Sehr geehrter Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellen wir folgende Anfrage und bitten um schriftliche und fristgerechte Antwort:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen der Bahn AG hinsichtlich der Bahnquerungen in der Stadt Zossen und der aktuelle Stand der Abstimmung mit der Stadt.
2. Seit wann liegt der Stadt Zossen, im Rathaus die Planung der Bahn AG zur innerörtlichen Querung in Daben-dorf vor und wieso wurden die SV nicht darüber unterrichtet, dass die Bahn AG dort eine Brücke plant?
3. Wie ist der Stand der Nordumfahrung?
4. Sind alle Vorbereitungsarbeiten für die Realisierung der B 246 Querung durch die Stadt erledigt oder was ist noch offen, um im Zeitplan zu bleiben?
5. Wann hat die Stadt Zossen der 2 ½ jährigen Sperrung der Thomas-Müntzer-Straße für die Bauarbeiten der Bahn zugestimmt und warum hat sie dies nicht verhindert?
6. Wie ist der Stand der Brücke in Wünsdorf, Friedensstraße?
Begründung:
Die HVB hatte zugesagt, die SVV regelmäßig über den Stand der Bahnquerungen zu unterrichten. Leider ist seit Monaten keine Information erfolgt. Aus diesem Grunde möchten wir eine schriftliche Beantwortung unserer Fra-gen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellen wir folgende Anfrage und bitten um schriftliche und fristgerechte Antwort:
1. Befinden sich im Eigentum der Stadt Zossen oder der ZWG entsprechende Grundstücke auf denen Eigentumsgaragen errichtet wurden, für die das Schuldrechtsanpassungsgesetz Anwendung findet? Wenn ja, um wie viele Grundstücke mit wie vielen Garagen handelt es sich konkret?
2. Wie beabsichtigt die Stadt Zossen oder die ZWG mit derartigen in kommunales Eigentum übergegangenen Garagen künftig zu verfahren?
3. Welche Garagen / Garagenkomplexe sollen bis zu welchem Jahr durch die Stadt Zossen oder die ZWG baulich anderweitig genutzt werden und dafür die aktuellen Nutzer bis zu welchem Zeitpunkt zur Räumung aufgefordert werden? Bitte einzeln nach Garagenquartier / Garagenkomplex jeweils nach Möglichkeit mit der Angabe von entsprechenden Jahreszahlen auflisten.
4. Wurden seitens der Stadt Zossen oder der ZWG seit dem Stichtag 03.10.2022 bereits Verträge mit bisherigen Garageneigentümern gekündigt?
5. Wurden Garagen im Eigentum der Stadt Zossen oder der ZWG seit dem 03.10.2022 neu vermietet beziehungsweise verpachtet? Wenn ja, um wieviel Prozent konnte dabei der jährliche Miet-/Pachtzins der Neuverträge durchschnittlich gesteigert werden?
6. Welche Regelung mit bisherigen Eigentümern / aktuellen Nutzern von derartigen Garagen strebt die Stadt Zossen oder die ZWG im Falle des beabsichtigten Rückbaus der Garage an?
7. Wurde durch die Stadt Zossen oder die ZWG gegenüber einem der bisherigen Eigentümer / aktuellen Nutzer ein Abriss der betreffenden Garage auf eigene Kosten verlangt?
8. Erhebt die Stadt Zossen oder die ZWG auf die Verpachtung von Garagen eine Umsatzsteuer? Wenn ja, warum wird auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG verzichtet?
Begründung:
Mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz, welches 1995 in Kraft trat, sind Schuldverhältnisse zwischen Eigentü-mern und Nutzern von Grundstücken in den neuen Bundesländern geregelt.
Diese Regelungen betreffen insbesondere bauliche Objekte, die zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Re-publik auf fremdem Boden errichtet wurden. Von diesem Gesetz betroffen sind neben Wochenendhäusern (sog. Datschen) insbesondere Eigentumsgaragen.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) regelt in § 12 Abs. 2, dass alle Pachtverhältnisse für eine Eigentumsgarage, die nach dem 03.10.2022 enden, zur Folge haben, dass das Objekt „Garage“ mit dem Grund-stück verschmilzt.
Auch im Stadtgebiet Zossen fällt demnach fortan das Eigentum an einer Garage dem Grundstückseigentümer unentgeltlich zu. Für die Stadt / Gemeinde als Grundstückseigentümer stellt sich damit die Frage, wie mit derar-tigen Garagen und deren bisherigen Eigentümern und aktuellen Nutzern künftig verfahren wird.
Parallel haben vereinzelt Städte und Gemeinden auf eine Änderung der Umsatzsteuerpflicht gemäß Umsatzsteu-ergesetz (UStG) zum 01.01.2023 reagiert und die Erhebung einer Umsatzsteuer in Höhe von 19 %, zusätzlich zur bestehenden Pacht, angekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellen wir folgende Anfrage und bitten um schriftliche und fristgerechte Antwort:
1. Für das Kalenderjahr 2020: In welchem Zeitraum war die HVB krank, krankgeschrieben und im Urlaub (je-weils mit Angabe von wann bis wann)?
2. Für das Kalenderjahr 2021: In welchem Zeitraum war die HVB krank, krankgeschrieben und im Urlaub (je-weils mit Angabe von wann bis wann)?
3. Für das Kalenderjahr 2022: In welchem Zeitraum war die HVB krank, krankgeschrieben und im Urlaub (je-weils mit Angabe von wann bis wann)?
4. Für das Kalenderjahr 2023: In welchem Zeitraum war die HVB bis März krank, krankgeschrieben und im Ur-laub (jeweils mit Angabe von wann bis wann) und wann ist der Urlaub 2023 geplant?
Begründung:
Die SVV ist der Dienstvorgesetzte der HVB und damit verantwortlich für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes des Beamten. Aus diesem Grunde hätte die HVB von selbst ihre Abwesenheiten wegen Krankheit und Urlaub an die SVV mitteilen müssen. Dies hat sie bislang unterlassen.
Mit der Anfrage wird Aufklärung verlangt, da es in der Vergangenheit, aufgrund von Nachfragen von Bürgern in der Einwohnerfragestunde in den vergangenen drei Jahren zu sehr differierenden Aussagen gekommen ist, wann die HVB wegen Urlaub oder Krankheit fehlte. Der letzte Fall war jetzt erst im Dezember 2022 und Januar 2023, wo sie fast acht Wochen nicht im Dienst war und es erst hieß, sie wäre krank, dann aber von ihr geäußert wurde, sie hatte Urlaub.
Nur der guten Ordnung halber wird darauf verwiesen, dass die Landrätin vormacht, wie sich ein Hauptverwal-tungsbeamter ordnungsgemäß zu verhalten hat. Sie teilt ihren Urlaub immer vorher mit und lässt sogar den Kreistag hierüber beschließen. Auch im Krankheitsfall wird der Kreistag regelmäßig informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – BVB/FW folgende Frage zur schriftlichen Beantwortung:
• Wer hat entschieden, dass mit der technischen Dienstleistung zur Übertragung der Sitzungen ein „Zwischenhändler“ beauftragt wird und nicht die Firma direkt, die die technische Leistung erbringt?
• Wurde die Leistung ausgeschrieben, beschränkt, öffentlich oder gar nicht?
• Gibt es einen Jahresvertrag oder Einzelverträge?
• Wird geprüft, ob zukünftig Kosten eingespart werden, in dem der Vertrag direkt an die Firma LSD vergeben wird und nicht mehr über Herrn Manuel Hammer?
• Wurde jemals angefragt, wie teuer die Dienstleistung ist, wenn nur die Firma beauftragt wird, die auch tatsächliche die Technik zur Verfügung stellt und die komplette Leistung erbringt?
• Ist Ihnen bewusst, dass im Rahmen der sparsamen Haushaltsführung solche „Zwischenhändler“ verboten sind und eine Direktvergabe an den eigentlichen Dienstleister erfolgen muss?
• Werden Sie diese Verfahrensweise zukünftig beachten und zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf den Direktdienstleister umstellen?
Begründung:
Für alle offensichtlich stellt die Firma LSD die Technik und das Personal für die Übertragung der Sitzungen zur Verfügung. Die Aufgabe von Herrn Manuel Hammer besteht lediglich darin, einen Knopf zu drücken und die Sitzung in Teams freizugeben. Dies könnte natürlich auch ohne Schwierigkeiten durch die Firma LSD erfolgen bzw. sollte eigentlich vom Vorsitzenden der Sitzung passieren, da er die Hoheit über die Sitzung hat, so wie das in an-deren Gemeinden auch gehandhabt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – BVB/FW folgende Frage zur schriftlichen Beantwortung:
• Welche Firmen hatten 2020 den Auftrag zur Reinigung der folgenden Schulen und zu welchem Preis?
o Grundschule Dabendorf, Glienick, Wünsdorf und Zossen?
o Oberschule Wünsdorf?
o Gesamtschule Dabendorf (altes Gebäude)?
o Wurden in 2020 Verträge gekündigt? Wenn ja, welche und warum?
o Wurden Leistungen neu ausgeschrieben?
• Welche Firmen hatten 2021 den Auftrag zur Reinigung folgender Schulen und zu welchem Preis?
o Grundschule Dabendorf, Glienick, Wünsdorf und Zossen?
o Oberschule Wünsdorf?
o Gesamtschule Dabendorf (altes Gebäude)?
o Gesamtschule Dabendorf (neues Gebäude)?
o Wurden in 2021 Verträge gekündigt? Wenn ja, welche und warum?
o Wurden Leistungen neu ausgeschrieben?
• Welche Firmen hatten 2022 den Auftrag zur Reinigung folgender Schulen und zu welchem Preis?
o Grundschule Dabendorf, Glienick, Wünsdorf und Zossen?
o Oberschule Wünsdorf?
o Gesamtschule Dabendorf (neues Gebäude)?
o Wurden in 2022 Verträge gekündigt? Wenn ja, welche und warum?
o Wurden Leistungen neu ausgeschrieben?
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – BVB/FW folgende Frage zur schriftlichen Beantwortung:
• Hat die Verwaltung mit der Vermietung der Aula und Mensa an den Veranstalter des Abiballes 2022, Herrn Manuel Hammer (nicht die Schule), auch die Vollküche zur Nutzung mit vermietet?
• War und ist der Verwaltung klar, dass mit der erstmaligen Nutzung der hochwertigen Küchengeräte in der Vollküche verschiedene technische Konsequenzen verbunden sind?
• Wie wird diesen Konsequenzen (regelmäßige Nutzung und Reinigung erforderlich, da sie sonst zusetzen und kaputt gehen, nur durch das ungenutzte Rumstehen) Rechnung getragen?
• Wenn keine Vermietung der Vollküche an Herrn Hammer vereinbart war, welche Konsequenzen hat dann die nicht rechtmäßige Nutzung?
• Wurden bereits Schadenersatzansprüche angemeldet und geltend gemacht?
• Wurden diese bereits beglichen und wenn ja in welcher Höhe?
• Wie will die Verwaltung den zukünftig eintretenden Schaden geltend machen.
Begründung:
Für die Anwohner in Dabendorf und die Besucher des Abiballes 2022 offensichtlich, kam es wegen Nutzung der Vollküche ohne vorheriges Ausschalten der Brandmeldeanlage zu einem Einsatz der Feuerwehr. Wir gehen davon aus, dass bei ordnungsgemäßer Anmietung der Vollküche der verantwortliche zuvor die Brandmeldeanlage ausgeschaltet hätte.
Mit dem Einbau der Vollküche wurden durch den Küchenplaner auch umfangreiche Nutzungshinweise übergeben. Hierzu gehörte auch, dass die Aufnahme des Küchenbetriebes bzw. das erste Nutzen der Geräte und der Küchenanlage Folgen hat und dann Wartungs- und Betriebsregeln einzuhalten sind, um den Geräten und Anlagen nicht zu schaden und die Hygienevorschriften einzuhalten.
Wenn nun in der Folge die Geräte und die Leitungen zwischen den Küchenanlagen kaputt gehen, durch Rumstehen, muss der Verursacher haften und nicht die Stadt.
Der Schaden wäre nicht entstanden, wenn die Vollküche nicht erstmalig in Betrieb gegangen wäre, nur um mal zwischendurch ein paar mitgebrachte Lebensmittel warm zu halten.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – BVB/FW folgende Frage zur schriftlichen Beantwortung:
• Welche Sitzungstermine der Fluglärmkonferenz gab es 2020?
o War die Hauptverwaltungsbeamtin bei dem jeweiligen Termin anwesend?
o Oder hat der Stellvertretende Bürgermeister den Termin wahrgenommen?
o Auf welchem Termin wurde über Änderung von Flugrouten beraten?
o Hat sich die Stadt Zossen zur Änderung von Flugrouten geäußert?
o Wie hat die Stadt Zossen bei einem Beschluss zur Änderung von Flugrouten abgestimmt?
• Welche Sitzungstermine der Fluglärmkonferenz gab es 2021?
o War die Hauptverwaltungsbeamtin bei dem jeweiligen Termin anwesend?
o Oder hat der Stellvertretende Bürgermeister den Termin wahrgenommen?
o Auf welchem Termin wurde über Änderung von Flugrouten beraten?
o Hat sich die Stadt Zossen zur Änderung von Flugrouten geäußert?
o Wie hat die Stadt Zossen bei einem Beschluss zur Änderung von Flugrouten abgestimmt?
• Welche Sitzungstermine der Fluglärmkonferenz gab es 2022?
o War die Hauptverwaltungsbeamtin bei dem jeweiligen Termin anwesend?
o Oder hat der Stellvertretende Bürgermeister den Termin wahrgenommen?
o Auf welchem Termin wurde über Änderung von Flugrouten beraten?
o Hat sich die Stadt Zossen zur Änderung von Flugrouten geäußert?
o Wie hat die Stadt Zossen bei einem Beschluss zur Änderung von Flugrouten abgestimmt?
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – BVB/FW folgende Frage zur schriftlichen Beantwortung:
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – BVB/FW folgende Frage zur schriftlichen Beantwortung:
• Jeweils zum Stichtag 30.06.2022 sind wie viele Einwohner gemeldet in:
o Stadt Zossen insgesamt
o OT Zossen gesamt
o GT Dabendorf
o OT Wünsdorf gesamt
o GT Waldstadt
o GT Neuhof
o OT Lindenbrück
o OT Schöneiche
o OT Kallinchen
o OT Nächst Neuendorf
o OT Horstfelde
o OT Schünow
o OT Nunsdorf
o OT Glienick
• Zum Stichtag 30.06.2022 Anzahl der wahlberechtigten Einwohner der Stadt Zossen gesamt.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – BVB/FW folgende Frage zur schriftlichen Beantwortung:
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – BVB/FW folgende Frage zur schriftlichen Beantwortung:
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – BVB/FW folgende Frage zur schriftlichen Beantwortung:
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung:
Begründung:
Nachdem die Stadt Zossen die Zuständigkeit für verkehrsrechtliche Anordnungen verloren hat, ist nun wieder der Landkreis zuständig. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die vorher nicht angefallen sind. Sowohl für die Anordnung selbst entstehen Gebühren, als auch für die Straßensperrungen. Betroffen sind nicht nur die Stadt selbst und die Ortsbeiräte für ihre Veranstaltungen, sondern auch unsere ortsansässigen Vereine. Im Durchschnitt entstehen Kosten zwischen 100 und 200 € pro Veranstaltung.
Um die Folgen des Verlustes der Zuständigkeit nach der StVO abschätzen zu können, ist die Beantwortung der Fragen erforderlich.
Zur Beratung in den Fachausschüssen nach der Sommerpause ist eine schriftliche Beantwortung vor der Ladungsfrist zu den Ausschüssen erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung:
Begründung:
Die Stadt ist sowohl für die Unterbringung von Obdachlosen, als auch von Flüchtlingen in einer rechtlichen und sozialen Verantwortung. Um die Kosten hierfür und die Beteiligung des LK abschätzen zu können, ist die Beantwortung erforderlich.
Zur Beratung in den Fachausschüssen nach der Sommerpause ist eine schriftliche Beantwortung vor der Ladungsfrist zu den Ausschüssen erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung:
Begründung:
Für den Neubau einer Straße und der Straßenbeleuchtung ist nach dem BauGB zwingend eine Bescheidung an die Eigentümer erforderlich. Die Kosten sind meist so hoch, dass es für den einzelnen Bürger nicht ohne einen großen finanziellen Aufwand möglich ist, diese zu bezahlen. Um unseren Bürgern die Möglichkeit des Ansparens oder der Finanzierung zu ermöglichen, möchten wir in Erfahrung bringen, wann die Bescheidung erfolgt und welche hohe Belastung auf den Einzelnen in ungefähr zukommt.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung:
Begründung:
Seit Mai 2022 wurde festgestellt, dass der Zustand der kommunalen Grünflächen verloddert und ungepflegt ist. Auf Nachfrage in den Auschüssen und der SVV kam heraus, dass derzeit keine Firma mit der Grünflächenpflege beauftragt ist. In der SVV am 04.07.22 äußerte die Hauptverwaltungsbeamtin, dass der Bauhof mit der Grünflächenpflege nicht hinterher kommt und sie dort viel mehr Personal bräuchte.
Eine Entscheidung der SVV, dass dies zukünftig nicht mehr von einer Firma, sondern mit zusätzlichem Personal vom Bauhof ausgeführt werden soll, gab es nicht. Um hier den Sachverhalt aufzuklären und insbesondere die Verwaltung zu kontrollieren und die unzumutbaren Verhältnisse in der Grünflächenpflege abzustellen, ist die Beantwortung der Fragen unerlässlich.
Zur Beratung in den Fachausschüssen nach der Sommerpause ist eine schriftliche Beantwortung vor der Ladungsfrist zu den Ausschüssen erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Hauptverwaltungsbeamtin,
hiermit stellt die Fraktion Plan B folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung:
1. Wie hoch sind die Planungs- und Baukosten, inclusive Arbeitskosten des Bauhofes für den Ausbau mit Schottertragschicht in der Bergstraße in Neuhof insgesamt?
2. Wie hoch sind diese Kosten pro m² Straßenbau?
3. Wie hoch wären die Kosten pro m² Grundstücksfläche der anliegenden Grundstücke, wenn es sich um eine Neubaumaßnahme handeln würde, für die Erschließungsbeiträge anfallen?
Begründung:
Um die Effektivität und die finanziellen Auswirkungen der beiden Ausbauvarianten Ausbau mit Schottertragschicht ohne Eigentümerbeteiligung und Neubau mit Eigentümerbeteiligung abschätzen zu können, sind diese Angaben erforderlich.
Zur Beratung in den Fachausschüssen nach der Sommerpause ist eine schriftliche Beantwortung vor der Ladungsfrist zu den Ausschüssen erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Bürgermeisterin Frau Schwarzweller,
hiermit stellt die Fraktion Plan B folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung:
1. Hat die Stadt Zossen eine Stellungnahme zum Entwurf des Landesnahverkehrsplanes Berlin Brandenburg abgegeben?
2. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
3. Wurde zum gestrichenen Zossenverstärker und zur nicht für erforderlich gehaltenen Querverbindung nach KWH eine Stellungnahme abgegeben? Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Begründung:
In der Sitzung des RSO wurde von einer Bürgerin die Frage gestellt, ob die Stadt Zossen fristgerecht eine Stellungnahme zum Landesnahverkehrsplan abgegeben hat.
In dem Entwurf wurden mehrere für Zossen wichtige, aber jetzt ungünstig oder gar nicht gelöste Probleme aufgeführt. Die Stellungnahme hätte hier erfolgen müssen und sich für die Interessen der Stadt Zossen einsetzen müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Bürgermeisterin Frau Schwarzweller,
hiermit stellt die Fraktion Plan B folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung:
Begründung:
Als im letzten Jahr eine Beteiligung zum Regionalplan Havelland Fläming erfolgte, gab es Schwierigkeiten mit der rechtzeitigen Stellungnahme der Stadt Zossen. In den darauf folgenden Beratungen hierzu, hat die HVB zugesagt, in Zukunft immer rechtzeitig die Stadtverordneten zu informieren und die Interessen der Stadt zu vertreten. Zwischenzeitlich gab es eine weitere öffentliche Beteiligung zum Regionalplan. Im Bericht aus der Verwaltung gab es bis jetzt keine Information darüber, ob eine Stellungnahme abgegeben wurde und mit welchem Inhalt.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es einen neuen Sachstand hinsichtlich der Baugenehmigungen von WKA im Wald in Wünsdorf gibt, ob dort eine Stellungnahme angefragt wurde, abgegeben wurde und ob eine (nicht erfolgte) Stellungnahme zum Regionalplan Auswirkungen auf diese Verfahren hatte.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Bürgermeisterin Frau Schwarzweller,
einem Artikel der Märkischen Allgemeinen / Ausgabe Zossen vom 04.08.2021 „Schulbus-Dilemma bleibt ungelöst“ war zu entnehmen, dass angeblich ein Grundstück nicht erworben werden konnte, welches für die Verbreiterung der Jägerstraße für den Schulbus-Verkehr unerlässlich ist, so dass in absehbarer Zeit wohl kein Schulbus-Verkehr zur neuen Schule stattfinden kann.
Hiermit stellt die Fraktion Plan B – offene Liste folgende Fragen bzw. bittet um Informationen zur schriftlichenBeantwortung. Da der nächste Bauausschuss für den 25.08.2021 terminiert ist, erwarten wir die Beantwortung bis zum vorgenannten Datum, d.h. spätestens zum Beginn der Ausschuss-Sitzung am 25.08.2021 und für alle Stadtverordneten:
Bitte benennen Sie das angeblich für den Straßenausbau zur neuen Gesamtschule fehlende Grundstück unter Angabe der Gemarkung, Flur und mit Flurstücknummer. Bitte fügen Sie einen entsprechenden Kartenausschnitt bei, wo das betreffende Grundstück mit diesen Angaben eingezeichnet und deutlich im Kontext zur neu errichteten Schule erkennbar ist.
Nach welchem Planungsstand und unter Angabe des Datums fehlt dieses Grundstück?
Wann fiel auf, dass zur weiteren Planung und Realisierung der Straßenausbaus zur neuen Gesamtschule ein Grundstück fehlt?
Auf Grund welcher Umstände hat es so lange (seit dem 17.12.2019) gedauert, bis das Fehlen des betreffenden Grundstückes bekannt wurde?
Wann wurde der aktuelle Eigentümer des angeblich fehlenden Grundstückes von der Verwaltung bzgl. eines Verkaufes des Grundstückes angeschrieben?
Wann hat der aktuelle Eigentümer des Grundstückes geantwortet?
Hat der aktuelle Eigentümer eventuell eine Begründung für die Ablehnung eines Verkaufes benannt? Wenn ja, welche?
Haben Sie nach Bekanntwerden der Ablehnung des aktuellen Eigentümers eine alternative Planung beauftragt?
Falls Sie eine alternative Planung beauftragt haben, wann haben Sie diese veranlasst?
Wurde ein Grundstück im Bereich des geplanten Straßenausbaus Jägerstraße als Zuwegung zu Schule seit dem 17.12.2019 und welches sich bis zum vorgenannten Datum im Eigentum oder im Besitz der Stadt Zossen befand verkauft?
Falls ein Grundstück gemäß Frage 10 verkauft wurde: warum wurde es verkauft und zu welchem Zweck?
Falls ein Grundstück verkauft wurde: Wann wurde es verkauft und wann wurden die Stadtverordneten darüber informiert?
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Bürgermeisterin Frau Schwarzweller,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – offene Liste folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung. Da wir die Antworten auf diese Fragen zur Vorbereitung von Anträgen und Beratungspunkten zu den nächsten Fachausschüssen nach der Sommerpause benötigen, ist eine schriftliche Beantwortung bis spätestens zum 02.08.2021 erforderlich. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit zur Beantwortung (4 Wochen) und ermöglicht uns, rechtzeitig vor der Ladungsfrist zu den Fachausschüssen unsere Anträge unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Antworten zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Bürgermeisterin Frau Schwarzweller,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – offene Liste folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung. Da wir die Antworten auf diese Fragen zur Vorbereitung von Anträgen und Beratungspunkten zu den nächsten Fachausschüssen nach der Sommerpause benötigen, ist eine schriftliche Beantwortung bis spätestens zum 02.08.2021 erforderlich. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit zur Beantwortung (4 Wochen) und ermöglicht uns, rechtzeitig vor der Ladungsfrist zu den Fachausschüssen unsere Anträge unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Antworten zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Bürgermeisterin Frau Schwarzweller,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – offene Liste folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung. Da wir die Antworten auf diese Fragen zur Vorbereitung von Anträgen und Beratungspunkten zu den nächsten Fachausschüssen nach der Sommerpause benötigen, ist eine schriftliche Beantwortung bis spätestens zum 02.08.2021 erforderlich. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit zur Beantwortung (4 Wochen) und ermöglicht uns, rechtzeitig vor der Ladungsfrist zu den Fachausschüssen unsere Anträge unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Antworten zu stellen.
1. Wurde bereits ein Auftrag an ein Planungsbüro zur Erstellung des Bebauungsplanes Neuhof erteilt?
2. Wann wurde dieser Auftrag erteilt?
3. Lag dem ein schriftliches Angebot des Planungsbüros zu Grunde?
4. Von wann war das Angebot?
5. Wann ist das Angebot im Rathaus eingegangen?
6. Zu welchem Preis wurde die Erstellung des Bebauungsplanes Neuhof angeboten?
7. In welcher Haushaltsstelle des Doppelhaushaltes 2020/21 sind die Kosten hierfür geplant?
8. Wieso wurden die Kosten für den Bebauungsplan in der Beschlussvorlage 042/21 wider besseren Wissens mit Null Euro angegeben?
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Bürgermeisterin Frau Schwarzweller,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – offene Liste folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung. Da wir die Antworten auf diese Fragen zur Vorbereitung von Anträgen und Beratungspunkten zu den nächsten Fachausschüssen nach der Sommerpause benötigen, ist eine schriftliche Beantwortung bis spätestens zum 02.08.2021 erforderlich. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit zur Beantwortung (4 Wochen) und ermöglicht uns, rechtzeitig vor der Ladungsfrist zu den Fachausschüssen unsere Anträge unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Antworten zu stellen:
1. Containeraufstellung im Jahr 2020
2. Containeraufstellung im Jahr 2021
3. Neubau FDGB
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Bürgermeisterin Frau Schwarzweller,
hiermit stellt die Fraktion Plan B – offene Liste folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung. Da wir die Antworten auf diese Fragen zur Vorbereitung von Anträgen und Beratungspunkten zu den nächsten Fachausschüssen nach der Sommerpause benötigen, ist eine schriftliche Beantwortung bis spätestens zum 02.08.2021 erforderlich. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit zur Beantwortung (4 Wochen) und ermöglicht uns, rechtzeitig vor der Ladungsfrist zu den Fachausschüssen unsere Anträge unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Antworten zu stellen.
Öffentlich zu beantworten:
1. Wie hoch waren die Kosten für Rechtsanwälte im Dezember 2019?
2. Wie hoch waren die Kosten für Rechtsanwälte im Haushaltsjahr 2020?
3. Wie hoch waren die Kosten für Rechtsanwälte im Haushaltsjahr 2021, bis 30.06.?
4. Wie hoch waren die Kosten für sonstige Beraterverträge im Dezember 2019?
5. Wie hoch waren die Kosten für sonstige Berater im Haushaltsjahr 2020?
6. Wie hoch waren die Kosten für sonstige Berater im Haushaltsjahr 2021, bis 30.06.?
Nichtöffentlich zu beantworten:
1. Welche Verfahren wurden von Rechtsanwälten im Auftrag der Stadt Zossen von Dezember 2019 bis Juni 2021 geführt? Wann wurden diese Aufträge ausgelöst? In welcher Höhe fielen RA-Kosten an?
2. Welche Beraterverträge wurden mit Rechtsanwälten abgeschlossen? Welche einzelnen (zu welchen Thema) Beraterleistungen wurden von Rechtsanwälten in Anspruch genommen, von Dezember 2019 bis Juni 2021?
3. Wie hoch waren die Kosten für die jeweilige thematische Beratung?
4. Welche Beraterverträge mit anderen Firmen wurden abgeschlossen, von Dezember 2019 bis Juni 2021?
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wilke
Fraktionsvorsitzender
Mahnung zur Beantwortung der mündlich in der SVV am 30.01. und teilweise nochmals in der SVV am 13.02.2020 gestellten Anfragen der Fraktion Plan B
Fristsetzung und Androhung eines gerichtlichen Eilverfahrens zur Durchsetzung der Rechte der Stadtverordneten
Sehr geehrte Frau Schwarzweller,
im Namen der Fraktion Plan B stellten Herr Christ, Herr Manthey und ich die folgende Anfragen in der SVV am 30.01. und 13.02.2020 inklusive einer umfangreichen Begründung und haben bis heute keine Antwort dazu von Ihnen erhalten:
Anfrage aus der SVV vom 30.01. und 13.02.2020
1. Wann, mit wessen Unterschrift und mit welchem Umfang und Honorar hat der Wirtschaftsprüfer den Auftrag zum besonderen Geschäftsvorfall erhalten? Hat er noch andere Aufträge erhalten, wenn ja, welche, wann und in welchem Umfang und Honorar?
2. Sind bereits Umstrukturierungen im Rathaus erfolgt? Wenn ja welche?
3. Wurde bereits ein Auftrag an einen Dritten im Zusammenhang mit der Durchführung von Festen und Veranstaltungen erteilt? Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Umfang und Honorar?
Die Anfragen wurden mündlich zu den entsprechenden TOP in der Sitzung am 30.01.2020 gestellt und zu Punkt 2 und 3 in der Sitzung am 13.02.2020 nochmals wiederholt. Da es sich bei allen Anfragen um Punkte handelt, die direkt von Ihnen Frau Schwarzweller umgesetzt wurden, waren auch keine Rückfragen im Rathaus erforderlich, so dass sie von Ihnen direkt in der Sitzung hätten beantwortet werden müssen.
Eine Beantwortung ist weder in der Sitzung am 30.01.2020, noch am 13.02.2020, noch bis zum heutigen Tage erfolgt. Selbst Ihr Versuch, mit einer „Teilbeantwortung“ zum Punkt 3 im nichtöffentlichen Teil davonzukommen, wird hiermit zurückgewiesen. Nicht nur, dass selbst dort keine umfassende Antwort erfolgt ist. Vielmehr können Sie sich nicht rechtmäßig darauf zurückziehen, dass die Beantwortung nur nichtöffentlich erfolgen darf. Die Voraussetzungen hierzu liegen nicht vor, da wir keine konkrete Einzelbenennung von Honorarnoten abgefragt haben, sondern nur den Gesamtbetrag, der aus dem Haushalt aufzubringen ist und der ist als Haushaltszahl vollständig öffentlich. Weder öffentliches Wohl, noch Interessen Einzelner sprechen gegen die Beantwortung im öffentlichen Teil. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Sie selbst private Interessen daran haben, weil nicht herauskommen soll, dass Sie ohne Haushalt Aufträge erteilt haben oder Umstrukturierungen vorgenommen haben, ohne die Stadtverordneten unverzüglich darüber zu informieren, so ist dies gerade kein von der Kommunalver-fassung geschütztes Interesse Dritter. Sie haben eine Verpflichtung zur öffentlichen Beantwortung der gestellten Anfragen.
Im Namen der Fraktion Plan B weise ich darauf hin, dass gemäß § 30 BbgKomVerf jeder Stadtverordnete das Recht hat, Fragen zu stellen. Hiermit einher geht die Verpflichtung des Hauptverwaltungsbeamten auf unverzügliche Beantwortung dieser Fragen. Diese Vorschrift wurde in § 6 der Geschäftsordnung der Stadt Zossen präzisiert.
Mit der Nichtbeantwortung in der SVV am 30.01. wurde gegen die Rechte der Stadtverordneten verstoßen und Sie, Frau Schwarzweller, haben gegen eine Ihnen obliegende Pflicht verstoßen. Da Sie auch zur Sitzung der SVV am 13.02.2020 immer noch keine Beantwortung vorgenommen haben, müssen wir mittlerweile von einer vorsätzlichen Verweigerung Ihrer Pflicht zur Beantwortung ausgehen.
Spätestens auf der SVV am 12.03.2020 hat eine schriftliche Beantwortung der Anfrage durch Sie zu erfolgen. Vorsorglich, zur Vermeidung gerichtlicher Schritte der Fraktion geben wir Ihnen daher bis spätestens zur Sitzung der SVV am 12.03.2020 die Gelegenheit, unsere oben genannte Anfrage schriftlich zu beantworten. Für den Fall der wiederholten Verweigerung kündigen wir hiermit bereits die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens zur Durchsetzung der Rechte der Stadtverordneten/Fraktion Plan B an. Da dies im Rahmen eines Organstreites erfolgen wird, muss die Stadt Zossen auch die Kosten für den Rechtsanwalt der Fraktion Plan B übernehmen. Sie haben hiermit die Gelegenheit, das Anfallen der Gerichts- und Anwaltskosten zu vermeiden, indem Sie nunmehr endlich unsere Anfrage schriftlich beantworten. Wir erlauben uns den weiteren Hinweis, dass Sie sehr wahrscheinlich persönlich haften, wenn sie diese Kosten verursachen, obwohl Sie es hätten vermeiden können.
Des Weiteren setzen wir gleichzeitig die Kommunalaufsicht und Dienstaufsicht beim LK TF in Kenntnis, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Wir hätten gerne auf diese Maßnahmen verzichtet, sehen aber wegen der mehrfachen Verweigerung der Beantwortung unserer Anfrage keine andere Möglichkeit mehr.
Daher haben wir uns auch hier erlaubt, mit Schreiben vom 05.03.2020 an die Beantwortung zu erinnern:
Mahnung zur Beantwortung der Anfrage der Fraktion Plan B vom 15.01.2020 zum Thema: Waldparkplatz Horstfelde, Stand der Umsetzung der Beschlussvorlage BV 079/19
Fristsetzung und Androhung eines gerichtlichen Eilverfahrens zur Durchsetzung der Rechte der Stadtverordneten
Sehr geehrte Frau Schwarzweller,
im Namen der Fraktion Plan B stellte ich am 15.01.2020 die folgende Anfrage inklusive einer umfangreichen Begründung und habe bis heute keine Antwort dazu von Ihnen erhalten:
Anfrage vom 15.01.2020
1. Warum findet derzeit keine Bautätigkeit am Waldparkplatz statt, wie ist der Stand der bereits erfolgten Beauftragung der Firma?
2. Ist bereits eine Antwort der Oberen Forstbehörde eingegangen? Wenn ja bitte der Antwort beifügen.
3. Hat die Bürgermeisterin bereits eine rechtliche Prüfung der von der Unteren Bauaufsicht rechtswidrig geforderten Baugenehmigung eingeleitet?
4. Hat die Bürgermeisterin wegen des Ablaufes der Frist zur Bearbeitung (3 Monate) bereits Untätigkeitsklage gegen die Untere Forstbehörde eingereicht oder vorbereitet, um die Bearbeitung durchzusetzen.
5. Welche anderen Maßnahmen hat die Bürgermeisterin ergriffen, um die unverzügliche Umsetzung des Beschlusses zu erreichen?
6. Hat die Bürgermeisterin überhaupt vor, die Beschlussvorlage zügig umzusetzen?
Die Anfrage wurde gemäß § 6 der Geschäftsordnung fristgerecht (fünf Werktage vor der Sitzung der SVV am 30.01.2020) und schriftlich eingereicht. Sie hätte daher zwingend auf der SVV am 30.01.2020 schriftlich ausgehändigt, beantwortet werden müssen.
Eine Beantwortung ist weder in der Sitzung am 30.01.2020, noch bis zum heutigen Tage erfolgt.
Obwohl der TOP Beratung zum Stand Waldparkplatz extra auf der TO stand und Sie hierzu Ausführungen gemacht haben, wurde mit keinem Satz auf die von uns konkret gestellten Fra-gen eingegangen. Wir erwarten daher eine konkrete, nicht ausweichende Antwort auf jede einzelne von uns gestellte Frage, schriftlich.
Im Namen der Fraktion Plan B weise ich darauf hin, dass gemäß § 30 BbgKomVerf jeder Stadtverordnete das Recht hat, Fragen zu stellen. Hiermit einher geht die Verpflichtung des Hauptverwaltungsbeamten auf unverzügliche Beantwortung dieser Fragen. Diese Vorschrift wurde in § 6 der Geschäftsordnung der Stadt Zossen präzisiert. Danach sind alle Anfragen in der folgenden SVV zu beantworten, die bis 5 Werktage zuvor schriftlich eingegangen sind.
Mit der Nichtbeantwortung in der SVV am 30.01. wurde gegen die Rechte der Stadtverordneten verstoßen und Sie, Frau Schwarzweller, haben gegen eine Ihnen obliegende Pflicht verstoßen. Da Sie auch zur Sitzung der SVV am 13.02.2020 immer noch keine Beantwortung vorgenommen haben, müssen wir mittlerweile von einer vorsätzlichen Verweigerung Ihrer Pflicht zur Beantwortung ausgehen.
Spätestens auf der SVV am 12.03.2020 hat eine schriftliche Beantwortung der Anfrage durch Sie zu erfolgen. Vorsorglich, zur Vermeidung gerichtlicher Schritte der Fraktion geben wir Ihnen daher bis spätestens zur Sitzung der SVV am 12.03.2020 die Gelegenheit, unsere oben genannte Anfrage schriftlich zu beantworten. Für den Fall der wiederholten Verweigerung kündigen wir hiermit bereits die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens zur Durchsetzung der Rechte der Stadtverordneten/Fraktion Plan B an. Da dies im Rahmen eines Organstreites erfolgen wird, muss die Stadt Zossen auch die Kosten für den Rechtsanwalt der Fraktion Plan B übernehmen. Sie haben hiermit die Gelegenheit, das Anfallen der Gerichts- und Anwaltskosten zu vermeiden, indem Sie nunmehr endlich unsere Anfrage schriftlich beantworten. Wir erlauben uns den weiteren Hinweis, dass Sie sehr wahrscheinlich persönlich haften, wenn sie diese Kosten verursachen, obwohl Sie es hätten vermeiden können.
Des Weiteren setzen wir gleichzeitig die Kommunalaufsicht und Dienstaufsicht beim LK TF in Kenntnis, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Wir hätten gerne auf diese Maßnahmen verzichtet, sehen aber wegen der mehrfachen Verweigerung der Beantwortung unserer Anfrage keine andere Möglichkeit mehr.
Mahnung zur Beantwortung der Anfrage der Fraktion Plan B vom 15.01.2020 zum Thema: besonderer Geschäftsvorfall – Verbuchung als Einnahme oder Verwahr zum 31.12.2019
Fristsetzung und Androhung eines gerichtlichen Eilverfahrens zur Durchsetzung der Rechte der Stadtverordneten
Sehr geehrte Frau Schwarzweller,
im Namen der Fraktion Plan B stellte ich am 15.01.2020 die folgende Anfrage inklusive einer umfangreichen Begründung und habe bis heute keine Antwort dazu von Ihnen erhalten:
Anfrage vom 15.01.2020
1. Welche Entscheidung wurde von Frau Schwarzweller hierzu getroffen, wurde die Zahlung als Einnahme oder als Verwahr gebucht?
2. Wann und mit welcher Begründung wurde die Entscheidung von Frau Schwarzweller getroffen?
Sollte Frau Schwarzweller sich für die Verbuchung als Verwahr entschieden haben, erübrigt sich die Beantwortung der folgenden weiteren Fragen.
3. Welche finanziellen Konsequenzen hat die Verbuchung als Einnahme im Haushaltsjahr 2021 (Kreisumlage und FAG).
4. Wie hoch ist die nur aus dieser „Einnahme“ resultierende, also zusätzliche und nicht wieder korrigierbare Kreisumlagezahlung und FAG-Zahlung.
5. War sich die Bürgermeisterin Frau Schwarzweller dieser Konsequenzen für die Stadt wirklich bewusst und warum riskiert sie die Zahlungsunfähigkeit der Stadt und einen nicht wieder gutzumachenden finanziellen Verlust der Stadt?
6. Welche Maßnahmen hat Frau Schwarzweller vor, um hierfür Vorsorge für 2021 zu ergreifen?
Die Anfrage wurde gemäß § 6 der Geschäftsordnung fristgerecht (fünf Werktage vor der Sitzung der SVV am 30.01.2020) und schriftlich eingereicht. Sie hätte daher zwingend auf der SVV am 30.01.2020 schriftlich ausgehändigt, beantwortet werden müssen.
Eine Beantwortung ist weder in der Sitzung am 30.01.2020, noch bis zum heutigen Tage erfolgt.
Im Namen der Fraktion Plan B weise ich darauf hin, dass gemäß § 30 BbgKomVerf jeder Stadtverordnete das Recht hat, Fragen zu stellen. Hiermit einher geht die Verpflichtung des Hauptverwaltungsbeamten auf unverzügliche Beantwortung dieser Fragen. Diese Vorschrift wurde in § 6 der Geschäftsordnung der Stadt Zossen präzisiert. Danach sind alle Anfragen in der folgenden SVV zu beantworten, die bis 5 Werktage zuvor schriftlich eingegangen sind.
Mit der Nichtbeantwortung in der SVV am 30.01. wurde gegen die Rechte der Stadtverordneten verstoßen und Sie, Frau Schwarzweller, haben gegen eine Ihnen obliegende Pflicht verstoßen. Da Sie auch zur Sitzung der SVV am 13.02.2020 immer noch keine Beantwortung vorgenommen haben, müssen wir mittlerweile von einer vorsätzlichen Verweigerung Ihrer Pflicht zur Beantwortung ausgehen.
Spätestens auf der SVV am 12.03.2020 hat eine schriftliche Beantwortung der Anfrage durch Sie zu erfolgen. Vorsorglich, zur Vermeidung gerichtlicher Schritte der Fraktion geben wir Ihnen daher bis spätestens zur Sitzung der SVV am 12.03.2020 die Gelegenheit, unsere oben genannte Anfrage schriftlich zu beantworten. Für den Fall der wiederholten Verweigerung kündigen wir hiermit bereits die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens zur Durchsetzung der Rechte der Stadtverordneten/Fraktion Plan B an. Da dies im Rahmen eines Organstreites erfolgen wird, muss die Stadt Zossen auch die Kosten für den Rechtsanwalt der Fraktion Plan B übernehmen. Sie haben hiermit die Gelegenheit, das Anfallen der Gerichts- und Anwaltskosten zu vermeiden, indem Sie nunmehr endlich unsere Anfrage schriftlich beantworten. Wir erlauben uns den weiteren Hinweis, dass Sie sehr wahrscheinlich persönlich haften, wenn sie diese Kosten verursachen, obwohl Sie es hätten vermeiden können.
Des Weiteren setzen wir gleichzeitig die Kommunalaufsicht und Dienstaufsicht beim LK TF in Kenntnis, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Wir hätten gerne auf diese Maßnahmen verzichtet, sehen aber wegen der mehrfachen Verweigerung der Beantwortung unserer Anfrage keine andere Möglichkeit mehr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Fraktion Plan B stelle ich hiermit die folgende Anfrage und begründe diese kurz.
Da dieses Thema auch TOP auf der nächsten SVV ist, bitten wir um zügige schriftliche Beantwortung, wenn möglich mit der Verschickung der Einladung, spätestens aber zur Sitzung der SVV selbst.
Bereits auf der SVV am 18.09.2019 wurden die Stadtverordneten von der Bürgermeisterin Frau Schreiber schriftlich und ausführlich (nichtöffentlich) über die Details des besonderen Geschäftsvorfalls informiert. Zuvor fand im Finanzausschuss auch schon eine umfangreiche Information durch die Bürgermeisterin und die Kämmerin statt. Ebenfalls sehr ausführlich wurde über die finanziellen Konsequenzen für das Haushaltsjahr 2021 informiert, für den Fall, dass diese klagebehaftete Gewerbesteuerzahlung 2019 als Einnahme verbucht wird, dann wird in 2021 eine daraus resultierende (zweistellige Millionensumme) Kreisumlage fällig, die später nicht mehr korrigiert werden kann, auch wenn die Gewerbesteuer an die Firma wieder zurückgezahlt werden muss. Aus diesem Grunde hatte Frau Schreiber auch die vorläufige Entscheidung getroffen, diese Zahlung als Verwahr zu buchen, um erst das Klageverfahren der Fima gegen den Messbescheid des Finanzamtes abzuwarten.
Des Weiteren wurde auch die rechtliche Einschätzung wegen der Verbuchung als Verwahr von Frau Schreiber erläutert, nach ihrer Auffassung ist eine solche Verbuchung wegen des Schriftwechsels mit der Firma hinsichtlich des Klageverfahrens und der Erfolgsaussichten dieses Verfahrens rechtmäßig und zulässig. Da aber nicht abschließend vorausgesagt werden konnte, ob eventuell das Rechnungsprüfungsamt des LK diese Einschätzung anders sieht, wurde auf eine eher unwahrscheinliche, aber mögliche Beanstandung dieser Buchung hingewiesen.
Aus diesem Grunde wurde für die Sitzung der SVV am 04.12.2019 von Frau Schreiber eine Beschlussvorlage vorbereitet, um für den Fall einer (eher unwahrscheinlichen) Beanstandung dieser Buchung als Verwahr diesen Beanstandungspunkt nicht als einer Entlastung der Bürgermeisterin entgegenstehend zu betrachten. Dieser Beschluss wurde auch mit Mehrheit der SVV gefasst.
Darüber hinaus wurde von Frau Schreiber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss nicht für sie eingeholt wurde, sondern für die Erleichterung der Entscheidung von Frau Schwarzweller zum Thema Verbuchung als Einnahme oder Verwahr, da der Stichtag für den Jahresabschluss 2019 der 31.12.2019 ist und nach BbgKVerf die Bürgermeisterin die endgültige Entscheidung über die Buchung für das Haushaltsjahr 2019 treffen muss, die an diesem Stichtag im Amt ist. Aus diesem Grunde wurde Frau Schwarzweller in der Sitzung bereits angekündigt, dass der gesamte Vorgang am 17.12.2019 vorgelegt wird, damit sie rechtzeitig eine Entscheidung hierüber treffen kann.
Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Entscheidung wurde von Frau Schwarzweller hierzu getroffen, wurde die Zahlung als Einnahme oder als Verwahr gebucht?
Wann und mit welcher Begründung wurde die Entscheidung von Frau Schwarzweller getroffen?
Sollte Frau Schwarzweller sich für die Verbuchung als Verwahr entschieden haben, erübrigt sich die Beantwortung der folgenden weiteren Fragen.
Welche finanziellen Konsequenzen hat die Verbuchung als Einnahme im Haushaltsjahr 2021 (Kreisumlage und FAG).
Wie hoch ist die nur aus dieser „Einnahme“ resultierende, also zusätzliche und nicht wieder korrigierbare Kreisumlagezahlung und FAG-Zahlung.
War sich die Bürgermeisterin Frau Schwarzweller dieser Konsequenzen für die Stadt wirklich bewusst und warum riskiert sie die Zahlungsunfähigkeit der Stadt und einen nicht wieder gutzumachenden finanziellen Verlust der Stadt?
Welche Maßnahmen hat Frau Schwarzweller vor, um hierfür Vorsorge für 2021 zu ergreifen?
Mit freundlichen Grüßen,
M. Wilke
15.01.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Fraktion Plan B stelle ich hiermit die folgende Anfrage und begründe diese kurz.
Da dieses Thema auch TOP auf der nächsten SVV ist, bitten wir um zügige schriftliche Beantwortung, wenn möglich mit der Verschickung der Einladung, spätestens aber zur Sitzung der SVV selbst.
Die SVV hat auf ihrer Sitzung am 18.09.2019 den Beschluss zum Bau des Waldparkplatzes Horstfelde gefasst, BV 079/19. Die Bürgermeisterin ist originär (also nicht übertragbar) gemäß § 54 Abs. 1, Nr. 2 BbgKVerf für die Umsetzung des Beschlusses verantwortlich und hat alles Erforderliche zu tun, um dem beschlossenen Willen der Stadtverordnetenversammlung nachzukommen.
Dem Bericht aus der Verwaltung vom 04.12.2019 (von Frau Schreiber) ist zu entnehmen, dass für den Bau des Waldparkplatzes die erforderliche Genehmigung auf Waldumwandlung bei der Unteren Forstbehörde bereits am 15.10.2019 beantragt wurde, eine Baugenehmigung wegen Nichtanwendbarkeit der BbgBO nicht erforderlich ist, die Mittel vollständig im Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt wurden und eine Ausschreibung durchgeführt sowie der Auftrag an die bauausführende Firma erteilt wurden.
Darüber hinaus ist bekannt, dass Frau Schreiber wegen der Untätigkeit der Unteren Forstbehörde (Oberförsterei Wünsdorf) die Obere Forstbehörde (Ministerium) mit einer Beschwerde angeschrieben hat.
Ganz offensichtlich findet derzeit aber keinerlei Bautätigkeit auf dem Grundstück des Waldparkplatzes statt.
Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Warum findet derzeit keine Bautätigkeit am Waldparkplatz statt, wie ist der Stand der bereits erfolgten Beauftragung der Firma?
Ist bereits eine Antwort der Oberen Forstbehörde eingegangen? Wenn ja bitte der Antwort beifügen.
Hat die Bürgermeisterin bereits eine rechtliche Prüfung der von der Unteren Bauaufsicht rechtswidrig geforderten Baugenehmigung eingeleitet?
Hat die Bürgermeisterin wegen des Ablaufes der Frist zur Bearbeitung (3 Monate) bereits Untätigkeitsklage gegen die Untere Forstbehörde eingereicht oder vorbereitet, um die Bearbeitung durchzusetzen.
Welche anderen Maßnahmen hat die Bürgermeisterin ergriffen, um die unverzügliche Umsetzung des Beschlusses zu erreichen?
Hat die Bürgermeisterin überhaupt vor, die Beschlussvorlage zügig umzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen,
M. Wilke
15.01.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Fraktion Plan B stelle ich hiermit die folgende Anfrage und begründe diese kurz.
Auf der Sitzung des Kita-Ausschusses der Kita Pfiffikus am 05.11.2019 hat Frau Schwarzweller gegenüber den anwesenden Mitgliedern des Kita-Ausschusses und den zahlreich anwesenden Eltern geäußert: Sie wisse noch nicht, welche Investitionen in 2020 überhaupt möglich seien, da Frau Schreiber die Stadt mit Millionen an Schulden hinterlässt. Sie müsse erstmal den Haushalt aufräumen, um das Ausmaß der Schulden zu erfahren.
Solche Äußerungen sind von Frau Schwarzweller auch schon im Wahlkampf getroffen worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich bereits eine langjährige sachkundige Einwohnerin des Finanzausschusses in diese Diskussion eingeschaltet und mitgeteilt, dass sie Einblick in die Zahlen habe und diese Äußerungen nicht haltbar sind. Ebenfalls im Sommer 2019 gab es bereits eine Äußerung der Kämmerin der Stadt Zossen zur Finanzlage der Stadt, die bescheinigte, dass keine „Millionen Schulden“ vorhanden sind.
In der Stadtverordnetenversammlung im September 2019 stand der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2015 auf der Tagesordnung, Jetzt ist gerade der Prüfbericht für 2016 in der Beratungsfolge. Für beide Beschlussvorlagen wurden an alle Stadtverordneten die vollständigen Prüfberichte inclusive aller Abschlusszahlen und die uneingeschränkten (ohne Beanstandungen erfolgten) Entlastungsempfehlungen für die Bürgermeisterin verteilt, auch an Frau Schwarzweller, die ja derzeit Stadtverordnete ist. Da trotz aller dieser Informationen weiterhin von ihr kolportiert wird, die Stadt hätte Millionen an Schulden, möchten wir über diese Anfrage eine verbindliche kurze Aussage zur derzeitigen finanziellen Lage der Stadt.
Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch ist der Stand der Investitionskredite der Stadt, aufgelistet nach Investitionsobjekt und Stand per 31.12.2019?
2. Wie hoch ist der Kassenkredit der Stadt zum Antwortdatum? Und zum 31.12.2019?
3. Wie ist die aktuelle Beschlusslage zum Kassenkredit, da im Finanzausschuss eine Beschlussvorlage angekündigt wurde?
4. Wie ist der Kontobestand auf dem Geschäftskonto zum Antwortdatum? Und voraussichtlich zum 31.12.2019?
5. Sind alle Verbindlichkeiten an Kreisumlage und ähnlichem gezahlt worden oder bestehen hier noch offene Forderungen Dritter?
6. Gibt es sonst noch Kredite, Verbindlichkeiten oder zur Finanzlage mitzuteilende Fak-ten?
Mit freundlichen Grüßen,
M. Wilke
15.11.2019
Unsere Pressemitteilung vom 19.12.2019:
Erste Wahllüge geplatzt
In der Stadtverordnetenversammlung am 04.12.2019 teilte Frau Schreiber mit, dass aus den übermäßig vorhandenen liquiden Mitteln nicht nur die Kassenkredite vollständig zurückgeführt wurden, sondern sogar ein Kontostand von ca. 5 Millionen Euro bei weiteren zu erwartenden Einnahmen vorerst keinen Kassenkredit notwendig machen würde.
Im Wahlkampf wurde von unseren Gegnern immer wieder behauptet, dass die Stadt total verschuldet und in Zahlungsschwierigkeiten sei. Nicht einmal die Gegendarstellung der Kämmerin Frau Hollstein, dass diese Behauptungen jeglicher Grundlage entbehren, wurde dabei zur Kenntnis genommen und diese Nebelkerze weiter verbreitet.
Jetzt zeigt sich, dass die ganze Schuldenblase eine Lüge war. Bestätigt durch den Beschluss der SVV, den Kassenkredit auf 0 Euro festzuschreiben.
Lügen im politischen Wahlkampf sind nichts Neues. Mit Sorge sehen wir jedoch, dass das Ansehen von Zossens Kämmerin dadurch beschädigt wurde.
Wie gedenkt Frau Schwarzweller hier das Vertrauensverhältnis wieder auf eine angemessene Basis zu heben?
Im Namen der Fraktion Plan B stelle ich hiermit die folgende Anfrage und begründe diese kurz.
Auf der Sitzung des Kita-Ausschusses der Kita Pfiffikus am 05.11.2019 hat Frau Schwarzweller gegenüber den anwesenden Mitgliedern des Kita-Ausschusses und den zahlreich anwesenden Eltern geäußert: Sie würde sich ja schon gerne viel früher um die Belange der Stadt kümmern und im Rathaus sein, aber Frau Schreiber habe ihr ein Rathausverbot erteilt und daher dürfe sie das Rathaus nicht betreten und auch keine Unterlagen bekommen.
Solche Äußerungen sind von Frau Schwarzweller und ihren Unterstützern auch schon an anderer Stelle in der Öffentlichkeit geäußert worden und insbesondere soll es einen Antrag auf vorzeitige „Amtsübernahme“ gegeben haben.
Für die Stadtverordneten und auch die Zossener Bürger ist es wichtig, hier die Hintergründe und insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen.
Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat Frau Schreiber ein „Rathausverbot“ gegenüber Frau Schwarzweller ausgesprochen?
2. Gab es einen Antrag auf vorzeitige „Amtsübernahme“?
3. Ist eine solche überhaupt möglich?
4. Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, dass Frau Schwarzweller vor dem 17.12.2019 (Tag des Amtsantrittes) die nicht frei zugänglichen Arbeitsräume betreten und Akten studieren könnte?
Mit freundlichen Grüßen,
M. Wilke
15.11.2019
Im Namen der Fraktion Plan B stelle ich hiermit die folgende Anfrage und begründe diese kurz.
Mit Mail vom 28.10.2019 hat Frau Schwarzweller sich an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung gewandt und ihm mitgeteilt, dass sie noch im Dezember 2019 Urlaub machen möchte und außerdem erwartet, dass er ihre „Einstandsparty“ organisiert.
Mit Schreiben vom 29.10.2019 hat der Vorsitzende auf diese Mail ausführlich geantwortet und beide Dokumente an alle Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben, da diese laut Kommunalverfassung der Dienstherr für die Bürgermeisterin sind. Wir fügen diese Unterlagen als Anlage zu unserer Anfrage bei.
Da der Vorsitzende ehrenamtlich tätig ist, halten wir es für notwendig, eine rechtliche Einordnung der geäußerten Standpunkte von der Verwaltung zu erhalten, um diese als Dienstherr entsprechend bewerten zu können.
Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welchen Urlaubsanspruch hat Frau Schwarzweller für das Jahr 2019 und wie berechnet sich dieser?
2. Wie verhält es sich, wenn Urlaub gemacht wird, obwohl kein Anspruch darauf besteht?
3. Wofür ist der Vorsitzende der SVV bei der Amtseinführung der Bürgermeisterin verantwortlich?
4. Ist eine „Amtsantrittsveranstaltung“ mit zahlreichen geladenen Gästen und Bewirtung über öffentliche Gelder zu finanzieren?
5. Was wären die Konsequenzen, wenn für eine solche Veranstaltung öffentliche Mittel aus dem Haushalt der Stadt Zossen eingesetzt würden?
Mit freundlichen Grüßen,
M. Wilke
15.11.2019
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