicht auch den Regeln der Logik, dass Zossen durch das Gericht entlastet wird, weil das Gericht dem Landkreis die fehlende Berücksichtigung der Daseins-Notwendigkeiten Zossens vorhielt?
Der Sachverständige Zossens im Verfahren empfahl uns den Vergleichsvorschlag anzunehmen. Der Spatz in der Hand sei besser als die Taube auf dem Dach. Aber mit seinem engagierten und vertrauensbildenden Vortrag vermittelte er uns auch die Gewissheit eines Erfolges im Verfahren. Freilich benötige das Urteil längere Zeit.
2. Geht es hier um Spatzen oder Tauben? Geht es hier nicht etwa eher um die Zukunft der Stadt Zossen und anderer Gemeinden? Kann Zossen diese Gemeinden „hängen lassen“?

Die Annahme eines Vergleiches sei hilfreich für den Frieden innerhalb der Gemeindefamilie. Plötzlich, nachdem Zossen bereits beim Bau der Gesamtschule vom Kreis im Stich gelassen wurde, sei die Stadt verantwortlich für den Frieden mit dem Kreis.
3. Zossen hat den Kreis bereits von Kosten in Millionenhöhe für die Schule entlastet. Muss jetzt nicht auch der Kreis seinen Aufgaben nachkommen, um Zossen und die anderen Gemeinden nicht zu überfordern?

Schon Winston Churchill sagte: „Wer verzichtet und nachgibt, ist immer beliebt bei denen, die profitieren.“
4. Glauben Sie wirklich, dass Zossen durch ein Nachgeben plötzlich beliebt wird? Wird Zossen nicht eher zum Paria im Kreis der anderen Gemeinden?

Die Gemeinden des Landkreises schauen heute auf Zossen als einzig klagender Stadt. Zossen ist heute deren Anwalt.
5. Wäre es nicht geraten, den anderen Kreistagsabgeordneten in ihrer jeweiligen Hausgemeinde zu ermöglichen, ihren auch für sie schädlichen Beschluss zu überdenken und verändern?
6. Es heißt, vor Gericht erhielte man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil. Dürfte ich Sie bitten, heute den Gegenbeweis zu erbringen, indem Sie Recht und Gerechtigkeit anstreben?
7. Erinnern Sie sich (als Parallele) noch an die rechtswidrige Erhebung der Altanschließerbeiträge und deren Ausgang?

 

Lutz Haenicke

Ich muss noch schnell die Gedächtnisnotiz aus dem RSO Zossen eingeben, weil sonst das Datum nicht mehr stimmt:


Am 23.01.2021 Gedächtnisnotiz aus dem Termin:
Ausschuss RSO der Stadt Zossen im Bürgerhaus Wünsdorf am 21.01.2021.
(Web-Seite www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales 24.01.2021).
TOP 5.: Einwohnerfragestunde (§ 18 Gemeindeordnung: Fragen, Vorschläge oder Anregungen)


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor mir zu liegen und beziehe mich ausschließlich auf den Artikel in der MAZ-ZR vom 20.01.2021 „Kreisumlage (Jahre 2015 und 2016): Finale im Zossener Millionenstreit“).

 

1. Ich frage, ob der Landkreis die Sache nicht eher selbst „vergeigt“ hat.

2. Die Kreisfinanzen sollen nicht in´s Ungleichgewicht geraten, bezüglich der Gemeinde Zossen und der anderen, bisher an einer Klage gehinderten, Gemeinden ist das aber gleichgültig?

3. Ist es nicht besser, eine Entscheidung, ein Urteil anzustreben, wenn dieses Urteil auch Hoffnung für alle anderen Gemeinden darstellt?

4. Wenn der Sachverständige ausdrücklich betont, dass eine positive Entscheidung nach bisherigen ebenso positiven Erfahrungen zu erwarten sei, ist dann ein Urteil in der Sache nicht die einzige anzustrebende Lösung, auch wenn das Verfahren länger dauert?

5. Ist es nicht eher unwahrscheinlich, dass nach einem Urteil der Kreis sein Verhalten unverändert wiederholt und sich „sein“ Geld zurückholt? Das wäre auch eine Nichtachtung des Gerichtes und würde Konsequenzen hervorrufen.

6. Würde diese Befürchtung für die Zukunft nicht auch bei dem Vergleich vorgetragen werden können?

7. Kann man dann nicht von einem Kreislauf, von einem revolvierenden Problem, von einem „Problemrevolver“ sprechen?

8. Ist es nicht so, dass ein Vergleich für Zossen und alle anderen Gemeinden verheerend sein würde?

 

Lutz Haenicke

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