Einwohnerantrag

  • Stadtverordnete lehnen Einwohnerantrag ab

    Das seit September 2019 auf den Weg gebrachte politische Roulette erreichte 1 Jahr später nun Ausmaße, welche so nicht denkbar gewesen wären und ihren ruinösen Lauf nehmen. 


    Fakten: Anfang Oktober kein Haushalt, keine freiwilligen Leistungen für Vereine, keine neuen Planungen für Kita’s, keine Investitionen in Rad- und Gehwege, keine Feste durch die Stadt, keine neuen Projekte im Hochbau wie z.B. Dorfgemeinschaftshäuer.


    Es wird von den Früchten der letzten 16 Jahre gelebt und die sich daraus ergebende Frage ist: „Wie lange reichen die Vorräte, bis festgestellt wird, dass keine neue „Saat“ ausgebracht wurde?“


    Eines der prägenden Erlebnisse konnte man in der SVV am 09.09.2020 live verfolgen, als die hauchdünne Mehrheit der momentanen Bürgermeisterin sich gegen den Einwohnerantrag entschied, welcher durch ca. 1.500 Unterschriften in kürzester Zeit in Zossen auf die Tagesordnung der SVV gelangte. 


    Konkret wurde folgendermaßen abgestimmt:


    Gegen die Bürger und den Einwohnerantrag haben folgende 13 Stadtverordneten gestimmt:


    -    Aus dem Ortsteil Wünsdorf: Steffen Jerchel SPD, Wilfried Käthe VUB, Marko Njammasch VUB, Steffen Sloty Linke, Rolf von Lützow VUB


    -    Aus dem Ortsteil Zossen: Markus Herrmann Grüne, Rene Just SPD, Carsten Preuß Linke, Sven Reimer CDU, 


    -      Aus dem Ortsteil Nächst Neuendorf: Thomas Czesky Grüne


    -      Aus dem Ortsteil Glienick: Herrmann Kühnapfel CDU


    -      Aus dem Ortsteil Horstfelde: Alexander Rümpel Grüne


    -      Aus dem Ortsteil Kallinchen: Reinhard Schulz VUB


    -   Der Abstimmung entzogen durch Rausgehen hat sich aus dem Ortsteil Zossen: Wiebke Schwarzweller FDP


    Bei diesen Stadtverordneten können die Bürger sich „bedanken“, wenns sie sie das nächste Mal in ihrem Ortsteil treffen.


    Für den Einwohnerantrag und den Willen so vieler Bürger gekämpft und abgestimmt haben folgende 13 Stadtverordnete:


    -    Aus dem Ortsteil Zossen: Thomas Blanke CDU, Peter Hummer Plan B, Torsten Kniesigk Plan B, Janine Küchenmeister AfD, Olaf Manthey Plan B, 


    -      Aus dem Ortsteil Wünsdorf: Rainer Zurawski CDU


    -      Aus dem Ortsteil Glienick: Stefan Christ Plan B


    -    Aus dem Ortsteil Kallinchen: Detlef Gurczik AfD, Martina Leisten AfD, Edgar Leisten AfD


    -      Aus dem Ortsteil Horstfelde: Detlef Klucke


    -    Aus dem Ortsteil Schöneiche: Norbert Magasch Plan B, Matthias Wilke Plan B.


    Mit dem Ergebnis von 13 JA zu 13 NEIN Stimmen war der Antrag abgelehnt. An diesem Ergebnis sieht man auch ganz klar, dass Frau Schwarzweller, die sich der Abstimmung entzogen hat, um dem Bürger gegenüber nicht offenlegen zu müssen, wie sie zum Einwohnerantrag steht, dass Zünglein an der Waage gewesen wäre. Dies war allen im Saal bereits vorher klar, so dass es um so verwerflicher ist, dass sie so getan hat, als würde sie nicht mitentscheiden. So sieht neu denken und die neue Art des politischen Umganges in der Stadt Zossen aus. DANKE für NIX.


    Der dazu bezeichnende Wortbeitrag des Kollegen Carsten Preuß machte deutlich, wie objektive Fakten ignoriert werden und ein, man muss es so sagen, Untergang und der Weg in die Abhängigkeit der Stadt Zossen vom Landkreis in Kauf genommen wird. 


    Begründet wurde die Ablehnung des Einwohnerantrages vom Kollegen Preuß mit der Aussage: „Wir haben am 01.07.2020 dem Haushalt zugestimmt und können jetzt nicht dagegen stimmen.“ 


    Eine Zustimmung zum Einwohnerantrag wäre keine Gegenstimme zum Haushalt, sondern sollte die künstlerische Kommunalbuchhaltung der momentanen Bürgermeisterin offen legen und den Einwohnern von Zossen zeigen, dass die Stadt Zossen mitnichten pleite ist, sondern jetzt mit Schwung in ein Finanzchaos geführt wird. 


    Große Gewerbesteuerzahler werden abwandern, Geld für notwendige Investitionen wird dann nicht mehr vorhanden sein und mit den Aussagen der Bürgermeisterin zu Fördermittelanträgen begibt man sich wahrlich in eine gewollte Abhängigkeit und wird zur Marionette der unteren und oberen Behörden. 


    Wollen Wir das als Zossener?


    Olaf Manthey

    Stadtverordneter

  • Pressemitteilung v. 10.09.2020 - Einwohnerantrag

    Bürgerwillen mit Füßen getreten


    Mit großer Enttäuschung reagierten die vielen anwesenden Bürger auf der gestrigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auf das negative Abstimmungsverhalten von 13 Stadtverordneten zum Einwohnerantrag. Auch das Verhalten der Bürgermeisterin Frau Schwarzweller war eine Missachtung der Bürger und zeigte einmal mehr deutlich, wie egal ihr der Wille der Bürger ist und welche hinterhältigen Spielchen gespielt werden, um eigene Interessen durchzusetzen.


    Nachdem fast 10 % der Bürger den Einwohnerantrag unterstützt haben, stand die Abstimmung darüber gestern auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Die Zulässigkeit des Einwohnerantrages wurde bestätigt.


    Bevor über den Inhalt der Punkte des Einwohnerantrages beraten werden konnte, äußerte sich die momentane Bürgermeisterin Frau Schwarzweller folgendermaßen: „Damit Sie Stadtverordnete die Einwohneranträge richtig bewerten können, möchte ich Ihnen Folgendes mitgeben….. Die Punkte 1 – 3 des Einwohnerantrages sind laut Erklärung der Kommunalaufsicht beanstandungswürdig, da Sie sich laut Haushaltssicherheitskonzept dazu verpflichtet haben, etwas zu tun, was mit den Punkten 1 – 3 entgegenläuft.“ 


    Daraufhin fand keinerlei inhaltliche Beratung der Stadtverordneten mit dem Einwohnerantrag mehr statt. Die Stadtverordneten, die auch bei anderen Beschlüssen brav die Hand für die Vorlagen der Frau Schwarzweller heben, stimmten gegen den Einwohnerantrag. 


    Damit Sie, liebe Bürger, wissen, wer Ihrem Willen keinerlei Respekt entgegengebracht und Ihren Antrag einfach abgelehnt hat, teilen wir Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ausführlich mit:


    Gegen Sie und Ihren Einwohnerantrag haben folgende 13 Stadtverordneten gestimmt:


    Aus dem Ortsteil Wünsdorf: Steffen Jerchel SPD, Wilfried Käthe VUB, Marko Njammasch VUB, Steffen Sloty Linke, Rolf von Lützow VUB

    Aus dem Ortsteil Zossen: Markus Herrmann Grüne, Rene Just SPD, Carsten Preuß Linke, Sven Reimer CDU, 

    Aus dem Ortsteil Nächst Neuendorf: Thomas Czesky Grüne

    Aus dem Ortsteil Glienick: Herrmann Kühnapfel CDU

    Aus dem Ortsteil Horstfelde: Alexander Rümpel Grüne

    Aus dem Ortsteil Kallinchen: Reinhard Schulz VUB

    Der Abstimmung entzogen durch Rausgehen hat sich aus dem Ortsteil Zossen: Wiebke Schwarzweller FDP

    Bei diesen Stadtverordneten können Sie sich „bedanken“, wenn Sie sie das nächste Mal in Ihrem Ortsteil treffen und fragen Sie sie gerne mal nach ihren Beweggründen.


    Für den Einwohnerantrag und den Willen so vieler Bürger gekämpft und abgestimmt haben folgende 13 Stadtverordnete:


    Aus dem Ortsteil Zossen: Thomas Blanke CDU, Peter Hummer Plan B, Torsten Kniesigk Plan B, Janine Küchenmeister AfD, Olaf Manthey Plan B, 

    Aus dem Ortsteil Wünsdorf: Rainer Zurawski CDU

    Aus dem Ortsteil Glienick: Stefan Christ Plan B

    Aus dem Ortsteil Kallinchen: Detlef Gurczik AfD, Martina Leisten AfD, Edgar Leisten AfD

    Aus dem Ortsteil Horstfelde: Detlef Klucke

    Aus dem Ortsteil Schöneiche: Norbert Magasch Plan B, Matthias Wilke Plan B.

    Mit dem Ergebnis von 13 JA zu 13 NEIN Stimmen war der Antrag abgelehnt. An diesem Ergebnis sieht man klar, dass Frau Schwarzweller, die sich der Abstimmung entzogen hat, um dem Bürger gegenüber nicht offenlegen zu müssen, wie sie zum Einwohnerantrag steht, das Zünglein an der Waage gewesen wäre. Dies war allen im Saal bereits vorher klar, so dass es um so verwerflicher ist, dass sie so getan hat, als würde sie nicht mitentscheiden. So sieht neu denken und die neue Art des politischen Umganges in der Stadt Zossen aus. DANKE für NIX.


    Wahrscheinlich hatten nun einige gehofft, damit würden die Bürger aufgeben und nicht für ihre Interessen kämpfen. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Wenn die derzeitige Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung meint, es ist ihnen egal, was die Bürger der Stadt Zossen wollen, dann gibt es eine andere Möglichkeit, den Willen der Bürger durchzusetzen: ein Bürgerbegehren.


    Für dieses Bürgerbegehren werden nur 10 % Unterschriften benötigt, diese Quote hatten wir bereits bei dem Einwohnerantrag innerhalb von nur 3 Wochen Unterschriften-Sammlung fast erreicht.


    Wir starten ein Bürgerbegehren, sammeln mehr als 10 % Unterschriften, ca. 1.700 Unterschriften der Zossener Bürger und dann sind die Stadtverordneten aus der weiteren Entscheidung darüber ausgeschlossen. Wer sich nicht mit dem Willen so vieler Bürger ernsthaft auseinandersetzen möchte, der hat es dann auch nicht verdient, darüber zu entscheiden. Stattdessen werden dann alle wahlberechtigten Zossener Bürger an die Wahlurne gerufen und dürfen selbst entscheiden. Und diese Entscheidung bindet die Stadtverordneten für die Dauer von 2 Jahren und sie können nichts dagegen tun.


    Also retten wir Zossen – mit Ihrer Hilfe.

  • Redebeitrag Einwohnerantrag - Vertrauensperson Robin Lewinsohn

    Redebeitrag zum Einwohnerantrag:


    Vielen Dank für die Möglichkeit, hier für fast 10 % der wahlberechtigten Zossener Bürger den Einwohnerantrag kurz begründen zu dürfen.


    Ich fange mal mit der Problematik einer Erhöhung der Grundsteuer an. Nach Beschluss des Bundestages wird die Grundsteuer in den nächsten Jahren sowieso erhöht. Wenn Sie, die Stadtverordneten, jetzt eine zusätzliche Erhöhung beschließen würden, wäre das ein fatales Signal an uns Bürger. Zumal mit einer Grundsteuererhöhung automatisch eine Mieterhöhung beschlossen wird, da die Grundsteuer Bestandteil der umlagefähigen Nebenkosten ist. Sie würden also im Zweifel die finanziell Schwächeren in der Gesellschaft am stärksten belasten.


    Die Erhöhung der Hundesteuer halten wir insofern für problematisch, da dann wahrscheinlich viele ihren Hund abmelden und eher Einbußen zu verzeichnen wären. 


    Über die Gewerbesteuer ist hinreichend diskutiert worden. Eine Erhöhung bedeutet mit Sicherheit eine Abwanderung der internationalen Firmen. So eine weitreichende Entscheidung sollte sehr gut überlegt sein.


    Mit dem Einwohnerantrag haben sich viele Bürger nicht etwa gegen eine generelle Erhöhung der Steuern ausgesprochen, sondern haben die Bitte an die Stadtverordneten geäußert, vor einer solchen Erhöhung die geprüften Zahlen aus dem Jahresabschluss 2019 vorliegen zu haben. Aufgrund dieser Zahlen lässt sich überprüfen, ob die Stadt Zossen tatsächlich ein finanzielles Problem hat und man ernsthaft Steuererhöhungen in Betracht ziehen muss. Oder ob es aufgrund dieser Zahlen keinen Anlass gibt, die Steuern zu erhöhen, mit allen Konsequenzen, die dann daraus folgen würden.


    Deswegen bitte ich im Namen der ca. 1.700 Bürger um Zustimmung zu diesem Antrag.


    Auch die vorgesehenen Gebührenerhöhungen für alle städtischen Satzungen verursachen uns Bürgern große Sorgen. Natürlich kann man über Gebührenerhöhungen nachdenken, wenn es wirklich unumgänglich ist. Aber bevor z.B. die Kitagebühren, oder Sporthallenentgelte, oder sogar die Friedhofsgebühren angehoben werden, sollten Sie, liebe Stadtverordnete, sich vergewissern, dass es auch unbedingt erforderlich ist, uns Bürger stärker zu belasten.


    Wirklich sozial sind niedrige Gebühren, auch hier sollte für jeden Euro mit dem man die Bürger mehr belasten will, eine ordentliche Begründung da sein. Diese gibt es aktuell nicht und daher bitte ich im Namen der Bürger um Zustimmung zu dem Einwohnerantrag, die Gebührenerhöhungen auszusetzen, bis die geprüften Zahlen aus dem Jahresabschluss 2019 vorliegen.


    Die Steuer- und Gebührenerhöhungen belasten jeden einzelnen von uns Bürgern, daher bitten wir in unserem eigenen Interesse um eine belastbare Zahlenbasis bevor diese beschlossen werden.


    Aber auch die Situation in der Stadt ganz allgemein lässt uns Bürger nicht kalt. Ein großes Thema ist hier, ob das Vermögen der Stadt Zossen veräußert wird oder nicht. Hier geht es um für uns alle bedeutsames Eigentum, wie zum Beispiel die Strandbäder und Dorfgemeinschaftshäuser. Aber auch die Wohnblöcke und Gewerbegrundstücke im Eigentum der Stadt haben eine wichtige Bedeutung für die Mietpreisgestaltung in der Stadt und dürfen nicht veräußert werden.


    Da viele Stadtverordnete und auch die Verwaltung mehrfach geäußert haben, keine Veräußerung geplant zu haben, hoffen wir auf eine breite Zustimmung zu unserem Antrag und dem Wunsch von so vielen Bürgern der Stadt Zossen, das Eigentum der Stadt nicht zu veräußern.


    Vielen Dank im Voraus dafür, unser Anliegen ernst zu nehmen und den geäußerten Wunsch so vieler Bürger nicht einfach beiseite zu schieben

  • Pressemitteilung v. 01.09.2020 - Einwohnerantrag

    Pressemitteilung über die Einreichung eines Einwohnerantrag in der Stadt Zossen


    Hier: Nachreichung von Unterschriften


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bereits am 24.08.2020 teilten wir Ihnen mit, dass wir folgenden Einwohnerantrag schriftlich gemäß § 14 BbgKVerf in der Stadtverwaltung der Stadt Zossen eingereicht haben: 


    „Wir beantragen die getrennte Beratung und Entscheidung über folgende Punkte:


    1. Die Abstimmungen über die Satzungen zur Erhöhung der Gewerbesteuer, Grundsteuer B und Hundesteuer werden ausgesetzt, bis durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer die verbindlichen Zahlen zum Jahresabschluss 2019 vorliegen und damit feststeht, wie es um den Haushalt und die Finanzlage der Stadt Zossen wirklich steht.


    2. Die Abstimmungen über die Erhöhung von Gebühren und Entgelten (insbesondere Entgelte für Dorfgemeinschaftshäuser, Sportanlagen, Kita-Gebühren, Friedhofsgebühren) werden ausgesetzt, bis durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer die verbindlichen Zahlen zum Jahresabschluss 2019 vorliegen und damit feststeht, wie es um den Haushalt und die Finanzlage der Stadt Zossen wirklich steht.


    3. Der Verkauf von Grundstücken (außer unbebaute zum Zwecke der Eigenheimbebauung) wird für die Dauer von 2 Jahren ausgesetzt. Dies dient der Sicherung des Eigentums der Stadt Zossen vor einem Ausverkauf.“


    Nach einer weiteren Woche hatten uns noch zahlreiche Unterschriften erreicht, die wir nicht unter den Tisch fallen lassen wollten und daher am 01.09.2020 zusätzlich an die Stadt Zossen übergeben haben:


    Zusätzliche Unterschriften                     181 Unterschriften

    Bereits übergebene Unterschriften      1.351   Stück (ohne Prüfung Melderecht)

    Insgesamt Unterschriften                     1.532 Unterschriften

    Für einen zulässigen Einwohnerantrag wären nur 5 % der Wahlberechtigten (ca. 830 Unterschriften) erforderlich gewesen. Mittlerweile liegen nun Unterschriften von fast 10 % der wahlberechtigten Einwohner vor. Wir hoffen, dass die Stadtverordneten sich ernsthaft mit dem Anliegen von so vielen Bürgern der Stadt Zossen auseinandersetzen.


    Grund für den Einwohnerantrag ist die auf der Stadtverordnetenversammlung am 09.09.2020 auf der Tagesordnung stehende Erhöhung der Steuern, die laut Haushaltssicherungskonzept geplanten Erhöhungen der Gebühren und der Verkauf der Stadtgrundstücke. 


    Alle noch weiter bei uns eingehenden Unterschriften werden wir zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung übergeben.


    Mit freundlichen Grüßen


    Robin Lewinsohn         Ulrich und Brigitte Böhme


    Vertrauensperson        Einwohner und aktiv als Sammler der Unterschriften

  • Einwohnerantrag – Wir machen weiter

    Am Montag, den 24.08.2020 wurden im Rathaus Zossen 1.351 Unterschriften von Zossener Bürgern abgegeben. Mit der Übergabe von 1.351 Unterschriften sind wir deutlich über der Anzahl der Unterschriften, die für die Zulässigkeit des Einwohnerantrages erforderlich gewesen wären (ca. 830 Unterschriften). Damit wollten wir sicherstellen, dass der Einwohnerantrag mindestens 14 Tage vor der geplanten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.09.2020 eingeht und damit sicher auf die Tagesordnung dieser Sitzung genommen werden muss. Denn in dieser Sitzung geht es um die Beschlüsse zur Erhöhung der Steuern.


    Noch am Montag wurden mehrere unserer fleißigen Unterschriftensammler von Zossenern gefragt, ob sie denn auch noch ihre Unterschrift leisten dürfen. Und in den Briefkästen der Vertrauenspersonen fanden sich auch am Dienstag noch neue ausgefüllte Unterschriftenlisten an. Dies sowie die Nachfragen auf facebook und per Mail zu diesem Thema haben uns gezeigt, dass ein sehr großes Interesse an dem Einwohnerantrag vorliegt und die 10 Tage für die Unterschriftensammlung von uns als zu kurz angesetzt waren. 


    Aus diesem Grunde geben wir den Zossener Bürgern die Möglichkeit, noch bis zum 01.09.2020 weitere Unterschriften zu leisten. Wir wollen diese dann am 02.09.20 im Rathaus abgeben, 1 Woche vor der Sitzung, mit genügend Zeit, sich damit zu beschäftigen.


    Die Unterschriftenlisten sind online abrufbar und Sie werden uns auch nochmals in Ihren Ortsteilen finden, da bei der ersten Sammlung auf Grund der Kürze der Zeit nicht alle Straßen abgelaufen werden konnten, bzw. nicht alle Bürger angetroffen werden konnten.


    Wir retten Zossen  -  Mit Ihrer Hilfe


    Jeder ist gefragt! Mitmachen bei unserer Aktion:


    „Ich bin dabei - Wir retten Zossen!“


    Unterschreibe den Einwohnerantrag! 


    Wichtig:


    Hauptwohnsitz in der Stadt Zossen (inkl. Ortsteile)

    16. Lebensjahr vollendet (wahlberechtigt)

    Alle Felder auf dem Antrag ausfüllen - Unterschrift nicht vergessen! 

    Weitersagen - jede Unterschrift zählt! (Antrag ausdrucken, Unterschriften sammeln und uns zur Verfügung stellen


    Einwohnerantrag

    Flyer


  • Jens Kaehlert zum Thema Haushalt

    Als ehemaliger Stadtverordneter der mit € 17 Millionen verschuldeten Stadt Guben habe ich mich von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr gefragt, wie es der Bürgermeister Fred Mahro (CDU) und dessen Kämmerer Björn Konetzke schaffte, mir bei Vorlage des Haushaltsentwurfes, das Gefühl zu vermitteln, ja Jens, trotz Haushaltssicherung, da geht was...


    Es gab Auflagen der Kommunalaufsicht: passen Sie ihre Satzungen an, passen Sie ihre Steuern an, passen Sie ihre Gebühren an, erhöhen Sie die liquiden Mittel durch… Alle Fraktionen haben sich mit einer Vorlaufzeit von mindestens 2 Monaten in den Haushaltsentwurf unter Beachtung eines bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes eingelesen, schriftlich Änderungen eingereicht und sind im Finanzausschuss erstmalig in die Behandlung gegangen. Ein Bürgermeister ist verpflichtet, alle Auflagen der Kommunalaufsicht in Beschlussvorlagen zu formulieren und Änderungen herbeizuführen. Eine Stadtverordnetenversammlung muss diesen Beschlussvorlagen zu Satzungsänderungen und Gebührenänderungen nicht folgen und kann ablehnen. In den Ausschüssen wurden diese Beschlussvorlagen mit Mehrheitsentscheidung als Empfehlung zur Beschlussfassung in die Stadtverordnetenversammlung verabschiedet oder oftmals symbolkräftig abgelehnt.


    Jede Fraktion hat abgewogen und in der Sache konstruktiv diskutiert, ja auch manchmal gestritten, denn es ging um die Zukunft der Stadt.


    Nun bin ich Zossener, habe als Zuschauer an der Stadtverordnetenversammlung vom 13.03.2019 teilgenommen und von der ehemaligen Kämmerin Frau Hollstein gehört, dass ein Nachtragshaushalt beschlossen werden sollte, da mit einer Mehreinnahme von € 10 Millionen an Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen sei.


    Diese Beschlussvorlage war ein Fakt und ist mit Mehrheit verabschiedet worden.


    Mehr als ein Jahr später suggeriert mir eine neue Bürgermeisterin Zossen wäre pleite.


    Von Berufs wegen habe ich objektiv zu sein. Alle Beteiligten eines Sachverhalts sind zu hören und alle be- und entlastenden Umstände aufzuhellen. Frau Michaela Schreiber polarisiert, das kann dem Bürger gefallen, muss es aber nicht. Ihre Sachpolitik im Interesse aller Zossener ist für mich unbestritten. Ihre soziale Kompetenz zu beurteilen liegt mir fern, doch genau hier sahen wohl viele Bürger ihren Anstoß zur Kritik.


    Haushaltspolitik erfährt eine generelle Ausrichtung durch den Hauptverwaltungsbeamten. Das heißt, dass ein Haushalt negativ als auch positiv dargestellt werden kann. Es kommt dabei auf das politische Ziel an. Ich unterstelle Frau Schreiber Transparenz in ihrer Arbeit und ein dementsprechend positives Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit. Die Haushaltsentwürfe der letzten 13 Jahre sind durch die Kommunalaufsicht ohne Beanstandung gebilligt worden. 


    Jetzt gibt es andere Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung, was grundsätzlich nichts Schlechtes bedeutet, sofern alle Fraktionen mit einem einheitlichem Zahlenwerk, auf Fakten basierend, über den Haushalt streiten könnten. Stattdessen werden keine belastbaren Zahlen durch Wiebke Schwarzweller zur Verfügung gestellt, stattdessen werden dem Bürger zusammenhanglose Negativzahlen präsentiert und für absolute Verunsicherung gesorgt. Trotzdem stimmen Vertreter der CDU, Linke, SPD, VUB und Grüne einem Haushaltssicherungskonzept und einem Doppelhaushalt 2020/2021 zu. Ich unterstelle hier entweder Hörigkeit oder Unfähigkeit mündig eine Haushaltsdiskussion zu führen.


    Lassen sie sich nicht nur von einer Seite leiten liebe Bürger... seien sie objektiv in der Sache. Stellen sie Fragen und fordern sie schlüssige Antworten. Plan B wird seinen Teil dazu beitragen.


    Jens Kaehlert

    Bundespolizeibeamter



  • Jahresabschluss 2018

    Ich habe die Haushaltsdiskussion 2020/2021 und die Diskussion des Jahresabschlusses 2018 nur als Beobachter verfolgen können. Damit hatte ich trotzdem Zugang zu allen öffentlichen Dokumenten. Nebenbei bemerkt darf es in der Beratung des Haushaltes einer Kommune bis auf wenige Details nur eine öffentliche Diskussion geben.


    Meine Erstausbildung ist die eines Bankkaufmannes, die ich mit einem Fachholschulstudium zum Bankfachwirt noch einmal verbessert habe. Ich habe 10 Jahre in der Firmen- und Immobilienfinanzierung gearbeitet. Gleichzeitig habe ich schon einige Varianten von „Bilanzbearbeitung“ gesehen. Es gab Leute, die ihre Bilanzen schön rechnen wollten, es gab welche, die ihre Bilanzen schlecht rechnen wollten. Dies geht innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen innerhalb einiger Grenzen.


    Arbeiten wir mal die Diskussion anhand einiger dieser eindeutigen Grenzen ab:


    Bilanztreue

    Es gilt kaufmännisch der Grundsatz der Bilanztreue. Das bedeutet, dass jemand, der vor zwei Jahren eine Bilanz von mir gelesen hat, davon ausgehen darf, dass die aktuelle Bilanz nach denselben Grundsätzen aufgebaut ist. Ich kann also nicht eine Bilanzposition, die ich in den Vorjahren in einer positiven Variante behandelt habe, plötzlich negativ behandeln. Hierzu ergibt sich im Jahresabschluss 2018 durch den Wechsel des Bürgermeisterpostens jedoch bei den Rückstellungsbildungen ein erhebliches Problem. Jahrelang wurden unsere Transferleistungen an Kreis und Land als normale Kosten für das jeweilige Haushaltsjahr gebucht. Lediglich außergewöhnliche Belastungen, die nicht genau bezeichnet werden können, sind zur Sicherheit als Rückstellung zu bilden, damit man Belastungen in der Zukunft vorab abfangen kann. Im Rahmen der Erstellung des Haushaltes hat die Verwaltung gegen diesen Grundsatz verstoßen. Neuerdings werden ganz normale Verpflichtungen in die Rückstellungen gebucht. Rückstellungen sind Aufwendungen ohne Kontobelastung; das bedeutet das Jahresergebnis wird schlechter, ohne die Liquidität zu belasten. Bei Firmen bedeutet das eine Steuerentlastung für nicht genau planbare Kosten. Dies dürfen aber nur, wie bereits erwähnt, außergewöhnliche Belastungen sein. Ansonsten könnte jeder Handwerker seinen kompletten Materialaufwand für die kommenden Jahre als Rückstellung abbilden und sich so einen Steueraufschub erschleichen. Für eine Kommune macht so etwas rein steuerlich gar keinen Sinn, da eine Kommune keine Steuern auf Gewinn zahlt. Den Haushalt mittels dieses „Tricks“ also schlechter darzustellen, ist schlicht ein politisches Instrument und somit nach Meinung von Vertretern des Fachverbandes der Kämmerer im Land Brandenburg auch rechtswidrig.


    Nebenbei bemerkt, was sollte eine(n) Bürgermeisterin und/oder Kommunalpolitiker bewegen, ihre Stadt schlechter darzustellen, als sie ist. Meine Meinung: Niederträchtigkeit.


    Bilanzwahrheit

    Hier kommen wir zu einer Sonderposition in 2018. Es gab einen strittigen Steuerbescheid über 13 Millionen Euro. Das war 2018 schon bekannt und es wurden tatsächlich und ordentlich Rückstellungen gebildet für die Rückzahlung. Bei dem Vortrag des Wirtschaftsprüfers im Finanzausschuss am 18.06.2020 erklärte dieser öffentlich folgende Situation: Da die Auszahlung jetzt in 2020 tatsächlich erfolgte, hat man rückwirkend den Aufwand direkt gebucht. Mal abgesehen davon, dass periodenfremde Buchungen genau dem Grundsatz von Bilanzwahrheit widersprechen, konnte er einen interessanten Punkt nicht erklären.


    Auf die Nachfrage von unserem Stadtverordneten Stefan Christ (Steuerprüfer), was denn genau mit den Rückstellungen passiert wäre, die man hätte auflösen müssen, weil sonst ein doppelter Aufwand entstünde, erklärte der Wirtschaftsprüfer, man hätte die Rückstellung storniert. Daraufhin erwiderte Herr Christ, dass es völlig egal wäre, ob man die Rückstellung auflöst, was zu einem Ertrag führen würde oder die Rückstellung storniert, was einen verminderten Aufwand bedeutete. Aber eine der beiden Gegenbuchungen würde er schon gerne nachvollziehen können. Die Antwort des Wirtschaftsprüfers: Dies könne nur „nicht-öffentlich“ diskutiert werden.


    Wer jetzt fragt, warum der Wirtschaftsprüfer eine derartige Antwort geben kann, dem kann ich nur mit einem alten Witz meines Rechnungswesenlehrers antworten: Was ist der Unterschied zwischen einer Hure und einem Wirtschaftsprüfer? Die Hure ist billiger!


    Wenn also das ursprüngliche und positive Ergebnis von 5,6 Millionen Euro auf mittlerweile -19,3 Millionen runtergerechnet wurde, dann kann ich anhand dieser Auskünfte nur eine doppelte Buchung von Aufwendungen unterstellen. Dies wäre Bilanzfälschung und ist nur durch Strafanzeige zu klären. Die Strafanzeige dazu ist in Arbeit.


    Bilanzklarheit

    Man muss hinter der jeweiligen Position genau erkennen, welcher Geschäftsvorgang abgebildet wird. Hierzu folgender interessanter Punkt: Im Finanzausschuss vom 18.06.2020 fragte ich die Bürgermeisterin nach den Ist-Zahlen aus 2020 an Gewerbesteuereingängen. Sie antwortete, dass die Stadt schon 13 Mio. Euro eingenommen hätte, aber auch schon wieder 13 Mio. Euro ausgegeben hat. Dass die Ausgabe aber die 13 Mio. Euro aus 2018 waren, für die längst Vorsorge getroffen war, hat sie verschwiegen. Das ist buchhalterisch eine hochwertige Lüge. Kein Investor für Zossen kann sich weiterhin auf Aussagen einer solchen Bürgermeisterin verlassen. Wer Zahlen von im Endeffekt 3 Jahren (2018, 2019, 2020) durcheinander wirft, ist kein verlässlicher Geschäftspartner. Was das für die Investitionstätigkeit in Zossen und die damit verbundenen Arbeitsplätze bedeutet, sollte jedem klar sein.


    Abschließend kann man sagen, dass noch diverse „Umbuchungen“ stattgefunden haben, die im Betrag zwar kleiner sind als die 13 Mio. Euro, aber teilweise genauso rechtswidrig. Alles in allem ergibt sich also eine absichtliche Schlechtrechnung der Finanzen von Zossen aus politischen Gründen.


    Robin Lewinsohn

    Bankfachwirt

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