Wir retten Zossen! Mit Ihrer Hilfe!

Steuererhöhungen, Gebührenerhöhungen, Schulden, Haushaltsicherungskonzept???


Wer mehr dazu und zum Vorwurf des manipulierten Haushaltes wissen will, findet hier Antworten und vor allem die Wahrheit. 


  • Fiktive Gedächtnisnotiz aus dem Termin: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen in der Sporthalle in Zossen-Dabendorf am 09.09.2020.

    Top. 7.: Einwohnerfragestunde, hier fiktive Einwohnerfragen. Zum Zeitpunkt meines vorgesehenen Wortbeitrages waren die 30 Minuten, die häufig als die maximale Zeitdauer für die Einwohnerfragestunde benannt werden, gerade erreicht. Bereits vorherige Wortmeldungen wurden kritisiert, weil vorgeblich die Fragestellung nicht schnell genug erfolgte und „keine Statements abgegeben werden“ sollten. Weil ich mich nicht, wie bereits des Öfteren in der Vergangenheit, über die Art und Weise sowie Geschwindigkeit meiner Fragestellung auseinandersetzen wollte, erklärte ich, dass entspr. der Geschäftsordnung der SVV, § 5.1, die die Einwohnerfragen „30 Minuten nicht überschreiten sollen“, was nicht „dürfen“ bedeutet und dass entspr. der mir vorliegenden Gemeindeordnung, § 18, Vorschläge, Fragen und Anregungen formuliert werden dürfen. Angemerkt werden muss noch, dass eine Frage nicht stets mit einem Fragezeichen abgeschlossen werden muss, Beispiel „Die soziale Frage“, so dass darüber nicht immer wieder auf´s Neue diskutiert werden sollte. Außerdem erklärte ich, dass ich wegen des Zeitfortschrittes meine Fragen nicht hier stellen, sondern in einem sozialen Medium (Facebook) sowie auf unserer Webseite www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, veröffentlichen werde. Daraufhin besann sich der Vorsitzende zu einer Verlängerung und weitere Fragesteller/innen erhielten die Redemöglichkeit.


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) vom 08.07.2019 las ich in dem Kommentar unter der Überschrift „Niedrige Steuersätze sind legitim“ und ich füge hinzu: auch legal, „Gemeinden wie Zossen oder Schönefeld stehen häufig in der Kritik, weil sie mit niedrigen Steuersätzen Unternehmen anziehen“. (…) Diese Kritik geht aber ins Leere. Denn Steuersätze sind nun mal ein legitimes Mittel, um die eigenen Einnahmen und die Wirtschaft zu unterstützen. Beide Gemeinden haben vor Jahren die strategische Entscheidung getroffen, dass sie besonders wirtschaftsfreundlich agieren wollen. Sie sind dabei zum Teil ein erhebliches Risiko eingegangen, und bei beiden ging die Strategie auf. Angesichts der hohen Umlagen, die Zossen und Schönefeld nun jährlich zahlen müssen, ist das durchaus für die ganze Region erfreulich“ (Zitat Ende).


    Im Anzeiger für Zossen und Umgebung vom 31.07.2020 „Das Interview“ mit der neu gewählten Bürgermeisterin W. Schwarzweller sagt diese, „bei mir gab es keine direkte Amtsübergabe. Ich hatte einen Bericht von der Alt-Bürgermeisterin bekommen, der zehn Seiten umfasst, wo sie die wesentlichen Projekte der Stadt Zossen aus ihrer Sicht (…) kurz dargestellt und gesagt hat, was muss in den nächsten Jahren getan werden. Das war meines Erachtens sehr unqualifiziert."


    Woher stammt die Kenntnis, dass das „unqualifiziert“ war?


    Müssen wir das nicht mit „Nichtwissen“ bestreiten?


    Zitat „Mein Stellvertreter kannte die Zahlen des vergangenen Jahres und des Haushaltes nicht“.


    Angesichts der Tatsache, dass unmittelbar nach dem Amtsantritt die „in dem Zahlenwerk steckende" und mit diesem und dem Haushalt „verwachsene“, weil ihn selbst mitgestaltende, und aus meiner nahen Kenntnis sehr qualifizierten Kämmerin, aus ihrem Amt „entfernt“ wurde: Entspricht das nicht einem Wegwerfen des Gesangbuches durch die neue Seelsorgerin mit der nachfolgenden Klage, den Liedtext nicht kennen zu können? War das klug?


    Als Begründung für eine momentan beklagte Haushalts-, Finanz- und Liquiditäts- Situation wird das Ergebnis eines „Kassensturzes“ benannt, der habe es „hervorgebracht, dass von dem besonderen Geschäftsvorfall einer einmaligen Einnahme in Höhe von ursprünglich 18,6 Millionen Euro nichts mehr übrig ist."


    Ist das nicht eher das Ergebnis einer unklugen Handlung?


    Hätten die 18,6 Mio nicht besser in den Verwahr genommen werden sollen?


    Hätten diese Mittel besser niemals vereinnahmt werden dürfen?


    Wäre bei einem Verwahr, der in der Industriebetriebslehre der Bildung einer Rückstellung zur Abdeckung befürchteter Risiken, mit der gearbeitet werden kann (Fremdkapital mit Eigenkapitalcharakter) entspricht, die Kreisumlage in dieser Höhe gar nicht fällig geworden?


    Konnte nicht erfragt werden, dass der Verwahr in diesem Falle eventuell zur kurzfristigen Ablöse des Kassenkredites herangezogen wurde, also der Verwahr nur kurzfristig „verschwunden“ war und somit Bankzinsen eingespart werden konnten?


    Konnte nicht gewusst werden, dass Unternehmen, nicht nur in Zeiten einer „Nullzinsphase“ zu hohe Gewinnprognosen abgeben, mit der Erwartung verbunden, dass sie die Überzahlung zurück-„claimen“ würden mit einer gesetzlichen Verzinsung von 12 x 0,5%, einem Zins, der am Markt risikolos so nicht erreichbar ist?


    Hätte man nicht erkennen können, dass die von der tatsächlichen Gewerbesteuer-Einnahme zu zahlende Kommunalabgabe nur einen Bruchteil der jetzt beanspruchten Höhe betragen hätte?


    Dass sich ein Überschuss, wie in den Jahren zuvor, ergeben hätte?


    Sieht man jetzt nicht, dass ausschließlich über den status quo post, also über die Situation nach dem Fehlverhalten des Rathaus-Neulings und nicht über den status quo ante, als den Zeitpunkt vor diesem diskutiert wird, also die Frage, ob es nicht auch anders hätte gemacht werden können mit einem positiven Ergebnis? Es ist ja nicht so, wie der Wirtschaftsprüfer am 30.01.2020 behauptet hat, dass die Stadt sts größere Verluste erwirtschaftet als sie Einnahmen generiert hat. Er blieb die Erklärung schuldig, woraus die zahlreichen Investitionen über diesen langen Zeitraum finanziert wurden. Er erklärte weiterhin nicht, wie er über Jahre hinweg testieren konnte, um jetzt plötzlich „wach“ zu werden. (siehe auch auf dieser Web-Seite, Kommunales, 02.02.2020).


    War also der Fehler die Vereinnahmung und dadurch hohe Kreisumlage plus Steuer-Rückzahlung plus Zins anstatt kostengünstigem Verwahr?


    In dem „Interview“ heißt es, dass die Stadt nicht in der Kreide stehen könne, nicht Pleite gehen kann, sondern nur zahlungsunfähig werden könne. In der Betriebswirtschaftslehre ist jedoch Liquiditätsmangel und Zahlungsunfähigkeit Konkursbegründung. Mit dem Verwahr wäre der status quo ante gewahrt worden.


    In der MAZ vom 12.08.2020 kann man lesen: „Kreis: 2019 sind 4,3 Millionen Euro übrig geblieben“. Zossen hat also nennenswert zum Kreisüberschuss beigetragen. Zusätzlich hat der Kreis über eine Personalunterdeckung „Ersparnisse“ verbuchen können. Wird der Bürgermeisterin Zossens jetzt ein „Kreisverdienstorden“ verliehen? Führen im Landkreis jetzt durch eine ungerechtfertigt hohe Kreisumlage-Überweisung im Verein mit verzögerten Investitionen und Personalunterdeckung zum Überschuss? Das genau sind die Versäumnisfehler in vielen Bundesländern, die auch noch positiv besetzt werden.


    In der MAZ ZR vom26.06.2020 heißt es: „Finanzausschuss für höhere Realsteuern“. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass eine Mehrheit der gewählten Vertreter darum bitten, dass die Zossener Bürger jetzt für das Mismanagement zur Kasse gebeten werden? Ein HASI wäre ohne dieses Mismanagement nicht erforderlich gewesen, so, wie es vor nahezu sechzehn Jahren für diesen Zeitraum wegen eines ausgeglichenen Haushaltes überflüssig wurde.


    In der MAZ vom25./26.07.2020 im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal fordert Bundesfinanzminister Scholz „mehr Biss für die Finanzaufsicht.“ Er ist als Politiker nicht nur über diesen Skandal, sondern auch über „cum-ex“- wie auch „cum-cum“- „Geschäfte“ in der Kritik, so wie seit spätestens seit den Neunzehnhundertachtzigern Unternehmensberater, Rating-Agenturen, Aufsichtsräte, Vorstände und Finanzberater in der Kritik standen. Welche Rolle hat unser Finanzberater in den vergangenen Jahren gespielt. Was und mit welcher Sachkenntnis hat er bisher testiert, oder hat er jetzt ein Fehlverhalten positiv sanktioniert? Beim KMS hatten wir schon eine Fallparallele.


    In der MAZ ZR vom 03.07.2020 sagt der (parteilose?) Fraktionsvorsitzende von DIE LINKE: „Spätestens 2017 hätte man erkennen müssen, dass Zossen in eine Haushaltsschieflage gerät“. Hat er erkannt? Hat er gemeldet? Ich habe nichts gehört.


    In der MAZ ZR vom 02.07.2020 wird der SVV-Vorsitzende und langjährige Finanzausschuss-Vorsitzende zitiert mit: „Das, was von Frau Schreiber hinterlassen wurde, entspricht nicht meiner Auffassung von einer ordentlichen Haushaltsführung“. Ist das ein Beleg von jahrelanger Ahnungslosigkeit? Hat er sich mahnend geäußert? Ich habe nichts gehört.


    Ist diese "skandalöse Episode“ nicht eigentlich nichts Anderes als die Abrechnung mit einer, eigentlich mit zwei, Persönlichkeiten, die ein Ziel verfolgten und dabei eine Linie hatten, bei deren Einhaltung sie möglicherweise egoistische Ziele Anderer störten?


    War die Ausbildungs- und Lehrstelle der neuen Bürgermeisterin in Rangsdorf wirklich klug gewählt und muss sie jetzt Ausbildungsmängel „ausbaden“ mit der Folge des Schadens für die Stadt Zossen und ihre Bürger?


    Ist es überhaupt klug, sich von einer gelb-blau firmierenden Partei ausbilden und aufstellen zu lassen, die über lange Jahre eine unrühmliche Rolle in der Bundesrepublik Deutschland spielte ("Umfallerpartei", Mende, evtl. mit Stasivorwürfen belastet?), deshalb öfters „abgestraft“ wurde, die nur eine kleine Klientel vertritt und nur wenige akzeptierte Persönlichkeiten (Baum, Genscher, Hirsch, Scheel) zu sich zählte?


    War das eventuell der Grund, warum dieser Parteiname nicht auf den öffentlichen Wahlplakaten genannt wurde, wohl aber derjenige anderer Parteien.


     Anmerkung: Je höherwertig eine Position eingeordnet werden kann, desto weniger üblich ist eine "Lehrzeit" oder eine intensive Übergabe und Einarbeitung. Es gilt das Prinzip "trial and error". Trat hier das Letztere ein, gilt es, das dringend zu ändern.


    Lutz Haenicke

    Quelle: https://dlhaenicke.beepworld.de/politik.htm

  • Pressemitteilung v. 24.08.2020 - Einwohnerantrag

    Pressemitteilung über die Einreichung eines Einwohnerantrag nach § 14 BbgKVerf in der Stadt Zossen


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir am heutigen Tage folgenden Einwohnerantrag schriftlich gemäß § 14 BbgKVerf in der Stadtverwaltung der Stadt Zossen eingereicht haben: 


    „Wir beantragen die getrennte Beratung und Entscheidung über folgende Punkte:


    1. Die Abstimmungen über die Satzungen zur Erhöhung der Gewerbesteuer, Grundsteuer B und Hundesteuer werden ausgesetzt, bis durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer die verbindlichen Zahlen zum Jahresabschluss 2019 vorliegen und damit feststeht, wie es um den Haushalt und die Finanzlage der Stadt Zossen wirklich steht.


    2. Die Abstimmungen über die Erhöhung von Gebühren und Entgelten (insbesondere Entgelte für Dorfgemeinschaftshäuser, Sportanlagen, Kita-Gebühren, Friedhofsgebühren) werden ausgesetzt, bis durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer die verbindlichen Zahlen zum Jahresabschluss 2019 vorliegen und damit feststeht, wie es um den Haushalt und die Finanzlage der Stadt Zossen wirklich steht.


    3. Der Verkauf von Grundstücken (außer unbebaute zum Zwecke der Eigenheimbebauung) wird für die Dauer von 2 Jahren ausgesetzt. Dies dient der Sicherung des Eigentums der Stadt Zossen vor einem Ausverkauf.“


    Innerhalb von nur 14 Tagen haben wir und viele Zossener Bürger die Unterschriften von mehr als 8 % der wahlberechtigten Einwohner in der Stadt Zossen gesammelt und übergeben:


    Seiten                                       136      Stück

    Unterschriften                        1.351   Stück (ohne Prüfung Melderecht).


    Für einen zulässigen Einwohnerantrag wären nur 5 % der Wahlberechtigten (ca. 830 Unterschriften) erforderlich gewesen. Damit liegen wir höher, als zum Beispiel das Ergebnis der SPD bei der letzten Kommunalwahl. Daher hoffen wir, dass die Stadtverordneten den Willen von so vielen Wahlberechtigten ernst nehmen und entsprechend würdigen. Wir Wähler werden aufmerksam wahrnehmen, wie sie über unser Anliegen entscheiden.


    Grund für den Einwohnerantrag ist die auf der Stadtverordnetenversammlung am 09.09.2020 auf der Tagesordnung stehende Erhöhung der Steuern, die laut Haushaltssicherungskonzept geplanten Erhöhungen der Gebühren und der Verkauf der Stadtgrundstücke. Um den Einwohnerantrag zu dieser Sitzung vorliegen zu haben, haben wir die Zeit der Sammlung der Unterschriften auch auf nur die letzten 14 Tage begrenzt, um sie rechtzeitig an die Stadtverwaltung übergeben zu können.


    Mit freundlichen Grüßen


    Robin Lewinsohn         Ulrich und Brigitte Böhme


    Vertrauensperson        Einwohner und aktiv als Sammler der Unterschriften

  • Robin Lewinsohn zum Thema Haushalt

    Auf der letzten Sitzung des Finanzausschusses vom 20.08.2020 entschuldigte sich Frau Schwarzweller vorab, dass sie noch nicht komplett in allen Themen steht, weil sie ja erst 7 Monate im Amt ist. Diese Entschuldigung war offenbar notwendig, da sich Anfragen der Abgeordneten zur Umsetzung von Beschlüssen häufen. Nur als Beispiel: eine im Dezember beschlossene Änderung der Geschäftsordnung ist noch nicht passiert. Da könnte man nachsichtig sein, wenn Frau Schwarzweller nicht schon 8 Monate im Amt wäre, Dezember bis August. Eine Bürgermeisterin; die Schwierigkeiten beim Ausrechnen von einstelligen Zahlen hat, erfüllt mich mit tiefer Sorge.


    Bei ihrem Vortrag über die Haushaltslage Zossens wurden meine Bedenken größer. Sie versuchte zu erklären, wie sehr Zossen unter Corona leidet und dass die Haushaltslage noch angespannter wäre als jemals gedacht. Dass es tatsächlich Steuerausfälle auf Grund von Corona geben mag, sei mal dahingestellt. Branchenmäßig macht das keinen Sinn, die wirklich großen Unternehmen in Zossen sind im Bereich Pharmazie und Hygiene angesiedelt und dürften eher ein höheres Steueraufkommen dieses Jahr haben. Selbst im mittleren Bereich der Unternehmen sind wir mit vielen Baufirmen und deren Dienstleistern gut aufgestellt, dazu kommen die Immobilienfirmen. Während der Einschränkungen der Coronazeit ist die Nachfrage nach einer eigenen Immobilie noch einmal um 10 Prozent gestiegen, was angesichts des hohen Niveaus durchaus beachtlich ist. Der Grund ist ganz einfach, ein Garten ist schön, wenn man zu Hause bleiben muss. Jeder der gerade mit offenen Augen durch unsere Stadt fährt oder geht, kann den Bauboom und die damit verbundenen wirtschaftlichen Faktoren nachvollziehen. Die Steuerzahler, welche wirklich Einbußen zu verzeichnen hatten, sind in Zossen nicht die maßgeblichen Geldgeber. Im Hinblick auf eine Branchenanalyse hatte ich bereits im Mai Fragen zum Haushalt gestellt, welche bis heute nicht beantwortet wurden.


    Insgesamt geht die Verwaltung bzw. Frau Schwarzweller von einem Steuerausfall von 20 Mio. Euro aus, also von den schon beschiedenen 50 Mio. Euro Gewerbesteuer würden nur 30 Mio. Euro übrigbleiben. Im Gegenzug bekommt Zossen jedoch 50 % der Gewerbesteuereinnahmen aus 2019 vom Land als Ausfallgeld zur Verfügung gestellt, immerhin so was um die 35 Mio. Euro. Diese sind jedoch nicht in den Haushalt als Einnahme eingearbeitet. Die Frage ist, wo dann? Privatkonten? Auch hier ist natürlich die Unterstützung des Landes ordentlich als Einnahme zu verbuchen. Ist ja auch nicht so, dass wir in ferner Zukunft arbeiten, sondern von dem veranschlagten Zeitraum für den Doppelhaushalt von 2 Jahren ist ja schon ein Drittel rum. Einfach, weil offenbar niemand im Rathaus was gebacken kriegt.


    Wenn wir also den aktuellen Steueransatz von 30 Mio. Euro unterstellen und die 35 Mio. Euro Landeshilfe dazurechnen, dann ist der Haushalt ausgeglichen, sogar so ausgeglichen, dass es für 2021 gleich noch mit reicht.


    Zu den Prüfungen des Finanzamtes, ob denn die Steuerausfälle von 20 Mio. Euro im Gewerbebereich noch zeitnah eingehen, sagte sie, dass das Finanzamt mit den Betriebsprüfungen da noch Jahre brauchen würde. Das ist natürlich Quatsch. Wer sich mal mit den Voraussetzungen für Coronahilfe, Steuerstundungen etc. für Betriebe beschäftigt hat, der weiß, dass die Voraussetzungen in Brandenburg sehr hoch angebunden sind und auch mit einer ständigen Prüfung einhergehen, nämlich über die Umsatzsteuervoranmeldung. Anhand dieser lässt sich ein Umsatzausfall oder eben auch kein Umsatzausfall anhand einer Zahl ermitteln, ohne Betriebsprüfung. Und genau nach diesen Meldungen arbeitet das Finanzamt. Dazu kommt, dass bei großen Betrieben die Umsatzsteuermeldungen monatlich erfolgen. Man kann also davon ausgehen, dass im Oktober klare Verhältnisse herrschen und viele Bescheide auf altes Niveau angehoben werden. Also die Aussage, dass wir die Zahlungsausfälle bzw. die verspäteten Eingänge noch über Jahre auf Grund der langsamen Arbeit des Finanzamtes mitschleppen, ist nicht nur falsch, sondern auch eine ziemliche Frechheit gegenüber der Finanzbehörde.


    Die nächste Glanzleistung im Vortrag war, selbst wenn die Zahlungen im Januar kommen, dann kann man die in den aktuellen Haushalt nicht mit einrechnen, weil ja das Zuflussprinzip gilt. Da stellen sich einem die Nackenhaare hoch. Im doppischen Haushalt gilt das Abgrenzungsprinzip, das bedeutet, jede Zahlung, die zu dem Jahr 2020 gehört, muss auch in das Jahr 2020 gebucht werden, selbst wenn der reale Geldeingang erst 2023 passiert. Zur Überbrückung dieser Lücke hat die Stadt einen Überziehungskredit. Der ganze Vorgang ist nichts Besonderes, sondern passiert überall. Das Abgrenzungsprinzip schließt jedoch das Zuflussprinzip aus, rein rechtlich. 


    Dazu kam dann noch die Diskussion über die Abschaffung des Aufsichtsrates der Zossener Wohnungsbaugesellschaft, den Frau Schwarzweller gerne weg hätte. Dazu muss man wissen, dass auf der Sitzung des Rechtsausschusses vom 25.08.2020 Mitglieder des Aufsichtsrates vorgetragen haben, dass Frau Schwarzweller als Vertreterin der Stadtverwaltung den letzten 3 Sitzungen schon ferngeblieben ist.


    Mag ja sein, dass wir viele Dinge neu denken wollen in Zossen, aber wer Aufsichtsgremien abschaffen will, hat unsaubere Dinge vor. Das war schon immer so und wird auch immer so sein. Im besten Fall ist Frau Schwarzweller bis zur Grenze der Gefährlichkeit inkompetent. Womit wir wieder beim Ausrechnen von einstelligen Zahlen wären.


    Robin Lewinsohn 

    Bankfachwirt

  • Ein Haushaltssicherungskonzept ist gar nicht notwendig, aber der Inhalt spricht Bände und verrät, worum es wirklich geht – um den Ausverkauf der Stadt Zossen

    Ein Haushaltssicherungskonzept ist nur dann notwendig, wenn der Haushalt einer Gemeinde nicht ausgeglichen werden kann. Die Stadt Zossen hat seit 2007 jedes Jahr einen ausgeglichenen Haushalt – gehabt. Auch für 2020 hätte ich ohne Schwierigkeiten wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können, das wäre überhaupt gar kein Problem gewesen. Der Entwurf des Haushaltes 2020 wurde mir noch vor dem 17.12.2019 vorgelegt, ich kenne die Zahlen und weiß ganz genau, wovon ich spreche – ein ausgeglichener Haushalt 2020 und auch 2021 war möglich.


    Nun stellt sich die Frage, warum denn eine „neue“ Bürgermeisterin ein Interesse daran haben sollte, ihre eigene Stadt schlecht dastehen zu lassen. Diese Frage stellen sich seit Monaten viele Stadtverordnete von Plan B und so langsam stellen sich auch immer mehr Zossener Bürger diese Frage.


    Ich habe schon seit dem Wahlkampf die Vermutung, dass es um etwas ganz anderes geht, als um die Interessen der Stadt Zossen. Einige dieser Vermutungen hatte ich bereits geäußert, online, in den Sitzungen der Ausschüsse und in der Öffentlichkeit. Mittlerweile konnte ich etliches bereits beweisen. Es ist schwer zu glauben, aber leider war. Es geht ganz offensichtlich um einen Ausverkauf der Stadt.


    „Verkauf“ der Stadtfeste an externe Dritte


    Eine meiner Vermutungen war, dass die „neue“ Bürgermeisterin keine Stadtfeste mehr durchführen möchte und sie stattdessen die Stadtfeste an externe Dritte verscherbeln will, weil da wohl jemand ein gutes Geschäft vermutet. Die Vermutung hatte ich bereits, als sie im Wahlkampf gebetsmühlenartig den Satz wiederholte, sie hat nicht die Absicht, die Stadtfeste abzuschaffen. Das erinnerte mich irgendwie an Walter Ulbricht mit dem Satz „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.“


    Den ersten Hinweis auf ihre wirklichen Ambitionen gab es bereits im Dezember 2019, nur ein paar Tage nach ihrem Amtsantritt. Da schloss sie einen Vertrag mit einem Dienstleister für die Vorbereitung der Planung eines Stadtfestes und wollte über die Stadt ein schönes Honorar dafür bezahlen. Nachdem dieser Vertragsschluss durch Nachfragen von mir und mehrerer Stadtverordneter bereits im Januar aufgeflogen war, hat sie ihn schnell wieder „aufgelöst“ und tut seit dem so, als hätte sie nie einen Vertrag geschlossen.


    Aber damit nicht genug, brachte sie die Beschlussvorlage ein, wonach die Stadtverordneten beschließen sollten, dass alle Stadtfeste und Dorffeste zukünftig nur noch von externen Veranstaltern durchgeführt werden sollten. Das sagte sie so aber weder den Stadtverordneten noch den Bürgern, denen erzählte sie vielmehr die Geschichte, es gehe ja nur um die Freigabe, Bühne und Zelt zur Verfügung zu stellen. Wer lesen konnte, war klar im Vorteil. Nachdem die Stadtverordneten diesen Beschluss nicht fassen wollten, versucht sie nun also im Haushaltssicherungskonzept eine entsprechende Formulierung beschließen zu lassen.


    Wer den Text in dem von ihr ebenfalls im Mai vorgelegten Haushaltssicherungskonzept genau liest, findet dort folgende Formulierung auf Seite 13: „ Die größte Reduzierung der Aufwendungen ist im Produkt (Stadtfeste) vorgesehen. Dies ist darin begründet, dass die Stadt Zossen im Jahr 2020 und voraussichtlich auch im Jahr 2021 aufgrund der schlechten Haushaltslage und der vorläufigen Haushaltsführung keine Stadtfeste in Eigenregie durchführen wird.“.


    Damit könnte sie dann später, wenn die Bürger merken, dass die Stadtfeste abgeschafft sind, darauf verweisen, dass sie das ja gar nicht war, sondern die Stadtverordneten das beschlossen haben. Netter Versuch, aber ich hoffe, die Stadtverordneten sind dazu nicht dumm genug. Schließlich ist ihre Lüge im Finanzausschuss bereits aufgeflogen. Trotzdem konnten etliche Stadtverordnete es immer noch nicht glauben und vertrauten ihr weiter. Bis ich einen von ihr persönlich unterzeichneten Brief auf den Tisch legte, mit dem rauskam, dass sie bereits Mitte Mai alleine die Abschaffung der Stadtfeste entschieden und dies schriftlich so mitgeteilt hatte. Werdet wach Leute und kapiert, dass ihr belogen und manipuliert werdet. Sie hat ihr Ziel, das will sie erreichen und dazu ist ihr jedes Mittel recht.


    „Verkauf“ unserer Sportanlagen an Berliner Vereine


    Eine andere Vermutung ist, dass sie unsere eigenen Zossener Vereine von den stadteigenen Sportanlagen runter haben will, um die Sportanlagen per Mietvertrag, vielleicht sogar schlimmer (Kaufvertrag) an Berliner Vereine zu geben. Wie soll das gelingen. Ganz einfach, als erstes werden mal – natürlich nur aufgrund der so schlechten Haushaltslage – die Mittel für die Vereine drastisch gekürzt. Ursprünglich hatte sie vor, sie auf „Null“ zu kürzen, jetzt hat sie erstmal die Mittel für die Ortsbeiräte halbiert, also damit die Mittel für die Vereine auch.


    Den Zossener Vereinen hat sie das in kleinen privaten Gesprächen damit schmackhaft gemacht, dass sie die Nutzungsgebühren für die Sportanlage für sie reduzieren bzw. abschaffen möchte. Im Finanzausschuss wurde sie mehrfach dazu befragt, auch von Vereinsmitgliedern. Hier hätte sie die Möglichkeit gehabt, ihre tolle Idee mit der Reduzierung der Hallenmieten öffentlich kundzutun. Hat sie aber nicht. Warum wohl?


    Stattdessen hat sie im Finanzausschuss am 18.06.2020 auf die Frage eines Vereinsmitgliedes „Habe in der MAZ gelesen, dass die Nutzungsgebühren für Sportanlagen steigen sollen“ folgendes geantwortet: „Ich hoffe, dass sie mit keinen Steigerungen rechnen müssen. Ich will nicht linke Tasche, rechte Tasche. Wir brauchen eine neue Gestaltung.“ Aha: eine klare Antwort „Es wird keine Erhöhungen geben“, war das nicht, sondern bei genauer Betrachtung war es das Gegenteil davon.


    Wer dazu das von ihr erstellte Haushaltssicherungskonzept liest, der findet auf Seite 28 folgenden Text und damit das, was sie wirklich vorhat: Öffentliche-rechtliche und private Leistungsentgelte – Im Rahmen des Controllings müssen die zum größten Teil veralteten Satzungen an die aktuellen Gesetzmäßigkeiten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Besonderes Augenmerk gilt hierbei der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sporthallen und Sportanlagen,… Eine Änderung der Satzung führt hierbei immer auch zu einer Anpassung der Benutzungs- und Entgeltverordnung.“


    Was sagt uns dieser Satz? Wenn eine Entgeltberechnung an den aktuellen Stand angepasst wird, werden die Entgelte immer höher, so auch hier, da die Kosten über die Jahre gestiegen sind und die Kalkulation die aktuellen Kosten ansetzen muss. Das ist zwingend, wenn eine Satzung „neu“ angepasst wird.


    Damit holt sie sich im Haushaltssicherungskonzept die „Freigabe“ der Stadtverordneten und hinterher, wenn alle überrascht schauen, dass die Sportanlagen-Entgelte höher geworden sind, dann ist klar, wer schuld ist – die Stadtverordneten haben es beschlossen. Sehr gemütliche Ausgangslage für eine bestimmte Person.


    Fassen wir zusammen, die Mittel für die Vereine werden drastisch gekürzt, die Entgelte werden erhöht. Das führt dazu, dass sich Vereine sich die Sportanlagen nicht mehr leisten können und diese leer stehen. Wenn dann ein Berliner Verein vorbeikommt und die gerne nutzen möchte, ist das doch plötzlich kein Problem mehr.


    Dazu passt auch, dass mindestens ein Berliner Verein sich bereits die Zossener Sportanlagen angesehen hat. In der Sitzung des Bildungsausschusses am 17.06.2020 habe ich sie damit konfrontiert und gefragt: „Was ist dran an dem Gerücht, dass sie mit Berliner Sportvereinen verhandeln, die unsere Sporthallen und Sportanlagen nutzen sollen?“


    Nach einer kurzen Überlegungs-Schock-Pause, ich vermute sie hat überlegt, welche Beweise ich diesmal wieder auf den Tisch packe, kamen bröckchenweise folgende Antworten: „Konkrete Gespräche mit Berliner Vereinen gibt es nicht.“ – Pause – „Wir hatten eine Anfrage der Berliner Adler zur Nutzung. Aber ich hatte wegen Corona keine Gelegenheit, mir Gedanken zu machen.“ – Pause – „“Sollte es weiterhin Gespräche geben, wäre die SVV eingeplant.“ „Habe mich noch nicht damit beschäftigt.“ – Pause – „Es geht um den Kunstrasenplatz in Dabendorf, den haben sie sich angesehen, der ist geeignet.“ Ach hoppla, na da kommt dann doch die Wahrheit raus – sie hatte auch keine Wahl, denn es gab die Beweise dafür.


    Und ich schreibe es an dieser Stelle noch einmal: Werdet wach Leute, ihr könnt alles im Haushaltssicherungskonzept nachlesen. Wenn das beschlossen wird, beginnt der Ausverkauf der Stadt, mit Zustimmung der Stadtverordneten. Nicht mit den Stimmen von Plan B, wir werden dabei nicht mitmachen, aber wohl mit den Stimmen von Linke/SPD, Teilen der CDU, den Grünen und der VUB.


    Verkauf unserer stadteigenen Grundstücke


    Die Stadtfeste und die Sportanlagen sind ein relativ kleiner Happen im Vergleich mit dem, worum es meiner Meinung nach am meisten geht – den Verkauf der stadteigenen Grundstücke.


    Auch hier hatte ich bereits im Wahlkampf ein extrem ungutes Gefühl und die Anhaltspunkte, dass ich auch hier mit meiner Vermutung Recht habe, mehrten sich immer weiter.


    Bereits im Dezember hat sie sich eine Liste aller stadteigenen Grundstücke zusammenstellen lassen. Diese werden seit Monaten bewertet und auf Verkaufbarkeit geprüft. Ich frage seit Januar kontinuierlich in den Sitzungen nach, ob es eine solche Liste gibt (und ich wusste, dass sie sie hat erstellen lassen). Sie hat darauf monatelang nicht geantwortet.


    Auch auf der Sitzung des Finanzausschusses am 11.06.2020 habe ich diese Frage wieder gestellt und wieder NIX als Antwort erhalten. Darauf hat eine Stadtverordnete diese Frage aufgegriffen und noch einmal gestellt: „Wann haben sie die Mitarbeiter Liegenschaften angewiesen, die Grundstücksliste zu erstellen.“ Darauf kam zuerst die Antwort: „Gar nicht.“ Und als die Stadtverordnetet darauf bestand, dass Frage und Antwort ins Protokoll kommen, kam die Antwort: „Eine Liste mit Bewertung zum Verkauf wurde von mir nicht beauftragt.“ – Pause – „Aber es ist ja irgendwie meine Aufgabe als Bürgermeisterin, mir einen Überblick über das Vermögen der Stadt zu verschaffen. Und eine solche Liste habe ich erstellen lassen.“


    Und da war sie, die Antwort, sie hat sich gleich eine Liste mit allen Grundstücken der Stadt erstellen lassen. Die Stadt ist Eigentümer vieler wertvoller Grundstücke, auf die schon in der Vergangenheit immer wieder Leute ein Auge geworfen haben. Etliche sind schon sehr lange im Eigentum der Stadt und ich selbst habe viele von diesen Grundstücken für die Stadt erworben. Die Stadt ist neben vielen anderen Grundstücken zum Beispiel Eigentümer von Strandbädern, Ufergrundstücken, Wasserflächen, Dorfgemeinschaftshäusern, Wohnblöcken, Bürogebäuden, Sportanlagen, Bowlingbahnen.


    Was dazu auf Seite 54 im Haushaltssicherungskonzept steht, sagt alles aus: „Vermögensveräußerung – Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist die Stadt Zossen bestrebt, die Struktur des Anlagevermögens zu optimieren und untersucht dabei, in wie weit es für öffentliche Zwecke benötigt wird bzw. welche positiven Auswirkungen eine Vermögensveräußerung hervorrufen kann.“. Ich habe nach dieser Formulierung keinerlei Fragen mehr.


    Und wer tatsächlich noch denkt, na die Grundstücke dienen doch alle öffentlichen Zwecken, der ist so naiv, dass es weh tun müsste. Und hier noch ein Zitat aus dem Haushaltssicherungskonzept, Seite 12: „Zu den freiwilligen Aufgaben zählen zum Beispiel Kultur (Heimatpflege,….Bibliothek) und Sport (Spielplätze, Sportzentren). Damit ist schon im Haushaltssicherungskonzept klar definiert, dass jedenfalls Strandbäder, Dorfgemeinschaftshäuser, Sportanlagen und Spielplätze keinen öffentlichen Zwecken dienen, die Wohnblöcke und Bürogebäude sowieso nicht.


    Wer von den Stadtverordneten diesem Haushaltssicherungskonzept zustimmt, der gibt einen Freibrief für den Ausverkauf der Stadt. Und eines sei mal klar gesagt, niemand braucht sich hinterher hinstellen und behaupten, er hätte von NIX gewusst. Es steht alles sonnenklar in den Unterlagen drin.


    Lassen wir uns das nicht gefallen und setzen uns zur Wehr.


    Michaela Schreiber

    Volljuristin (2. Staatsexamen)

  • Eindrücke aus den Sitzungen des Finanzausschusses

    Vor einem Jahr hatten wir noch die Gewissheit, dass die Fertigstellung des Sportforums in Dabendorf nach Fertigstellung der neuen Gesamtschule in Angriff genommen wird. Auch die Nutzung der im Mehrzweckgebäude geplanten Kegelbahn, Umkleideräume und Sanitäranlagen wurden uns mit der Fertigstellung des Mehrzweckgebäudes in Aussicht gestellt.


    Jetzt zeigt uns Frau Wiebke Schwarzweller, wie ihre im Wahlkampf gegebenen Versprechen zu verstehen sind. Es wird alles anders, bürgernah, Transparenz in den Entscheidungen der Verwaltung…


    Bei einem in „freundlicher Atmosphäre“ stattgefundenem Gespräch mit dem Vorstand des MSV Zossen 07 wurde von Frau Schwarzweller mitgeteilt, dass der Rasenplatz innerhalb des Sportforums als Teil des 2. Bauabschnittes nicht gebaut wird, dass der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Kegelbahn nicht feststeht und dass sie keine Kenntnisse über Mietvertrag oder Raumplanung des Mehrzweckgebäudes habe.


    Somit ist der Sportplatz Goethestraße weiterhin der einzige zu nutzende Rasenplatz und muss bis auf weiteres vom Verein gepflegt und instand gehalten werden. Die Stadt wird aber den Verein mit der Hälfte der bisherigen Zuwendung unterstützen. Gleichzeitig sagte Frau Schwarzweller, dass eine zeitnahe Abrechnung der Hallen- und Sportforumnutzung nicht zu erwarten sei. Sie möchte zukünftig die Abrechnung nach Abschreibung und laufenden Kosten erstellen, was vom Verein nicht zu erbringen wäre. Mit dieser netten Geste wurde unser Vorstand zufrieden gestellt, denn die Einsparung der der Nutzungsgebühren wären höher als die Reduzierung der bisherigen Zuschüsse.


    Leider kam das große Erwachen bei der Sitzung des Finanzausschusses der Stadt am 18.06.2020. In der Einwohnerfragestunde wurde der Bürgermeisterin vom Vizepräsidenten des MSV Zossen gefragt, inwieweit diese Pläne zur Erhöhung der Nutzungsgebühren für Sportanlagen bereits konkretisiert worden sind.


    Eine vernünftige Antwort gab es wie immer nicht. Mit dieser Erhöhung würde es jedoch den Sportvereinen in Zukunft besser gehen. Wer rechnen kann ist im Vorteil.


    Nicht nur unsere Kinder und Jugendlichen haben mit der neuen Politik im Rathaus Zossen das Nachsehen. Alle Bürger mit einem Grundstück und einem Hund müssen jetzt zum Wohle unserer Stadt einen höheren Beitrag leisten.


    Das Vorhaben der BM sieht vor, die Hundesteuer um 75 % zu erhöhen auf 35 Euro. Bisher lag sie bei 20 Euro.


    Noch gravierender ist die Erhöhung der Grundsteuer B (Grundstück). Diese soll um ca 25 % erhöht werden. Das wird besonders die Rentner und jungen Baufamilien treffen, denn jeder weiss: Wer baut, der benötigt jeden Cent, und der Rentner weiss schon heute kaum, wie er sein Grundstück finanziell in Ordnung halten kann.


    Ulrich Böhme

    Dipl.-Mathematiker (HU Berlin), Bilanzbuchhalter und Chef-Controller i.R.


    Brigitte Böhme

    Dipl. Ing. FH 

Share by: